Key Audit Matter: Der neue Bestätigungsvermerk – Erste Erfahrungen aus den Geschäftsberichten

Der neue Bestätigungsvermerk – einer der Themen der Reform der Abschlussprüfung neben der Rotationspflicht. Er soll detailliertere Informationen liefern als der bisherige Bestätigungsvermerk, der in den meisten Fällen immer der gleiche Standardtext mit nahezu keinen detaillieren Angaben war. Der Key Audit Matter (KAM), wie der neue Bestätigungsvermerk auch genannt wird, soll präzisere Informationen liefern. So soll beispielsweise über die wichtigsten Sachverhalte der Abschlussprüfung berichtet werden. Dies können beispielsweise bedeutsame Geschäftsvorfälle des vergangenen Geschäftsjahres sein. Bei Volkswagen ist dies z.B. der Abgasskandal, der im Geschäftsbericht 2017 als „Dieselthematik“ bezeichnet wird.

Eine Betrachtung der Geschäftsberichte 2017 zeigt, dass bei vielen Unternehmen zu den wichtigsten Punkten die Bewertung der Pensionsrückstellungen sowie die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes (Goodwill) gehören. Aber auch Themen wie die Werthaltigkeit von aktivierten Entwicklungskosten sowie Branchenbesonderheiten wie beispielsweise das Meilenbonusprogramm bei Lufthansa zählen dazu.

Neuer Bestätigungsvermerk – alles gut? Optimierungen sind noch möglich, auch wenn die detaillierteren Informationen zu begrüßen sind. An der ein oder anderen Stelle – beispielsweise beim Goodwill – sind längere Erläuterungen wieder sehr allgemein. Diese wurden vielleicht lediglich vom Anhang in den Key Audit Matter geschoben. Mehr ist nicht besser. Hier sollte darauf geachtet werden, dass es nicht in den nächsten Jahren zu einem „KAM-Overload“ kommt. Kurzum: Es ist wichtig, relevante Informationen in den neuen Bestätigungsvermerk zu packen. Verweise zu detaillierteren Informationen einzelner Sachverhalte sind zu begrüßen, jedoch sollte es nicht zu einem Aufblähen der neuen Bestätigungsvermerke kommen. Denn ansonsten dauert es einige Jahre, bis der Weg wie beim Disclose Overload wieder in die richtige Richtung geht.

Insbesondere die Individualisierung des KAM ist erfreulich, da sie für den Leser des Berichtes wichtige Informationen in Bezug auf das Unternehmen liefert. Zu diesen unternehmensindividuellen Angaben zählen beispielsweise die Dieselthematik bei Volkswagen aber auch die Rechtsstreitigkeiten Toll Collect der Deutschen Telekom.

Fazit: Die nächste Berichtssaison wird zeigen, welche Verbesserungsvorschläge in den neuen Bestätigungsvermerk eingearbeitet wurden. Es bleibt zu hoffen, dass der Weg nicht erst über den KAM-Overload und dann wieder zur Kürzung zurückgehen muss.

Ein Beitrag von:

  • Dr. Carola Rinker

    • Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin
    • Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten
    • Fachbuchautorin
    • Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard Skandal des Deutschen Bundestages und im Finanzausschuss zum FISG
    • Mehr unter carolarinker.de

    Warum blogge ich hier?
    Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus Netzwerk-Gründen. Als Ergänzung zu meiner Arbeit als Unternehmensberaterin und meinen Lehrveranstaltungen ist das Bloggen wunderbar geeignet. Ein Blog bietet die Möglichkeit, sich in einzelne Themen zu vertiefen – und sich anschließend mit Lesern darüber auszutauschen. Da jedes Jahr neue Jahresabschlüsse von Unternehmen vorgelegt werden und sich die Regeln der Bilanzierung ständig ändern, wird mir der Stoff nie ausgehen.

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