Lehren aus Wirecard (13): Zukunft der Abschlussprüfung?

Reformvorschläge sorgen nicht für Verbesserung der Prüfungsqualität

In den letzten Beiträgen hat die DPR immer ihren Senf abbekommen. Nun geht es wieder einmal um die Wirtschaftsprüfer: Denn schließlich haben diese die Aufgabe, die Abschlüsse der Unternehmen zu prüfen. Schließlich hat EY bis 2018 die Abschlüsse testiert. Und dies auch noch 2018, als es bereits Untersuchungen wegen Vorwürfen eines Whistleblowers wegen Bilanzunregelmäßigkeiten in Singapur gegeben hat.

Reformvorschläge Abschlussprüfung

Der Referentenentwurf sieht eine Rotationspflicht nach zehn Jahren vor. Bisher trifft diese kürzere Frist nicht alle Branchen. Auch soll bei Unternehmen von öffentlichem Interesse eine Trennung von Prüfung und Beratung vorgeschrieben werden. Neben der Ausweitung der Bußgelder soll auch die Haftung deutlich verschärft werden. Bisher galt eine Haftungsgrenze von vier Mio. €. Diese soll auf 20 Mio. € angehoben werden.

Es stellt sich die Frage, ob diese Reformvorschläge zu einer Verbesserung der Prüfungsqualität führen. Denn schließlich wäre der Wunsch, dass im nächsten Causa Wirecard bereits bei der Abschlussprüfung das Testat verweigert wird. Dies ist zwar auch bei Wirecard geschehen, allerdings erst nachdem eine Sonderprüfung von KPMG die Vorwürfe nicht entkräften konnte. Mit dem KPMG-Bericht habe ich mich auch bereits intensiver in einigen Beiträgen beschäftigt. In meiner Serie Bilanzskandale wird es dazu auch genauere Erläuterungen geben.

(K)eine Verbesserung der Prüfungsqualität?

Die Haftungsgrenze zu erhöhen ist sicherlich sachgerecht. Sind 20 Mio. € ausreichend? Bei Wirecard sicherlich nicht, vielleicht bei künftigen Fällen.Diese Beurteilung überlasse ich Juristen. Sicherlich kann eine höhere Haftungssumme zu einer besseren Prüfungsqualität beitragen, allerdings müssen dann seitens der Unternehmen und Aktionäre im Zweifelsfall auch eingeschränkte Testate akzeptiert werden. Welcher Kulturwandel hier notwendig ist, darüber kommt noch ein separater Beitrag.

Die Verkürzung der Rotationspflicht ist sicherlich nicht ganz schlecht: Doch stellt sich die Frage, ob diese zu einer Verbesserung der Prüfungsqualität führt. Zudem ist das Problem, dass sich der Prüfermarkt dadurch womöglich noch weiter auf wenige Anbieter konzentrieren könnte.

Keine Beseitigung der tieferen Probleme

Zwei grundlegende Probleme werden durch die Reformvorschläge nicht gelöst:

  1. Preisdumping der Abschlussprüfung in Deutschland
  2. Abhängigkeit des Prüfers vom Unternehmen

In meinem Interview des Magazins Leasing Life wies mich der Redakteur auf eine Veröffentlichung der Financial Times hin. Demnach sind die Prüfungskosten in Deutschland bei weniger als einem Viertel des amerikanischen Niveaus. Ebenso in Europa ist Deutschland eher Schlusslicht. Dieses Preisdumping hat immer zwei Gesichter: Wenn ich als Abschlussprüfer mich diesem unterwerfen muss, stehe ich aus unternehmerischer Sicht unter Druck, den Umsatz an anderer Stelle zu erwirtschaften. Dies bedeutet nichts anderes, dass die Beratung weiter ausgebaut wird. Andererseits achten Unternehmen bei den Kosten der Abschlussprüfung offenbar hauptsächlich auf den Preis. Die Abschlussprüfung wird dann als „notwendiges Übel“ erachtet, die sich nicht vermeiden lassen.

Dieses Preisdumping sollte meines Erachtens ein Ende haben. Denn dadurch entsteht ein erheblicher Druck für die Branche, die sicherlich nicht zu einer besseren Prüfungsqualität beiträgt. Auch hier könnte sich ein Blick über den Tellerrand lohnen, um zu schauen, welche Erfahrungen sich in unseren Nachbarländern bewährt haben.

Die Abhängigkeit des Prüfers vom Unternehmen wird durch eine kürzere Rotationspflicht und die Trennung von Prüfung sowie Beratung sicherlich nicht verbessert. Das Unternehmen bezahlt den Prüfer für seine Tätigkeit. Dies kann man sich so vorstellen, als wenn meine Studierenden mich direkt für meine Vorlesung vergüten würden. Es ist davon auszugehen, dass das Honorar von der Klausurnote abhängt. Dies würde zu einer Noteninflation führen, denn schließlich muss ich auch meine Brötchen bezahlen, auch wenn mir die Notendifferenzierung wichtig ist.

Eine Reform der Vergütung der Wirtschaftsprüfung sollte aus genannten Gründen unbedingt erfolgen. Als Lösung könnte beispielsweise eine Art Honorarordnung dienen, wie diese für Notare existiert. Bei einer festgelegten Vergütung – über deren Angemessenheit auch noch diskutiert werden müsste – wäre dem Preisdumping ein Ende gesetzt.

Schlussendlich sollte der Diskurs mit Abschlussprüfern gesucht werden. Vor allem auch mit mittelständischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Denn diese dürfen nicht zum Opfer der Reform werden. Andernfalls besteht die Gefahr, einer weiteren Marktonzentration auf immer weniger Anbieter.

 

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