Fristverlängerung bis 31.03.2021 – Wollt Ihr uns auf den Arm nehmen?

Steuerberater erhalten zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 eine Fristverlängerung um einen Monat, also bis zum 31.03.2021, so das BMF in seiner Mitteilung vom 04.12.2020. Traurig und ein echter Schlag ins Gesicht für unseren Berufsstand.

In Krisensituationen gehören Steuerberater regelmäßig zum ersten Ansprechpartner für Unternehmen und Steuerpflichtige. Schon ohne die Corona-Pandemie sind solche Fälle sehr Arbeits- und Beratungsintensiv. Zum Glück kommt dies in der Regel nicht so häufig vor, dennoch ist so ein Einzelfall „on top“ zum normalen Tagesgeschäft bereits eine besondere Herausforderung. Aktuell reden wir aber nicht mehr von Einzelfällen. Im Gegenteil, in diesen Zeiten sind normal laufende Unternehmen die Ausnahme.

Vernachlässige ich meine Kinder oder die Mandanten?

Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Seit Juni liegt mein Arbeitsbeginn bei 8 Uhr und endet irgendwann regelmäßig aber erst nach 22 Uhr. Familie, Kinder, Sport? Keine Chance! Wie schrecklich, denn auch ich habe zwei schulpflichtige Kinder und bin mit Homeschooling, Mitarbeiterausfällen, Personalengpässen etc. betroffen. Damit stehe ich defacto vor der Wahl, um wen ich mich vorrangig kümmere. Um meine Mandanten oder zum Beispiel um meinen Sohn, der vor dem Wechsel von der Grundschule in die weiterführende Schule steht. Doch – natürlich leistungsabhängig – in welche?

Eingespannte Helfer, vom Fiskus im Stich gelassen

Soforthilfe, Kurzarbeitergeld, Umsatzsteueränderung, Überbrückungshilfe 1, Überbrückungshilfe 2, Novemberhilfe, alles Hilfsmaßnahmen mit eigenem Regelwerk, die jeweils inklusive der dazugehörigen FAQs schnell mal 50 Seiten und mehr umfassen. Hier sollen wir am liebsten bereits am Tag nach der Verkündung „sprechfähig“ sein. Nach unseren 16 Stunden Arbeitstagen sollen wir diese also noch lesen, verstehen und sie bei den vielen Sonderfällen und Alltagsfragen anwenden können. Natürlich halten wir hier auch standesgemäß den Kopf in die Schlinge, wenn etwas schiefläuft. Routinetätigkeiten kommen ins Stocken, so dass die Wochenenden seit dem Sommer längst hierfür verplant sind, so lange Kopf und Körper diese Schlagzahl aushalten können. Und dann kommt noch das, was man so überhaupt nicht gebrauchen kann…die Betriebsprüfung – nicht eine, sondern gleich drei!

Wollt Ihr uns auf den Arm nehmen?

Wir sind also gerade alle mit 180 km/h im Hamsterrad unterwegs. Doch ich möchte mich nicht beklagen, unsere Ärzte und das Pflegepersonal stehen vor noch größeren Herausforderungen. Vor dem Hintergrund, dass wir vermutlich alle im Februar 2021 eine Vielzahl von Fristverlängerungsanträgen stellen werden, auf deren Ablehnung wir dann mit Einspruchsverfahren, aufgeschobenen Begründungen etc. reagieren werden, frage ich mich wirklich, ob uns hier das BMF verschaukeln will. Aber na klar, aus Sicht des Fiskus ist es nur allzu nachvollziehbar, uns weiter unter „Volldampf“ zu halten. Jede Steuererklärung trägt schließlich zur Sicherung des Steueraufkommens bei.

Die Fristverlängerung ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wenn wir schon zur Bearbeitung und Prüfung der Hilfemaßnahmen eingesetzt werden, wäre es längst an der Zeit diese Mehrarbeit für den Berufsstand anzuerkennen. Zusatzpersonal zu finden, ist unter normalen Umständen schon schwer. Es ist daher meines Erachtens an der Zeit, für eine angemessenen Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärungen auch über den 31.03.2021 hinaus und auch für eine Verlängerung der Frist zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen zu sorgen.

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