Einkommensteuervordrucke 2023: Die Anlagenflut nimmt weiter zu

Der eine oder andere erinnert sich vielleicht noch an die Zeiten, als die Finanzverwaltung in schöner Regelmäßigkeit die jeweils aktuellen Einkommensteuervordrucke mit einem „netten“ Begleitschreiben zugesandt hat. Nun, würde sie es heute tun, würde ein DIN A4-Umschlag womöglich nicht mehr ausreichen. Vielmehr müssten angesichts der Flut von Vordrucken schon kleine Päckchen geschnürt werden.

In den letzten Jahren kamen hinzu die Anlage KAP-BET, die Anlage KAP-INV, die Anlage Sonderausgaben, die Anlage Außergewöhnliche Belastungen, die Anlage Sonstiges, die Anlage R-AUS, die Anlage R-AV/bAV, die Anlage Energetische Maßnahmen, die Anlage Mobilitätsprämie und die Anlage Corona-Hilfen. Für die Vollständigkeit dieser Aufzählung lege ich meine Hand nicht ins Feuer.

Doch der Reigen geht weiter. Freunde von Vordrucken dürfen sich für das Veranlagungsjahr 2023 freuen auf die

  • Anlage N – Doppelte Haushaltsführung
  • Anlage V – FeWo zur Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen und aus kurzfristiger Vermietung)
  • Anlage V – Sonstige (z.B. für Einkünfte aus Untervermietung von gemieteten Räumen)

Ich bin gespannt, wo das eines Tages hinführen wird. Jedes Mal, wenn ich denke, es kann nicht schlimmer kommen, werde ich eines Besseren bzw. einen Schlechteren belehrt.

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