Endlich! BMF veröffentlicht FAQ zur Inflationsausgleichsprämie

Am 8.12.2022 hat das BMF die lange erwarteten FAQ für die Inflationsausgleichsprämie veröffentlicht. Damit werden die wichtigsten Anwendungsfragen der Praxis endlich „von oberster Stelle“ beantwortet.

Hintergrund

Am 26.10.2022 ist ein Artikelgesetz in Kraft getreten (BGBl I 2022 S. 1743), das unter anderem die Voraussetzungen der Steuerfreiheit eine sogenannten Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nr. 11 c EStG regelt. Bis 31.12.2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuer- und Abgabenfrei bis zu 3.000 €/Mitarbeiter zahlen. Bei der steuerfreien Zusatzzahlung handelt es sich um einen steuerlichen Freibetrag und nicht um eine Freigrenze.

Das bedeutet, dass erst der insgesamt 3.000 € übersteigende Teil der Steuer- und Sozialabgabenpflicht unterliegt. Die Inflationsausgleichsprämie kann auch neben anderen steuerfreien Zusatzzahlungen wie z.B. Corona-Prämie oder Corona-Pflegebonus (§ 3 Nr. 11a, b EStG) gezahlt werden. Eine Anrechnung findet nicht statt.

24 Fragenkomplexe und die dazu gehörenden Antworten

In der praktischen Umsetzung kam die Steuerfreiheit der Sonderzahlung vielen Arbeitgebern gerade recht: Bei stark gestiegener Inflation gibt es hohe Lohnforderungen der Gewerkschaften. Eine Kompensation über steuerfreie Einmalzahlungen kann helfen, überbordende tarifliche Lohnabschlüsse etwas „einzufangen“.

Allerdings zeigt sich: Es herrscht viel Unsicherheit bei Detailfragen der Umsetzung in den Unternehmen – was kann daneben noch steuerfrei oder pauschal besteuert gezahlt werden, was nicht? Das ist gerade zum Jahresende 2022 in vielen Betrieben ein Problem, weil die Chefs noch in 2022 (teilweise) von der Prämie Gebrauch machen wollen.

Aufgepasst: FAQ archivieren

Jetzt hat das BMF endlich die wichtigsten Fragen in FAQ beantwortet, in 24 Fragenkomplexen. Das ist zu begrüßen!

Aber Vorsicht! Die FAQ führen ein dynamisches Eigenleben, werden vermutlich auch immer wieder angepasst. Deshalb ist Arbeitgebern und steuerlichen Beratern zu empfehlen, die FAQ in der jeweiligen Fassung zu archivieren. Um gewappnet zu sein, falls es zu einer Lohnsteueraußenprüfung kommt.

Quellen

FAQ vom 8.12.2022: Bundesfinanzministerium – FAQ zur Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz


Ein Kommentar zu “Endlich! BMF veröffentlicht FAQ zur Inflationsausgleichsprämie

  1. Sehr geehrter Herr Prof. Dr. jur. Ralf Jahn,
    sehr geehrte Redaktion,
    sehr geehrte Damen und Herren,
    vielen Dank zunächst für diesen Beitrag!
    Als wertvolle Anregung nehme ich zunächst entgegen, die FAQ in der jeweiligen Fassung zu archivieren, zu deren Zeitpunkt eine Entscheidung getroffen wurde, in welcher Form eine IAP gewährt wird. Das ist sicher ein Instrument, das zumindest in der Frage der Verantwortlichkeit hilfreich sein kann.
    Zwei ganz wichtige Punkte beschäftigen uns in der Beratung, zu denen wir derzeit konkrete Hilfestellungen noch vermissen:
    Der eine Punkt sind, wie so oft, die Gesellschafter-Geschäftsführer.
    Im FAQ-Katalog werden sie zwar als zum Kreis der Begünstigten zugehörig gewürdigt, allerdings fehlen uns noch Abgrenzungskriterien, was alles zu beachten sein wird, damit der Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung wirksam vorgebeugt werden kann.
    Der zweite Punkt ist ein wiederholt an uns herangetragener Wunsch von Arbeitgebern, die Prämie in gleichen Raten über den Begünstigungszeitraum verteilt an die Arbeitnehmer auszuzahlen. Der Nutzen, den sie sich davon versprechen, ist ein zweifacher. Nämlich der, dass sich die finanzielle Auswirkung im Rahmen des Unternehmens verteilt und dass einer eventuellen Unvernunft der Arbeitnehmer vorgebeugt wird, indem verhindert wird, dass hohe Einmalzahlungen unüberlegt verschwendet werden. Die Gefahr, die wir an dieser Stelle sehen ist, dass im Rahmen der Rentenversicherung ein Anspruch aufgrund betrieblicher Übung argumentiert wird oder dass der Arbeitgeber im Anschluss gezwungen sein wird, Gehälter nach oben anzupassen, was dann dem Zusätzlichkeitserfordernis entgegenstehen könnte.
    Entsprechende Anfragen haben wir bereits an Finanzministerien von Bund und zwei Ländern geschickt. Vom Bund kam bislang keine Antwort, ein Land hat an den Bund verwiesen, das andere Land hat in seiner Antwort mehr oder weniger Rechtsnormen zitiert, die uns hinlänglich bekannt sind, ohne konkreter zu werden.
    Hier tut Hilfe wirklich Not, weil diese Wünsche der Arbeitgeber an uns herangetragen werden und wir uns auf der Basis der uns zur Verfügung stehenden Instrumente bisher zu keiner rechtssicheren Beratung in der Lage fühlen.
    Es wäre sehr hilfreich, und dafür wäre ich auch sehr dankbar, wenn die FAQ oder andere Hilfsinstrumente weiter ausgebaut würden.
    Für Ihre Aufmerksamkeit sehr herzlichen Dank!!

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