Krankmeldung per sms oder WhatsApp – was ist möglich?

Wie kann eigentlich im Zeitalter der Digitalisierung eine Krankmeldung erfolgen?

Mit Einbruch der kalten Jahreszeit gehen in den Betrieben auch wieder die Krankheitsstände in die Höhe. Zwangsläufig stellt sich die Frage, wie mit der Krankmeldung im digitalen Zeitalter umzugehen ist.

5 EntgeltFZG schreibt vor, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorzulegen. Arbeitgeber können aber bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Attest-Pflicht einführen.

Die Form der Mitteilung ist gesetzlich nicht geregelt. Es gibt zwar häufig betriebsinterne Anweisungen, wie die Krankmitteilung zu erfolgen hat (häufig per Email oder per Telefonat) und an wen die Mitteilung zu erfolgen hat (i.d.R. Chef/Teamleiter oder Personalabteilung). Was ist aber möglich, wenn dies nicht konkret geregelt ist? Sind dann auch Mitteilungen per WhatsApp oder sms möglich?

Die Krankmeldung muss vom Zweck her sicherstellen, dass der Arbeitgeber zum individuellen Arbeitsbeginn des Arbeitnehmers Bescheid weiß, dass dieser arbeitsunfähig krank ist, damit er den Arbeitsanfall entsprechend umdisponieren kann.

Zur Krankmeldung per sms gibt es bereits Rechtsprechung: Es gab keine grundsätzlichen Bedenken gegen diese Art von Mitteilung, auch wenn es nicht als bestes Mittel angesehen wurde. Die Mitteilung per WhatsApp war noch nicht Gegenstand eines Verfahrens,  wird aber ähnlich beurteilt werden müssen, soweit es sich um eine individuelle Nachricht an den Arbeitgeber handelt (d.h. keine Mitteilung im Gruppen-Chat) und WhatsApp als Kommunikationsmittel im Betrieb üblich ist.

Wie kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übermittelt werden?

Normalerweise wird diese direkt per Post an den Arbeitgeber verschickt, aber auch ein Scan als  Email oder ein Fax sind zulässig. Ähnlich werden auch die Übertragungen per MMS oder WhatsApp zu behandeln sein. Der Arbeitgeber hat jedoch das Recht, die Vorlage des Originals zu verlangen.

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