Gute Nachricht zum Jahreswechsel: Freibeträge und Kindergeld steigen!

Mehr Kindergeld, weniger Steuern für alle und höhere Behinderten-Pauschbeträge bei der Steuer: Der Deutsche Bundestag hat am 29.10.2020 den Weg für eine Milliardenentlastung frei gemacht. Eine gute Nachricht nicht nur für Familien, sondern für alle Steuerzahler!

Wesentlicher Inhalt des Familienentlastungsgesetzes

Der Bundestag hat am 29.10.2020 dem Entwurf der Bundesregierung für ein „Zweites Familienentlastungsgesetz“ in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung in 2./3. Lesung zugestimmt. Darüber hinaus wurde das „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung ebenfalls in 2./3. Lesung angenommen.

Das Gesetzespaket sieht im Wesentlichen Verbesserungen beim Kindergeld bei der Steuerbelastung sowie Anhebungen bei Behinderten-Pauschbeträgen vor. Das bedeutet:

  • Steuerliches Existenzminimum:
    der steuerliche Grundfreibetrag von derzeit 9408 € sollte nach dem Regierungsentwurf (BT-Drs. 19/23795) nach dem Beschluss des Bundestages auf 9696 € angehoben werden; nach den Ergebnissen des Existenzminimums Berichts ist dieser Betrag im Finanzausschuss noch für 2021 um 48 € auf 9744 € angehoben worden. 2022 steigt der Grundfreibetrag dann weiter auf 9984 €. Zusätzlich wird die so genannte „kalte Progression“ durch eine Rechtsverschiebung des Einkommensteuertarifs korrigiert: hierdurch führen inflationsbedingte Einkommenssteigerungen nicht zu einer höheren individuellen Besteuerung.
  • Anhebung von Kindergeld und Freibeträgen:
    Das Kindergeld wird für das erste und zweite Kind jeweils 219 €, für das dritte Kind 225 € und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 € pro Monat betragen. Die steuerlichen Kinderfreibeträge steigen von derzeit 7812 € um 576 € auf 8388 €. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um ebenfalls 288 Euro auf 2.928 Euro erhöht, sodass sich daraus eine Anhebung der zur steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimums dienenden Freibeträge von derzeit insgesamt 7.812 Euro um 576 Euro auf einen Betrag von insgesamt 8.388 Euro ergibt.
  • Behinderten-Pauschbeträge:
    Die seit 1975 nicht mehr geänderten steuerlichen Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung werden ab 2021 verdoppelt (BT- Drs. 19/23793). Zudem wird ein behinderungsbedingter Fahrtkosten- Pauschbetrag eingeführt. Ferner werden die Pflege-Pauschbeträge angehoben.

Bewertung

Das Gesetzespaket beinhaltet ein Entlastungsvolumen von insg. 12 Mrd. €. Von der Anhebung des Grundfreibetrages zur Sicherung des Existenzminimums sowie dem Ausgleich der „kalten Progression“ profitieren alle Steuerzahler. Die Anhebung des Kindergeldes und der steuerlichen Kinderfreibeträge schaffen zum Jahreswechsel zusätzlich erhebliche finanzielle Spielräume für Familien. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 40.000 € wird etwa 520 € mehr netto in der Familienkasse haben – das ist eine gute Botschaft!

Quellen
NWB Reformradar: Zweites Familienentlastungsgesetz


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