Grundsteuererklärungsfrist bis 31.1.2023 verlängert!

Am 13.10.2022 haben sich die Länderfinanzminister und das BMF geeinigt: Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird über den 31.10.2022 hinaus einmalig bis 31.1.2023 verlängert. Gute Nachricht für Grundstückseigentümer und Angehörige der steuerberatenden Berufe!

Hintergrund

38 Mio. Grundstücke müssen neu bewertet werden, damit ab 1.1.2025 die den Kommunen zustehende Grundsteuer nach neuen Maßstäben erhoben werden kann. Hintergrund war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem die bisherigen Bewertungsregeln für den Grundbesitz für verfassungswidrig erklärt worden waren. Das BVerfG (v. 10.4.2018 – 1 BvL 11/14 u.a.) hat dem Gesetzgeber eine Frist zur Umsetzung einer verfassungskonformen Neuregelung bis 31.12.2019 gesetzt, die dieser mit dem neuen Gesetz (Grundsteuer-ReformG v. 26.11.2019, BGBl 2019 I S. 1794) eingehalten hat. Spätestens am 31.12.2024 ist Schluss mit der bisherigen Einheitsbewertung.

Erklärungsfrist verlängert

Eigentlich hätten sämtliche Grundsteuererklärungen bis 31.10.2022 abgegeben werden müssen. Da die Grundsteuererklärung grundsätzlich digital abzugeben ist, kam es aber seit Start des Verfahrens zu Verzögerungen: Das ELSTER-Verfahren war überlastet und zeitweise nicht mehr erreichbar. Im Oktober 2022 waren erst rund 20% der Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern eingegangen.

Die jetzt beschlossene Fristverlängerung soll Steuerzahler, Steuerberater und Finanzämter entlasten. Bürger und Unternehmen sollen gerade in Krisenzeiten nicht mit Verfahren wegen verspäteter Grundsteuer-Erklärungen überzogen werden. Auch fürchten Bund und Länder zahllose Fristverlängerungsanträge, die zu einer weiteren Überlastung sowohl der Antragsteller als auch der Finanzverwaltung geführt hätte. Die Fristverlängerung bis 31.1.2023 ist deshalb eine gute und richtige Entscheidung der Vernunft. Vor allem die Angehörigen der steuerberatenden Berufe werden diese Entscheidung begrüßen. Denn sie sind schon gegenwärtig restlos überlastet, insbesondere durch die Beantragung beziehungsweise Schlussabrechnung der so genannten Corona-Überbrückungshilfen.

Allzu lange sollten sich Steuerpflichtige aber jetzt dennoch nicht bei der Abgabe der Grundsteuer Erklärung lassen: Die Erklärungen sind für Laien mitunter schwer verständlich erfordern die Recherche zahlreiche Grundstücksdaten und nehmen deshalb geraume Zeit in Anspruch. Steuerpflichtigen ist deshalb zu raten die Grundsteuer Erklärung nicht „auf den letzten Drücker“ abzugeben. Denn eines ist klar: eine weitere Fristverlängerung wird und kann es nicht geben, denn der Gesetzgeber ist strikt an die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und die von Ihnen gesetzten Fristen gebunden.

Weitere Informationen:

NWB-Online Nachricht: Grundsteuerreform | Fristverlängerung bei der Grundsteuer (Finanzbehörde HH)


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