Endlich positive Nachrichten: Erleichterungen für Unternehmen beim Jahresabschluss

Anhebung der Schwellenwerte für die Größenklassen bei Kapitalgesellschaften

Bilanz, GuV, Anhang: Ob Unternehmen die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses in verkürzter Form aufstellen dürfen, hängt von ihrer Größe ab (die Größenklassen gelten für Kapitalgesellschaften). Ende Februar hat der Bundestag diese nach oben angepasst. Es wurde auch langsam mal Zeit, denn die letzte Anhebung der Schwellenwerte (Umsatzerlöse und Bilanzsumme) ist doch schon einige Zeit her, mehr als zehn Jahre, um genau zu sein.

Der Vorteil für Unternehmen? Eine kleine Kapitalgesellschaft unterliegt weniger strengen Fristen als eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Außerdem braucht sie weder einen Lagebericht erstellen noch ihren Jahresabschluss von einem Abschlussprüfer prüfen lassen. Man kann hier also sagen: Dies ist für die betroffenen Unternehmen tatsächlich eine Erleichterung. Denn weniger Pflichten bedeutet geringere Kosten.

Vorteile aus Unternehmenssicht

Es gibt nicht nur Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses, sondern auch bei der Offenlegungspflicht. Dies ist aus Unternehmenssicht erfreulich, da weniger Informationen öffentlich zugänglich sein müssen. Für Außenstehende, die sich über ein Unternehmen informieren möchten, werden die Informationen dadurch verringert. Je nach Interessensgruppe ist dies weniger erfreulich. Sofern man jedoch beispielsweise als potenzieller Kreditgeber direkt Unterlagen vom Unternehmen anfordern kann, wird auch ein Einblick in den erstellen Abschluss gewährt. Denn es gibt auch Inhalte, die zwar erstellt, aber nicht offengelegt werden müssen.

Erfreulich ist darüber hinaus, dass die Schwellenwerte sehr deutlich angehoben wurden. Da war der Gesetzgeber doch deutlich großzügiger als dies in der Vergangenheit der Fall war. Doch will ich den Gesetzgeber nicht zu sehr loben: Schließlich gab es dazu eine entsprechende EU-Richtlinie, die die Umsetzung erforderlich machte. Und aufgrund der hohen Inflationsrate in den letzten Jahren wurde es auch mal wieder Zeit, das Thema anzugehen.

Schnelle Anwendung – automatische Entlastung für Unternehmen?

Und wann geht’s los mit den neuen Schwellenwerten? Diese gelten bereits rückwirkend für den Jahresabschluss 2023. Schätzungen zufolge sollen etwa 52.000 Unternehmen durch die Anhebung der Schwellenwerte in eine niedrigere Kategorie fallen und dadurch eine Erleichterung spüren. Bei der nächsten Anhebung wäre wünschenswert, dass der Gesetzgeber die Richtlinie etwas schneller umsetzt, denn so haben Unternehmen mehr Planungssicherheit.

Die schnelle Anwendung ist zwar erfreulich, aber dürften die Unternehmen schon mitten in der Erstellung der Jahresabschlüsse für 2023 stecken. Die Prüfung der Erfüllung der Kriterien für eine kleinere Größenklasse ist nicht zeitaufwendig, die inhaltliche Befassung mit den konkreten Erleichterungen im Einzelfall schon. Und dies parallel während der Aufstellung des Jahresabschlusses und unter einem eventuellen Personalmangels aufgrund des Fachkräftemangels.

Eine tatsächliche Erleichterung wird daher für manche Unternehmen erst bei der Vorbereitung und Aufstellung des nächsten Jahresabschlusses erkennbar sein.

Lesen Sie hierzu auch meinen Beitrag:
Bürokratieabbau? EU-Kommission will Schwellenwerte für Größenklassen von Kapitalgesellschaften nach zehn Jahren endlich wieder anheben

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