Lieferkettengesetz: Zweifelhafter Kompromiss in letzter Sekunde

Am 27.5.2021 hat sich die Bundesregierung ‚in letzter Sekunde‘ doch noch auf das umstrittene Lieferkettengesetz geeinigt, das noch im Juni 2021 im Parlament verabschiedet werden soll.

Was ist davon angesichts der weitreichenden Auswirkungen zu halten?

Hintergrund

Ich hatte wiederholt berichtet. Das politisch hoch umstrittene sogenannte Lieferkettengesetz war noch Mitte Mai 2021 kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestages gestrichen worden. Vor allem die Unionsseite hatte auf eine Nachbesserung in Bezug auf eine Einschränkung der zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen gedrungen. Große Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten werden ab 2023, Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten ab 2024 verpflichtet, gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bei ihren weltweiten direkten Zulieferern vorzugehen. Bei Verfehlungen drohen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des jährlichen Umsatzes.

Welche Änderungen am Gesetz hat es noch gegeben?

Nach den erfolgten Nachverhandlungen der Koalitionspartner ist eine wesentliche Neuerung, dass auch die deutschen Töchter ausländischer Unternehmen die Vorgaben des Lieferkettengesetzes erfüllen müssen. Der Umweltschutzaspekt wird nochmals verschärft, indem auf ein Abkommen zum Abfallhandel verwiesen wird. Im Gesetz wird nun auch explizit ausgeschlossen, dass betroffene Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in Deutschland zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.

Bewertung und Auswirkungen auf die Praxis

Für die einen ist das neue Lieferkettengesetz „ein Meilenstein zur Durchsetzung der Menschenrechte in globalen Lieferketten“, für andere hingegen ist es ein „Bürokratiemonster“, das die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen schwächen und zu hohen Kosten ohne spürbaren Nutzen führen wird.

Mal ehrlich: Deutsche Unternehmen nehmen faire Umwelt- und Sozialstandards schon heute freiwillig ernst, sie setzen sich schon bislang gegen Kinder- und Zwangsarbeit, Ausbeutung und Naturzerstörung in der globalen Produktion entlang ihrer Lieferketten mit hohem Aufwand ein. Aber bedarf es dafür nun überhastet einer Abkehr vom Freiwilligkeitsprinzip hin zum gesetzlichen Zwang? Angesichts des Umstandes, dass der überwiegende Teil unseres Wohlstandes auf unserem Erfolg als Exportnation, als weltweiter wirtschaftlicher Verflechtung basiert, werde jetzt drohende Klage- und Bußgeldrisiken zu einem gravierenden Wettbewerbsnachteil für die deutsche Wirtschaft. Wenn die Herkunft jedes Bleistifts und jeder Schraube dokumentiert werden muss, droht den Unternehmen eine überbordende Bürokratie mit hoher Kostenbelastung, die letztlich auch inländische Arbeitsplätze gefährdet.

Die Anforderungen an das Lieferkettenmanagement werden immens steigen. Dabei wird ausgeblendet, dass der Menschenrechtsschutz und der Schutz der Umwelt vor allem staatliche Aufgabe sind, die nicht „auf dem kurzen Dienstweg“ auf die Wirtschaft abgewälzt werden dürfen. Und schließlich präsentiert sich der deutsche Michel mal wieder als Klassenprimus in Europa: Die EU arbeitet mit Hochdruck an einer EU-weiten Lösung der Lieferkettenproblematik; da macht es keinen Sinn, dass der deutsche Gesetzgeber ohne Not vorprescht. Für überflüssigen Flurschaden sollte auch in Zeiten des Bundestagswahlkampfs kein Raum bleiben…

Quellen


 

 

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