Maskenpflicht & Co. – Bundestag beschließt neues Infektionsschutzgesetz für Herbst/Winter 2022

Der Bundestag hat am 8.9.2022 die Corona-Regeln für Herbst und Winter 2022/23 beschlossen.

Hintergrund

Die Infektionsschutzregeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie enden mit Ablauf des 23.9.2022. Nachdem das Infektionsgeschehen sich insbesondere wegen der aktuellen COVID-Omikron-Variante auf hohem Niveau bewegt und sich im Herbst/Winter weiter zu verschärfen droht, hat die Bundesregierung sich auf eine Novelle zum IfSG, insbesondere ein COVID-19-Schutzgesetz verständigt. Das dort enthaltene Maßnahmenpaket soll vom 1.10.2022 bis 7.4.2023 gelten.

Diffuse Maskenpflicht

Bundesweit soll weiter eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen gelten, aber nicht mehr in Flugzeugen. Auch in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen soll es eine solche Maskenpflicht geben. Vor dem Zutritt zu Pflegeheimen und Kliniken soll zudem ein negativer Test vorgelegt werden müssen. Wenn die Corona-Lage es notwendig macht, will die Bundesregierung aber per Verordnung auch in Flugzeugen eine FFP2-Maskenpflicht wieder einführen. Eine Maskenpflicht in Restaurants und anderen Innenräumen sollen die Länder ab Oktober verhängen dürfen. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr soll durch die Länder weiter verhängt werden können.

Möglich werden auch Maskenpflichten in Schulen ab Klasse fünf. An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Bei einer regional kritischeren Corona-Lage sollen die Länder noch weitere Vorgaben zum Schutz vor Infektionen verhängen können: Bei einer konkreten Gefahr für das Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitergehende Auflagen zur Nutzung von Schutzmasken ohne Ausnahmen, Abstandsgebote oder Teilnehmerobergrenzen bei Veranstaltungen in Innenräumen beschließen Betriebseinschränkungen oder einen Lockdown soll es aber nicht mehr geben.

Bewertung

Schon der Umstand, dass das Gesetz der Regierungsampel nur mit dünner Mehrheit (386 Stimmen, 313 Gegenstimmen, 3 Enthaltungen) im Bundestag beschlossen worden ist, belegt wie hochumstritten der Infektionsschutz in der Politik bleibt – und nicht nur dort. Bundesweit gilt künftig eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, dort ist außerdem ein Corona-Testnachweis verpflichtend. Auch im Fernverkehr (Bahn/Bus) muss eine FFP2-Maske getragen werden. Die bisher geltende Maskenpflicht in Flugzeugen, die ursprünglich weitergeführt werden sollte, wurde in den Beratungen hingegen gekippt.

Diese unterschiedliche Handhabung verschiedener Verkehrsträger unter Verantwortung des Bundes ist kaum nachvollziehbar, auch wenn die Regierung mit besserer Belüftung in Flugzeugen argumentiert. Dass künftig – anders als bislang – in Krankenhäusern, Arztpraxen und – ja – auch in Bahn und Bus keine medizinische Maske mehr genügt, ist schwer verständlich und erst recht von der Politik nicht erklärt.

Noch diffuser wird das Dickicht insbesondere bei Maskenpflichten, wenn demnächst noch unterschiedlich Länderreglungen drohen, die in deren Zuständigkeit liegen. Und: Wann beginnt die Politik endlich wieder auf mehr Eigenverantwortung zu setzen statt auf staatliche Reglementierung? Ob der Bundesrat das alles am 16.9.2022 noch korrigiert, scheint wenig wahrscheinlich.

Quellen


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