Die Steuerpolitik der Ampel – Teil 3: Besteuerung von Einkommen und Vermögen

Stillstand statt Fortschritt oder Mut zur Lücke?

 Die Ampelkoalition schmückt sich mit Etiketten wie Aufbruch, Modernisierung oder Fortschritt. Diese Artikelserie geht der Frage noch, ob der Inhalt des Koalitionsvertrags aus steuerlicher Sicht hält, was die Überschrift („Mehr Fortschritt wagen“) verspricht.

Schon Ludwig Erhard musste konstatieren: „Ich habe als Bundesminister 80 Prozent meiner Kraft dazu verwendet, gegen Unfug anzukämpfen.“ Aus dieser leicht fatalistischen Perspektive betrachtet, sind die wenigen Aussagen des Koalitionsvertrages zur Besteuerung von Einkommen und Vermögen wohl als Erfolg zu bezeichnen. Denn die befürchtete und ökonomisch äußerst schädliche Vermögensteuer, die alle vier Jahre zur Bundestagswahl kurz aus der Gruft emporzusteigen droht, bleibt auch diesmal eingemottet. Auch Unternehmenserben sowie international gefragte Leistungsträger mit hohen Einkommen und erfolgreiche Einzelunternehmer oder Mitunternehmer können aufatmen. Weder die Erbschaftsteuer noch der Einkommensteuertarif werden erhöht. Die Koalition verzichtet also darauf, die ganz große Steuerkeule zu schwingen, wie zuvor noch in einigen Wahlprogrammen angedroht wurde.

Aber es fehlen eben auch größere Entlastungen, die sich die Steuerzahler in Deutschland redlich verdient hätten. Zur Erinnerung: Die aktuelle Steuerschätzung sagt voraus, dass bereits im laufenden Jahr die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen das Vorkrisenniveau übersteigen. Ab dem kommenden Jahr soll auch der Bund wieder so viel in der Kasse haben, wie im Vorkrisenjahr 2019. Allein zwischen 2016 und 2019 hat der Gesamtstaat seine Steuereinnahmen vom 705 auf knapp 800 Mrd. Euro gesteigert. Im Jahr 2027 dürften die Steuereinnahmen sage und schreibe eine Billion Euro betragen, schreibt man die aktuelle Steuerschätzung fort. In der Ära Merkel stieg die Steuerquote (Abgrenzung der Finanzstatistik) von unter 20 auf gut 23% und soll nach einer Corona-Delle weiter steigen.

Da mutet es doch reichlich knauserig an, wenn die neue Bundesregierung lediglich ein paar Pauschbeträge um ein paar Euro erhöhen oder ein BFH-Urteil zur Rentenbesteuerung umsetzen will, um Doppelbesteuerung von Renten zu verhindern. In Anbetracht des an dieser Stelle ambitionslosen Koalitionsvertrags und der unersättlichen Ausgabenwünsche (Stichwort Nachtragshaushalt) fragt man sich, wie die Koalition eigentlich reagieren würde, sollte das Bundesverfassungsgericht doch noch ein Machtwort sprechen und den Rest-Solidaritätszuschlag kassieren. Wäre dann sichergestellt, dass die Entlastung wirklich bei den Menschen ankommt oder würden wir uns auf einmal in einer Diskussion wiederfinden, wie der Solidaritätszuschlag in den Einkommensteuertarif „integriert“ werden kann?

Zur Nagelprobe könnte es auch beim Thema kalte Progression kommen. Im kommenden Jahr stehen die jeweils im Zweijahresturnus fälligen Berichte zur kalten Progression und zum Existenzminimum an. Die GroKo hatte dies stets zum Anlass genommen, den Einkommensteuertarif anzupassen. Angesichts des spürbaren Inflationsschubs wären für 2023 und 2024 wohl ebenso deutliche Tarifverschiebungen fällig. Für einen FDP-Finanzminister, der im Wahlkampf neben dem Tarif auch Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge auf Räder stellen wollte, sollte das eigentlich Ehrensache sein, und zwar nicht nur beim Grundfreibetrag, sondern auch beim restlichen Tarif. Doch im Koalitionsvertrag findet sich hierzu nichts. Ein böses Omen?

Wohl nicht zwangsläufig. Denn auch zum jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vollverzinsung, das bis Ende Juli 2022 umgesetzt werden muss und im Saldo mit Steuererleichterungen einhergehen dürfte, bleibt im Koalitionsvertrag unerwähnt. Ein weiteres, steuerzahlerfreundliches Urteil zum Abzinsungssatz von Pensionsrückstellungen könnte folgen. Vielleicht hat daher die Koalition einfach Mut zur Lücke bewiesen und dann doch nicht alle wesentlichen Steuersenkungen für die kommenden vier Jahr schon im Koalitionsvertrag festgeschrieben.
Auch an anderer Stelle dürften sich noch zahlreiche Gelegenheiten bieten, akut aufkommende Probleme im Sinne der Steuerpflichtigen zu lösen. Dass es dabei nicht einmal um Steuernachlässe gehen muss, sondern pragmatische Lösungen in Verfahrensfragen ebenso gefragt sind, zeigt die aktuelle Diskussion um die Fristenballung bei steuerberatenden Berufen.

So fordern Verbände und mittlerweile auch die Unionsfraktion im Bundestag, die Fristen für die Jahressteuererklärungen zum Besteuerungszeitraum 2020, die erst mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz um drei Monate verlängert wurden, um weitere drei Monate in beratenen Fällen bis zum 31. August 2022 und bei Land- und Forstwirten bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Ergänzend ist in der Diskussion, wie im letzten Jahr bis Ende Mai 2022 auf die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren zu verzichten, wenn bei kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften die Offenlegungsfrist für die Jahresabschlüsse 2020, die Ende 2021 abläuft, gerissen wird. Beiden Vorschlägen ist zuzustimmen, da viele Unternehmen und ihre Berater in der andauernden Krise weiterhin am Anschlag arbeiten.

Fazit:

Die fleißigen Bürger tragen das Steueraufkommen des Staats von Rekord zu Rekord. Auch in relativen Anteilen betrachtet, bekommt der Staat ein immer größeres Stück vom Kuchen. Es wird Zeit, den Bürgern etwas zurückzugeben. Die neue Bundesregierung ist aufgerufen, jenseits der Absprachen aus dem Koalitionsvertrag auf die Steuerzahler zuzugehen, im Kleinen wie im Großen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

− 2 = 1