Endlich: Übergangsfrist für „Kassen“ und „Aufzeichnungsgeräte“ bis 30.9.2020 beschlossen

Heute erlaube ich mir eine sehr kurze, dafür aber wichtige Meldung: Die Referatsleiter von Bund und Ländern haben nun endlich eine Übergangsfrist für die Einrichtung von Kassen und anderen elektronischen Aufzeichnungsgeräten mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) bis zum 30.9.2020 beschlossen. Diese Frist gilt damit offenbar auch für die Meldung der Kassen und Aufzeichnungsgeräte an die Finanzverwaltung, die eigentlich bis zum 31.1.2020 hätte erfolgen müssen.

Alles andere als eine solche Übergangsregelung wäre auch fatal gewesen, denn insgesamt ist das ganze Thema “Kassensysteme und TSE” ein einziges Trauerspiel. Schon die Definition der Anforderungen an die TSE durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat viel zu lange gedauert. Die Kassenhersteller konnten dementsprechend gar nicht reagieren. Dass die Politik nicht einfach auf INISIKA gesetzt hat, haben ohnehin die wenigsten verstanden.

Ich wage übrigens eine provokante Prognose: Es wird dem BMF beim dem Thema „Sicherheitseinrichtung“ wie den Briten mit ihrem Brexit ergehen – die Frist wird noch ein ums andere Mal verlängert werden. Ich jedenfalls glaube nicht an den 30.9.2020 (wohlgemerkt in Bezug auf die Kassen/TSE und nicht in Bezug auf den Brexit).

Zu weiteren Informationen siehe die Homepage der IHK Ruhr:
„Übergangsregelung für technische Sicherheitseinrichtungen bei Kassen“

 

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