Finanzieller Schutzschild für kriegsbetroffene deutsche Unternehmen – Einordnung und Bewertung

Die Bundesregierung richtet nach Mitteilung des BMWK vom 8.4.2022 ein Hilfsprogramm ein, um von dem Ukraine-Krieg betroffene deutsche Unternehmen finanziell zu unterstützen. Was bedeutet das für die deutsche Wirtschaft?

Hintergrund

Zusätzlich zu den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie aufgrund umfangreicher staatlicher Markteingriffe haben viele deutsche Unternehmen und Wirtschaftszweige seit Ausbruch des Ukraine-Krieges am 24.2.2022 auch mit den wirtschaftlichen Kriegsfolgen zu kämpfen. In der aktuellen Situation geht es für Unternehmen vor allem darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen und extreme Erdgas- und Strompreisanstiege in energie- und handelsintensiven Branchen, ferner die Folgen der Unterbrechung von Lieferketten unmittelbar zu dämpfen.

TCF als rechtliche Grundlage

Beihilferechtliche Grundlage für abermalige Staatssubventionen ist das Temporary Crisis Framework (TCF) der Europäischen Kommission für Beihilfemaßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zuge des Ukraine-Kriegs vom 23.3.2022. Die Maßnahmen stehen noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Prüfung und ggf. auch der Genehmigung der EU-Kommission. Es ist aber davon auszugehen, dass die Genehmigung erfolgen wird.

Welche Hilfsmaßnahmen sind konkret geplant?

Zur kurzfristigen Liquiditätssicherung erhalten Unternehmen aller Größenklassen Zugang zu zinsgünstigen, haftungsfreigestellten KfW-Krediten mit einem Gesamtvolumen von rund 7 Mrd. Euro. Bereits während der Corona-Pandemie eingeführte Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen werden fortgesetzt. Zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs erhalten besonders betroffene Unternehmen in Form eines zeitlich befristeten und mit insgesamt 5 Mrd. Euro dotierten Programms direkte Kostenzuschüsse. In Einzelfällen sollen auch Eigenkapitalhilfen gewährt werden.

Wie ist das zu bewerten?

Nach der Bazooka zur Linderung der wirtschaftlichen Schäden der Corona-Pandemie des damaligen Bundesfinanzministers folgt jetzt die Bazooka zur Linderung der wirtschaftlichen Kriegsfolgen für deutsche Unternehmen durch den amtierenden Bundeswirtschaftsminister. Das Subventionspaket ist teuer und wird den Bundeshaushalt weiter belasten. Die Verschärfung von Wirtschaftssanktionen auf EU-Ebene in zentralen Bereichen (Import- und Exportverbote; Listung von Banken und Individuen) wird aber zu eine Härteprobe für die exportorientierte deutsche Wirtschaft, die an Intensität die Corona-Folgen übertreffen dürfte.

Deswegen ist es richtig und notwendig, dass die Bundesregierung jetzt zeitlich befristete Hilfsmaßnahmen für betroffene Unternehmen beschlossen hat. Allerdings: Direkte Hilfen könne keine Dauerlösung sein, zumal zu befürchten ist, dass bei länger anhaltendem Kriegsgeschehen auch andere bewährte Kriseninstrumente zum Einsatz kommen könnten, etwa zur Vermeidung einer stark ansteigenden Arbeitslosigkeit ein abermaliges Kurzarbeitergeld.

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