E-Rechnungspflicht ab 2025 im B2B-Bereich?

Bereits im April dieses Jahres hatte das BMF den Verbänden einen Diskussionsvorschlag übersandt, der eine Einführung einer E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Geschäfte ab dem 01.01.2025 vorsieht. Was ist zu erwarten?

Hintergrund

Im Dezember des vergangenen Jahres hatte die EU-Kommission einen Richtlinienentwurf für die Einführung eines grenzüberschreitenden transaktionalen Meldesystems in der Europäischen Union ab 2028 („VAT in the Digital Age – ViDA“ vom 08.12.2022) veröffentlicht. Das Thema der elektronischen Rechnung ist seither in aller Munde, denn ein solches Meldesystem fußt auf der verpflichtenden Ausstellung von E-Rechnungen.

Deutschland hatte sich lange nicht zur E-Rechnungspflicht geäußert. Allerdings sieht der Koalitionsvertrag die Einführung eines bundesweiten einheitlichen Meldesystems zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen vor. Zwar ist auf Basis der geltenden Regelungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie die Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung nicht möglich. Die Bundesrepublik Deutschland hat dazu einen Antrag auf Erteilung einer Ermächtigung nach Art. 395 MwStSystRL gestellt, damit eine verpflichtende E-Rechnungsstellung möglich wäre.

Inhaltliche Ausgestaltung des Vorschlags

Das BMF hatte zu diesem Zwecke den Verbänden einen Diskussionsvorschlag zur Einführung einer E-Rechnung im B2B-Bereich zur Stellungnahme übersandt.

Sozusagen als ersten Schritt hin zu der späteren Einführung eines transaktionsbezogenen Meldesystems beabsichtigt das BMF dem Gesetzgeber, die obligatorische Verwendung von elektronischen Rechnungen für inländische B2B-Umsätze vorzuschlagen.Der Diskussionsvorschlag sieht dabei vor, E-Rechnungen auf inländische B2B-Umsätze zu beschränken sowie eine neue Definition der E-Rechnung (angelehnt an den ViDA-Rechtsetzungsvorschlag und basierend auf der Norm CEN 16931 vorzunehmen.

Ferner sieht der Vorschlag vor:

  • die Zusammenfassung von Papierrechnung und elektronischer Rechnung, die nicht die Anforderungen an die neue E-Rechnung erfüllt, unter dem neuen Begriff „sonstige Rechnung“,
  • die Streichung des Vorrangs der Papierrechnung in § 14 Abs. 1 Satz 7 UStG,
  • die Neustrukturierung der Rechnungsausstellungsverpflichtung in § 14 Abs. 2 UStG, um zukünftig B2B-Rechnungen beschreiben zu können,
  • die Überführung der Aussagen zur Echtheit der Herkunft der Rechnung, der Unversehrtheit des Inhalts und ihrer Lesbarkeit von § 14 Abs. 1 Satz 3 bis 6 nach § 14 Abs. 3 Satz 1 bis 4 UStG.

Straffer Zeitplan: Anwendung ab 2025?

Derzeit ist geplant, dem Gesetzgeber die Einführung der obligatorischen E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze zum 01.01.2025 vorzuschlagen.

Überlegt wird, ob eine zeitliche Staffelung möglich ist. Zur Diskussion steht etwa die Staffelung nach Unternehmensgröße. Kleine und mittlere Unternehmen hätten hier in einer Übergangszeit noch die Möglichkeit, dem Empfang von E-Rechnungen wie bisher zu widersprechen. Eine Staffelung nach Rechnungsbetrag ist auch in der Überlegung. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen würde in diesem Falle erst ab einem bestimmten Betrag gelten. Mit der Zeit würde der Grenzbetrag reduziert werden, bis nach Zeitablauf eine umfassende E-Rechnungspflicht gilt. Auch im Hinblick auf Empfang und Versand von E-Rechnungen sind Unterscheidungen möglich. So könnten alle Unternehmen, egal welcher Größe, z.B. ab dem 01.01.2025 zum Empfang von Rechnungen verpflichtet werden, wobei kleine und mittlere Unternehmen erst zeitlich gestaffelt E-Rechnungen selbst ausstellen müssten.

Handlungsbedarf auf Unternehmensseite

Die obligatorische E-Rechnung ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einführung eines elektronischen Systems zur transaktionsbezogenen Meldung von B2B-Umsätzen an die Finanzverwaltung zu sehen. Sie soll Voraussetzung für das Meldesystem sein, dessen Einführung nicht Gegenstand des vorliegenden Diskussionsentwurfs ist. Die Koordinaten, welche zukünftig gelten sollen, werden auf EU- und deutscher Ebene allerdings derzeitig sehr umfassend ausgestaltet. Der Diskussionsvorschlag des BMF kann und muss daher für viele Unternehmer als Anlass genutzt werden, sich mit eigenen ERP-Systemen sowie deren Umstellung auseinanderzusetzen. Denn: Sicher dürfte sein, dass die E-Rechnungsverpflichtung kommen wird. Ob dies tatsächlich schon im Jahr 2025 sein wird, darf mit viel Spannung weiterverfolgt werden.

Ein Kommentar zu “E-Rechnungspflicht ab 2025 im B2B-Bereich?

  1. Das ist sehr informativ. Wenn man es richtig verstanden hat, sollen wohl Meldesysteme umfassend ausgearbeitet werden von der EU, was dann auf nationaler Ebene als auch international gelten soll. Meldesysteme spielen ja eine entscheidende Rolle in der Verwaltung und Regulierung von Informationen. Die Systeme sind essentiell für eine effektive Kommunikation.

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