Gehen Milliardenvermögen weiter schenkungsteuerfrei über?

Vor einiger Zeit habe im Internet den Beitrag „Wie reiche Familien die Erbschaftsdebatte manipulieren“ von den „Krautreportern“ gelesen (siehe https://krautreporter.de/2101-wie-reiche-familien-die-erbschaftsdebatte-manipulieren).

Ich denke, dazu passt das nachfolgend geschilderte Gestaltungsmodell, mittels dessen nach wie vor Milliardenvermögen (fast) schenkungsteuerfrei auf die nachfolgende Generation übergehen sollen. Das Modell soll dem Vernehmen nach schon einige Male durchgeführt worden sein, wobei es vielleicht nicht um Milliarden, aber doch um einige Millionen gegangen sein sollte.

Bevor ich das Modell hier ganz kurz vorstelle, möchte ich darauf hinweisen, dass es im Zusammenspiel mit der geplanten Anzeigepflicht für Steuergestaltungen einen sehr merkwürdigen Beigeschmack bekommt, denn dem Gesetzgeber soll das Modell bei den Beratungen zur Erbschaftsteuerreform bekannt gewesen sein ­- und er hat es dennoch verabschiedet.

Es geht um folgenden – vereinfacht dargestellten – Fall:

  • Der Vater verfügt über Betriebsvermögen im Wert von 1 Mrd. Euro.; die Tochter soll den Betrieb erhalten, ist aber bereits vermögend und verfügt über liquide Mittel von 200 Mio. Euro.
  • Betriebsvermögen ist bei einer Übertragung nur bis zu einer Höhe von 26 Mio. Euro begünstigt. Der Verschonungsabschlag und die Verschonungsbedarfsprüfung helfen auch nicht weiter.
  • Was tun? Man gründet eine unternehmerische Familienstiftung. Gründungskapital: 100.000 Euro.
  • Anschließend wird das Betriebsvermögen eingebracht (es soll sich um „echtes“, also operatives Betriebsvermögen handeln / kein Verwaltungsvermögen / die Lohnsummenregelung und Behaltensfristen sollen ebenfalls keine Rolle spielen).
  • Grundsätzlich wäre Betriebsvermögen nur bis maximal 26 Mio. Euro steuerfrei. Aber das spielt hier keine Rolle. Denn nach § 28a ErbStG wird die Schenkungsteuer erlassen, soweit sie 50 Prozent des Vermögens des Beschenkten übersteigt.
  • Beschenkt ist nicht die Tochter, sondern die Stiftung. Und diese wiederum hat ja nur 100.000 Euro Vermögen.
  • Fazit: 50.000 Euro Schenkungsteuer für 1 Mrd. Euro Betriebsvermögen. Der Rest wird nach § 28a ErbStG erlassen!

Man fragt sich schon, warum der Gesetzgeber einerseits den Steuergestaltern mit großen Worten „an den Kragen“ möchte, gleichzeitig aber Gestaltungen ermöglicht, die Millionen einsparen. Aber wahrscheinlich habe ich einfach nicht das Große und Ganze im Auge.

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