In NRW demnächst Grunderwerbsteuer zurückholen

Nordrhein-Westfalen hat es sich nicht nehmen lassen, bei der Höhe der Grunderwerbsteuer eine Spitzenreiterposition einzunehmen. Wie in einigen anderen Bundesländern auch werden 6,5 Prozent auf die Bemessungsgrundlage verlangt – nur um sich dann zu wundern, dass bezahlbarer Wohnraum fehlt. Wenigstens kommt nun etwas Linderung: Voraussichtlich ab dem 30. August können sich neue Eigenheimbesitzer einen Teil der Grunderwerbsteuer zurückholen. Möglich macht es ein Förderprogramm der NRW.Bank. Im Einzelnen (Anmerkungen in kursiv):

  • Für Kaufverträge über Eigenheime kann ein Zuschuss in Höhe von 2 Prozent der Bemessungsgrundlage beantragt werden, und zwar bei der NRW.Bank über das Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum.
  • Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 selbstgenutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie erworben haben bzw. erwerben.
  • Die Förderung durch NRW.Zuschuss Wohneigentum ist entsprechend einer Stichtagsregelung nur für notariell beurkundete Kaufverträge mit Datum zwischen dem 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2022 möglich.
    Entscheidend ist also der Tag der Beurkundung. Bei Erwerb im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens kommt es auf den rechtskräftigen Zuschlagsbeschluss an.
  • Es gilt ein fester Fördersatz von 2 Prozent des auf die wohnwirtschaftliche Selbstnutzung entfallenden notariell beurkundeten Kaufpreises, jedoch maximal 10.000 Euro.
    Es profitieren also „nur“ die ersten 500.000 Euro eines Kaufpreises von der Förderung.
  • Anträge für Erwerbsvorgänge im Jahr 2022 können vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden. Es stehen 400 Mio. Euro zur Verfügung.
  • Die Antragstellung kann ausschließlich über das Onlineportal der NRW.BANK erfolgen
  • Einzelheiten zur Förderung, die genauen Förderrichtlinie und einen Fragen-Antworten-Katalog finden Interessierte auf der Internetseite des NRW.Bank: https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/zuschuss-wohneigentum/ (Quelle: NRW.Bank).

Es ist lobenswert, dass in Nordrhein-Westfalen die Grunderwerbsteuer für Eigenheime de facto abgesenkt wird. Allerdings sollten potenzielle Erwerber daran denken, dass der Fördertopf mit 400 Millionen Euro zwar einigermaßen prall gefüllt ist, dieser aber dennoch – vorzeitig – leer sein kann. Die KfW 55-Förderung lässt grüßen.


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