Klagen häufen sich: Ist die neue Grundsteuer verfassungswidrig?

Ab 2025 soll in den Ländern die neue Grundsteuer zur Anwendung kommen, eine der wichtigsten Finanzierungsquellen der Kommunen. Doch schon jetzt rollt auf die Finanzgerichte eine Klagewelle zu. Verstößt auch die reformierte Grundsteuer gegen das Grundgesetz?

Hintergrund

Mit einem jährlichen Aufkommen von rund 14 Mrd. Euro stellt die Grundsteuer (Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke; Grundsteuer B für Wohn- und Gewerbegrundstücke) neben der Gewerbesteuer die wichtigste kommunale Steuerquelle dar. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im April 2018 entschieden, dass das bisherige Bewertungsrecht verfassungswidrig ist und der Gesetzgeber deshalb bis 31.12.2019 ein neues Gesetz erlassen muss. Für die Umsetzung neuer Bewertungsverfahren wurde eine Übergangsfrist bis Ende 2024 eingeräumt. Den neuen Rechtsrahmen hat der Bund im November 2019 durch eine Änderung des Grundgesetzes (BGBl 2019 I S. 1546) und das neue GrStRefG (BGBl 2019 I S. 1794) geschaffen. Rund 36 Mio. Grundstücke in Deutschland müssen neu bewertet werden. Von der Länderöffnungsklausel in Art. 72 Abs. 3 GG, die den Ländern vom Bundesmodell abweichende Bewertungsregeln erlaubt, haben Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen Gebrauch gemacht, alle anderen Länder wenden das Bundesmodell an.

Finanzgerichtliche Musterverfahren anhängig

Inzwischen haben die Finanzämter Millionen von Bescheiden über den Grundsteuermessbetrag verschickt; hierauf ist zwar keine Zahlung zu leisten, aber er ist für die Grundeigentümer die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. Hiergegen setzen sich viele Grundeigentümer schon jetzt zur Wehr, sowohl gegen die Grundstückbewertung nach Ländermodellen als auch nach dem Bundesmodell.

In Baden-Württemberg haben vier Verbände für ihre Mitglieder zwei Musterklagen gegen das ab 2025 in Baden-Württemberg geltende Landesgrundsteuergesetz beim FG Baden-Württemberg eingereicht. Motiv der Musterklagen sind gravierende verfassungsrechtliche Bedenken der vier Verbände hinsichtlich der Grundsteuer B im neuen Grundsteuergesetz in Badem-Württemberg. Mit der ersten Klage (FG Baden-Württemberg – 8 K 2368/22) sollen grundsätzliche Fragestellungen zur Verfassungsmäßigkeit des neuen Landesgrundsteuergesetzes geklärt werden. Mit der zweiten Klage (FG Baden-Württemberg 8 K 2491/22) sollen Fragen der Bodenrichtwerte als Bemessungsgrundlage für die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg geklärt werden. Die Kläger halten das Verfahren zur Ermittlung der Bodenrichtwerte für intransparent und ungenau.

Aber auch gegen das Bewertungsmodell des Bundes werden bereits Bedenken vorgetragen. Beim FG Berlin-Brandenburg sind mittlerweile drei Klagen (FG Berlin-Brandenburg – 3 K 3026/23, 3 K 3170/22 sowie 3 K 3018/23) zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Bewertung zur Feststellung des Grundsteuerwertes zum 1.1.2022 im Bundesmodell anhängig. In Rheinland-Pfalz sind seit März 2023 insgesamt vier Klagen gegen das neue Grundsteuer- und Bewertungsrecht beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz anhängig (FG Rheinland-Pfalz – 4 K 1189/23, 4 K 1190/23, 4 K 1217/23 und 4 K 1205/23), in denen die Verfassungsmäßigkeit des neuen (Bundes-)Bewertungsrechts bezweifelt wird. Das Gericht beabsichtigt dem Vernehmen, die Verfahren mit Rücksicht auf ihre Breitenwirkung vorrangig zu bearbeiten und zu entscheiden.

Wie geht’s weiter?

Es ist anzunehmen, dass in den nächsten Wochen und Monaten die Klageflut gegen die neuen Bewertungsregeln in Bund und Ländern weiter zunimmt. Auf anhängige Finanzgerichtsverfahren können sich aber jedenfalls in den Ländern mit abweichenden Bewertungsregeln nur die Grundbesitzer, die vom jeweiligen Landesrecht auch betroffen ist: Ein bayerischer Grundbesitzer kann sich also nicht darauf berufen, dass in Baden-Württemberg Klagen anhängig sind. Soweit aber eine solche Betroffenheit gegeben ist, können Grundbesitzer Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Stattgebende Entscheidungen der Finanzgerichte sind allerdings jedenfalls dann nicht zu erwarten, wenn die Gerichte von einem Verstoß der neuen Regelungen gegen das Grundgesetz ausgehen sollten. Denn dann müssten die Gerichte das Verfahren dem BVerfG zur Entscheidung über die Vereinbarkeit mit dem GG vorlegen (Art.100 Abs.1 GG).

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Ein Kommentar zu “Klagen häufen sich: Ist die neue Grundsteuer verfassungswidrig?

  1. 1986 haben wir ein Haus gebaut. Vor 3 Jahren haben wir die letzte Rate bezahlt. Das mietfreie Wohnen sollte ein wesentlicher Bestandteil unserer Altersvorsorge sein. Die energetische Sanierung ist finanziell fast nicht zu Stämmen und jetzt soll auch noch die Grundsteuer um über 300 Prozent erhöht werden .
    Wie soll das gehen.

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