Lehren aus Wirecard – Warum der Aufsichtsrat ein eigenes Budget braucht

Bei dem am 20. Mai 2021 im Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität gibt es einige Änderungen, die den Aufsichtsrat betreffen. Die verpflichtende Einrichtung eines Prüfungsausschusses für Unternehmen von öffentlichem Interesse steht nunmehr im Gesetz. Ebenso müssen künftig mindestens jeweils eine Person über Expertise in der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung verfügen. Diese Änderungen sind begrüßenswert.

Doch leider konnte sich der Antrag der FPD, der dem Aufsichtsrat ein eigenes Budget ermöglicht hätte, abgelehnt worden. Mit diesem Budget wäre der Aufsichtsrat in der Lage, selbst eine Sonderuntersuchung zu beauftragen und damit unabhängig vom Vorstand gewesen.

Ein Blick in die Historie von Wirecard

Warum ist dieser Aspekt so wichtig? Schauen wir dazu in die Historie von Wirecard: Hier gab es bereits vor vielen Jahren eine Sonderuntersuchung. Resultat: Es gab keine abschließenden Ergebnisse, denn der Vorstand von Wirecard hatte die Sonderuntersuchung damals beendet. War das so einfach möglich? Ja, denn diese wurde damals nicht vom Aufsichtsrat direkt beauftragt. Ein Fehler, den dieser aus heutiger Sicht sicherlich bereuen wird.

Ein interessanter Aspekt in diesem Kontext? EY wurde damals mit der Sonderuntersuchung beauftragt. Dies war das Sprungbrett zum Abschlussprüfer des ehemaligen Börsenlieblings. Im Nachhinein eine Entscheidung, die die Big4-Gesellschaft sicherlich bereuen wird.

KPMG wurde vom Aufsichtsrat beauftragt

Dies war auch der Grund, warum Thomas Eichelmann so sehr darauf beharrte, dass der Aufsichtsrat der KPMG mit einer Sonderuntersuchung beauftragte. Offenbar hatte Markus Braun das Ausmaß einer Sonderuntersuchung unterschätzt. Dies kann man anhand der Pressberichte zumindest vermuten. Hätte er die Sonderuntersuchung frühzeitig abgebrochen, wenn diese nicht vom Aufsichtsrat beauftragt worden wäre? Darüber kann nur spekuliert werden.

Bei der Zeugenbefragung von Thomas Eichelmann im Untersuchungsausschuss im März 2021 hatte ich den Eindruck, dass der sehr hart durchgreifen kann. Ob er dies an anderer Stelle zu wenig getan hat? Dies soll an dieser Stelle nicht diskutiert werden. Doch hier zeigt sich, wie wichtig auch „kleine“ Details sein können: Wer beauftragt die Sonderprüfung – der Aufsichtsrat oder der Vorstand? Der Fall Wirecard zeigt die Unterschiede deutlich. Dies ist weitaus mehr als ein „kleines“ Detail.

Gerade wenn es Hinweise darauf gibt, dass ein oder mehrere Vorstandsmitglieder in Bilanzmanipulationen involviert sein könnten, bedarf es zwingend der Unabhängigkeit des Aufsichtsrates. Dies ist bei einer Sonderuntersuchung nur dann möglich, wenn das Kontrollgremium über ein eigenes Budget verfügt. Wäre bei Wirecard der Druck von außen nicht so groß gewesen – ich könnte mir gut vorstellen, dass der Vorstand eine Sonderuntersuchung unterbunden hätte.

Sicherlich könnte ein eigenes Budget den Aufsichtsrat auch noch an anderen Stellen stärken. Denn nicht nur bei Verdacht auf Bilanzmanipulationen, sondern auch den immer größer werdenden Herausforderungen für die Unternehmen im Zuge der digitalen Transformation und dem Klimawandel zeigt sich die Relevanz eines kritischen Aufsichtsrates. Langfristig ist dies sicherlich eine gute Investition, die sich auszahlen wird.

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