Förderung von Start-ups in der Corona-Krise nicht vergessen!

Gründerunternehmen sind das künftige Rückgrat der deutschen Wirtschaft, fallen in der Corona-Krise aber häufig durch alle Förderraster. Was jetzt getan werden muss, damit Deutschland nicht eine Gründergeneration verliert.

Hintergrund und Problem

Infolge der Coronavirus-Pandemie befindet sich die deutsche Wirtschaft wie die gesamte Weltwirtschaft in einer schweren Krise. Vor allem junge, innovative Unternehmen, die neue Technologien, Produkte und Dienstleistungen entwickeln, vermarkten und für wirtschaftliche Dynamik sorgen, spüren die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise besonders, weil sie in aller Regel von staatlichen Corona-Hilfen ausgeschlossen sind: Gründer erfüllen meist nicht die Voraussetzungen der einzelnen Zuschuss-Programme (z.B. beim Bundeszuschuss „Liquiditätsengpass aufgrund Corona-Pandemie“; Stichtagsprinzip etc.) und aufgrund ihrer Größe und Unternehmenskennzahlen auch nicht die der Kreditprogramme (z.B. nicht die Voraussetzungen des Sofortkredits des KfW-Programms).

Bei der Überbrückungshilfe III mit Neustarthilfe sind Gründerunternehmen erst gar nicht antragsberechtigt, wenn sie nach dem 30.4.2020 gegründet wurden. „Start-ups“ werden aufgrund der Corona-Pandemie zwar seit Frühjahr 2020 mit einem zusätzlichen Zwei-Säulen-Hilfspaket mit einem Volumen von 2 Mrd. Euro unterstützt, ich habe berichtet (s. mein Beitrag: Zweite Säule der Start-up-Hilfen der Bundesregierung steht – die klassischen Unternehmensgründer bleiben weiterhin ein Stiefkind der Corona-Förderung). Diese Förderung ist aber auf High-Tech-Gründer mit hohem Starkapitalbedarf ausgerichtet, passt also nicht zur großen Zielgruppe „normaler Gründer“.

Entschließung des Bundesrates

In einer Entschließung vom 3.2.2021, die nun am erst am 5.3.2021 auf der Tagesordnung steht, fordert der Bundesrat jetzt, die steuerlichen Rahmenbedingungen für start ups deutlich zu verbessern (BR-Drs. 101/21). Im sog. Fondsstandortgesetz sollen danach die vorgesehenen Regelungen um ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen ergänzt werden, das auf die spezielle Situation junger, innovativer Unternehmen zugeschnitten ist. Hierunter fallen insbesondere Verbesserungen des Verlustvortrags gemäß § 10d Abs. 2 EStG, Verbesserungen des fortführungsgebundenen Verlustvortrags gemäß § 8d KStG und Verbesserungen der Reinvestitionsklausel des § 6b Abs. 10 EStG, um den Zugang junger, innovativer Unternehmen zu privatem Wagniskapital weiter zu erleichtern.

Was jetzt in der Praxis passieren muss

Die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Gründerunternehmen ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung: Junge Unternehmen, die in der Gründungsphase hohe Investitionen tätigen müssen und daher in den ersten Jahren Verluste erleiden, haben ein legitimes Interesse, ihre Anfangsverluste mit später erzielten Gewinnen verrechnen zu können.

Ein verbesserter Verlustvortrag eröffnet in der auf die Gründungsphase folgenden Wachstumsphase Spielräume für zusätzliche Investitionen, wenn ermöglicht wird, die Verluste aus den ersten sechs Jahren nach der Gründung des Unternehmens unbegrenzt mit späteren Gewinnen zu verrechnen. Auch Verbesserungen beim fortführungsgebundenen Verlustvortrag (§ 8c KStG) können die Startbedingungen von Gründern befördern. Und schließlich ist es sinnvoll, Investitionen in junge Unternehmen steuerlich stärker zu fördern, weil hiermit ein maßgeblicher Teil des finanziellen Risikos verlagert werden kann. Überlegenswert ist auch der bayerische Vorschlag durch deutliche Erhöhung der Freibeträge die Mitarbeiterbeteiligung an Gründerunternehmen zu fördern, weil dies die Bindung an das Start-up fördert.

Aber mit Steueranreizen allein ist es in der Corona-Krise meines Erachtens nicht getan: Im Rahmen des von Bundeswirtschaftsminister Altmeier am 16.2.2021 angekündigten „Härtefallfonds“ sollten endlich auch „normale“ Gründerunternehmen ein Stück vom Zuschuss-Kuchen des Bundes bekommen. Laut statista.de betrug die Gründerquote (Anteil der Gründer an der Erwerbsbevölkerung) zwischen 2004 und 2019 zwar nur 1,17%, die absolute Zahl an Neugründungen in 2019 aber bundesweit 550.600. Das ist der heranwachsende Mittelstand, der für die künftige Wertschöpfung, die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in der Zukunft steht.

Deshalb hat gerade diese Unternehmensgruppe in der Corona-Krise mehr Zuwendung und Förderung verdient!

Quellen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

3 + 1 =