Haushalt 2024: Schwierig bleibt die Lage, die Lösungen sind bislang vage

Die Eckpunkte des Haushalts 2024 wurden am 13.12.2023 verlautbart, erste Änderungen bereits mit dem Nachtragshaushalt 2023 beschlossen. Im Übrigen aber sind (zu) viele Details noch offen und vage. Ein Überblick.

Hintergrund

Der am 15.12.2023 von Bundestag (BT-Drs. 20/9500 und 9600) und Bundesrat (BR-Drs. 595/23 (B)) beschlossene Nachtragshaushalt 2023 enthält erste Weichenstellungen und ist Grundlage und Orientierung für den Bundeshaushalt 2024. Dieser hätte eigentlich – wäre nicht das BVerfG-Urteil vom 15.11.2023 (2 BvF 1/22) dazwischengekommen – schon am 27.11.2023 im Bundestag verabschiedet werden sollen.

Die parlamentarische Beratung in Haushaltsauschuss und Bundestag musste vertagt werden. Dem am 15.12.2023 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Nachtragshaushaltsgesetz vorausgegangen war am 14.12.2023 die Billigung des HaushaltsfinanzierungsG (BT-Drs. 20/8298) durch den BT-Haushaltsausschuss des Bundestages, der bereits Änderungen im Haushalt 2024 betrifft.

Eckpunkte des Haushalts 2024 

Die bislang bekannten Eckpunkte des Haushalts 2024, bei dem ein Loch von rund 17 Mrd. Euro finanziert werden muss, lassen sich so zusammenfassen:

Subventionsabbau: Bisher gewährte Subventionen sollen in größerem Umfang gestrichen werden. Dazu zählen etwa die Rückkehr zum Regelsteuersatz von 19% Umsatzsteuer ab 1.1.2024 auf Speisen und Dienstleistungen in der Gastronomie, die Nicht-Verlängerung der Energiepreisbremsen im EWPBG und StromPBG über den 31.12.2023 hinaus, der Wegfall der E-Auto-Förderung (Umweltbonus) bereits mit Ablauf des 17.12.2023 oder die Streichung des Zuschusses für Agrardiesel und der Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Auch bei der bisherigen Förderung von Solaranlagen soll es Kürzungen geben, insgesamt sollen im Klima- und Transformationsfonds (KTF) Ausgaben in Höhe von 12 Mrd. Euro gekürzt werden.

Abgaben- und Steuererhöhungen: Stärker als bisher geplant erhöht wird durch das Nachtragshaushaltsgesetz 2023 ab 2024 der CO2-Preis, also der Aufschlag auf Sprit, Heizöl und fossiles Gas. Dieser auf jede emittierte Tonne CO2 anfallende Preis soll nun von derzeit 30 Euro auf 45 Euro im Jahr 2024 steigen. 2025 soll der Preis dann auf 55 statt wie bisher geplant 45 Euro steigen. Auf Verpackungen und Plastikflaschen soll eine Abgabe in Höhe von insgesamt 1,4 Mrd. Euro erhoben werden, die am Ende die Verbraucher zu tragen haben werden. Bei Inlandsflügen soll eine Steuer auf Flugbenzin (Kerosin) eingeführt werden.

Bleiben soll es aber bei der im November von der Bundesregierung angekündigten Senkung der Stromsteuer auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,50 Euro je Megawattstunde. Die Koalitionsfraktionen gehen davon aus, dass die Änderungen bei der Stromsteuer insgesamt den Bundeshaushalt mit 3,25 Milliarden Euro belasten. Entlastungen beim Strompreis soll es befristet auch für Unternehmen geben.

Festhalten an der Schuldenbremse: Die im Grundgesetz (GG) verankerte Schuldenbremse (Art. 115 GG) soll in 2024 eingehalten werden. Sollte sich die Notlage aber in der Ukraine aber verschlechtern, könnte es im Laufe des Jahres doch nochmal zu einem Notalgenbeschluss nach Art. 115 Abs.2 S.6 GG für das Haushaltsjahr 2024 kommen

Weiterer Zeitplan und Bewertung

Was ist hiervon zu halten ? Zugegeben: Die Ampelregierung ist nicht zu beneiden, die Ministerialbürokratie muss auch kurz vor Weihnachten noch viele Nachschichten schieben, um die erforderlichen Details in eine Vorlage für das Kabinett zu gießen. Die Regierung hat auch einen zeitlichen Fahrplan für den Haushalt 2024 definiert: Bundeshaushalt soll bis zum 2.2.2024 im Bundestag und im Bundesrat beschlossen werden. Für den 11.1.2024 hat der Haushaltsausschuss eine öffentliche Expertenanhörung angesetzt. Die Bereinigungssitzung des Ausschusses soll am 18.1.2024 stattfinden. So weit, so gut.

Was aber irritiert, ist die im Übrigen anzutreffende Planlosigkeit und Inhaltsleere: Beim Agrardiesel müssten das Energiesteuer-  und das KfZ-Steuergesetz geändert werden; es ist aber völlig unklar, ob das durch förmliches Gesetz oder Rechtsverordnung passieren soll und wenn ja ab welchem Zeitpunkt. Beim Wegfall des Umweltbonus für E-Autos wurde zunächst ein „vorzeitiger“ Wegfall angekündigt, aus dem „überfallartig“ ein Wegfall des Umweltbonus mit Ablauf des 17.12.2023 wurde, der vom BMWK kommuniziert wurde – vom Koalitionspartner aber schon wieder in Frage gestellt wird. Eine tiefe Enttäuschung, die im Vertrauen auf die staatliche Prämie ein E-Auto bestellt haben.

Die Beispielskette ließe sich verlängern. Fest steht: Es besteht ein klares Kommunikationsdefizit der Regierung, dass Verbraucher und Wirtschaftsteilnehmer zunehmend verunsichert.

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