Inflationsausgleichsprämie – Mal wieder danebengeschossen?

Hat unser Regierung mal wieder das Ziel verfehlt? Ich muss gestehen, vielleicht ist es mir im Zuge der Jahres-End-Rallye einfach entgangen: Aber ist es korrekt und verfassungskonform, dass Solo-Selbständigen der Zugang zu dieser Prämie und ihren Vorteilen verwehrt bleibt?

Bis zum Ende 2023 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern diese Prämie von bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Als Selbständiger bräuchte ich also eine GmbH, um mich steuerlich mit einem Arbeitnehmer gleichzustellen. Kann das richtig sein?

Rücksprung: Was hat uns diese kleine Energiepreispauschale (EPP) für Zeit und Nerven gekostet. Die Weiterbildungszeiten, die nächsten FAQs auswendig lernen, die technische Umsetzung testen, bei allen Mandaten jeden Mitarbeiter einzeln checken. … Ja, das kann man ja mal machen. Für diese 300 Euro ist doch eine Extrawoche Arbeitszeit ja derzeit auch mal locker drin, oder etwa nicht?

Und ist man gerade fertig, kommen zwei Pakete Papier. Nein, nicht blanko für den Kopierer, sondern angepasste Einkommensteuervorauszahlungsbescheide für alle selbständigen Mandanten. Bescheide scannen, den Posteingang dokumentieren, Bescheide prüfen und an die Mandanten verschicken.

Schön, wenn es sich ein Arbeitgeber leisten kann, diese neue Prämie ganz oder teilweise zu zahlen und sich seine Arbeitnehmer in den Kreis der privilegierten einreihen dürfen.

Habe nur ich hier ein Störgefühl bei dieser neuen Form der „Steuer-Gerechtigkeit“?


Ein Kommentar zu “Inflationsausgleichsprämie – Mal wieder danebengeschossen?

  1. Ich stimme Ihnen vollkommen zu. Ich habe die Kammer, den LSWB, den Bund der Steuerzahler, über einen Kontakt die IHK und 2 Bundestagsabgeordnete bereits im November 2022mit folgendem Inhalt in unterschiedlicher Wortwahl angeschrieben. Sie sind nicht alleine mit ihrem Störgefühl.

    „Die Inflationsausgleichsprämie wie auch die Corona-Prämien werden nur Arbeitnehmern steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt. Die bedeutet, dass Einzelunternehmer und arbeitende Gesellschafter von Personengesellschaften keine steuerlichen Erleichterungen erfahren. Und dies nun zum zweiten Mal. Alle Bürger und somit alle Steuerpflichtige unabhängig ihrer Einkunftsart sind gleichermaßen von der Corona-Prämie als auch von der Inflation betroffen.

    Lediglich bei der sog. Energiepreispauschale von 300 € wurden Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbständiger, gewerblicher und nichtselbständiger Arbeit gleichwertig berücksichtigt. Daraufhin haben die Rentner und Sozialverbände gute Lobbyarbeit geleistet, so dass Rentnern im Nachgang ebenfalls die 300 € gewährt wurden.

    Hier sehe ich eine eklatante Ungleichbehandlung. Die Energiepreispauschale war ursprünglich für die Abfederung der hohen Kosten für die Wege von der Wohnung zur Arbeit bestimmt. Warum nun Rentner diese auch erhalten, obwohl Sie keine Fahrten zu einer Arbeitsstätte mehr auf sich nehmen müssen, ist mir schleierhaft. Es sei Ihnen unter den derzeitigen Umständen jedoch gegönnt. Bei der Inflation und Corona-Pandemie jedoch wurde eine Unterscheidung hinsichtlich der Einkommensart getroffen und nicht beanstandet.

    Es sind doch die Einzelunternehmer und Personengesellschaften, die die Arbeitgeber sind. Diese wurden und werden angehalten, die Corona-Prämie und die Inflationsausgleichsprämie an die Arbeitnehmer auszubezahlen. Hier wird vollkommen außer Acht gelassen, dass die Unternehmer jedoch zuvor genug Einnahmen bzw. Gewinn erzielen müssen, um diese Mehrkosten tragen zu können. Und das angesichts von steigenden Energiekosten. Sonst zahlen die Unternehmer dies aus ihrer eigenen Tasche. Sollten Sie die Prämien nicht auszahlen, wirkt sich dies schlecht auf deren Image aus. In den Medien sind bereits die Krankenhäuser bei den Corona-Prämien und nun auch die Handwerker bei den Inflationsausgleichsprämien in Kritik geraten.

    Unternehmen können nicht einfach ihre Preise verdoppeln. Der notwendigen Reparaturen für das Haus oder die Heizung oder gar das Brot wären sonst so teuer, dass der Begriff „Wucher“ bei einigen Kunden wohl über die Lippen gehen könnte.

    Auch andere Branchen sind betroffen. Insbesondere die Branchen, die an Verordnungen gebunden sind, z.B. Heilberufe. Da gelten die Preisverordnungen für eine längere Zeit und können nicht einfach angepasst werden, da die Krankenkassen nur die vorgegebenen Vergütungen erstatten.

    Die Inflationsspirale nimmt also ihren Lauf. Die Arbeitnehmer wollen mehr Gehalt und die Prämien, die Energiepreise steigen. Was bleibt dem Unternehmer als die Preise zu erhöhen. Dies fordert wieder höhere Löhne usw. Dies wird final wohl eher eine Armut der Bürger zur Folge haben.

    Ich möchte hier aber insbesondere auf die meines Erachtens ungleiche Behandlung bei den Prämien hinweisen. Nicht nur die Arbeitnehmer sind von den steigenden Preisen durch die Inflation betroffen und insofern wäre auch eine Entlastung der Unternehmer und Selbständigen durchaus zu begrüßen. Allerdings wird man mit juristischen Mitteln eine Gleichbehandlung kaum durchsetzen können. Auch in der Vergangenheit wurden steuerliche Regelungen für Arbeitnehmer nur für diese gewährt, die Selbständigen blieben Außen vor. Die Rechtsprechung geht hier in der Regel davon aus, dass nur Gleiches gleichbehandelt werden muss und Ungleiches eben nicht. Dabei kommt sie in der Regel zu dem Ergebnis, dass Arbeitnehmer eben nicht mit selbständigen Unternehmern vergleichbar sind und somit eine unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt sei. Als Beispiel darf ich die Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2006 (XI R 50/05) nennen, der die Argumentation unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Gleichheitssatz zu entnehmen ist. Es ist nicht zu erwarten, dass die Rechtsprechung den Fall des Inflationsausgleichs grundsätzlich anders beurteilen würde. Zielrichtung des Gesetzes ist ja, dass die Arbeitgeber ihren weisungsabhängigen Beschäftigten eine Unterstützung zukommen lassen können, im Endeffekt eine steuerliche Unterstützung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Etwas Vergleichbares gibt es für selbständige Unternehmer nicht.

    Ich plädiere an alle Verbände, sich für die Unternehmer einzusetzen. Es kann nicht sein, dass diese für die Maßnahmen, die die Regierung beschließt, zur Kasse gebeten werden und selbst keine Erleichterungen erfahren. Es müsste langsam Fürsorge für die Unternehmer geleistet werden. Der Mittelstand ist nach wie vor das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und dieser darf nicht ungehört bzw. überhört werden. Hier sollte der Druck auf die Regierung, ähnlich wie bei den Rentnern und der Energiepreispauschale, erhöht werden, um eine der Inflationsausgleichsprämie vergleichbaren Entlastung für Einzelunternehmer zu erreichen.“

    Es bleibt nur zu hoffen, dass irgendwann Einsicht besteht, dass es die Unternehmer sind, die Arbeitsplätze schaffen und die Wirtschaft am Laufen halten.

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