Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft aktualisiert

Das BMF hat am 27.01.2023 ein Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft aktualisiert und erläutert dort wichtige Grundsätze.

Hintergrund

Grundsätzlich ist der leistende Unternehmer Schuldner der Umsatzsteuer. In § 13b UStG sind Ausnahmetatbestände geregelt, das sog. Reverse Charge Verfahren. Für die Bauwirtschaft ist insbesondere die Steuerschuldumkehr nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. Abs. 5 Satz 2 UStG relevant. Sie gibt vor, dass steuerpflichtige Bauleistungen, die von einem im Inland ansässigen Unternehmer ausgeführt werden, die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger begründen können. Voraussetzung ist, dass der Leistungsempfänger nachhaltig Bauleistungen erbringt. Sind diese Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, kommt es nicht zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Werden Werklieferungen oder sonstige Leistungen von einem im Ausland ansässigen Unternehmer erbracht, hat die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG Vorrang.

Was wird im Merkblatt dargelegt?

Das Merkblatt ist in erster Linie für Bauunternehmer bestimmt, die Umsätze ausführen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nicht nach § 13b Abs. 2 UStG schuldet. Insbesondere enthält das neue Merkblatt eine dem UStAE entsprechende Definition der Werklieferung und der Teilleistung.

Die neue Auflage beinhaltet wichtige Informationen zu den steuerlichen Anforderungen, die Unternehmer erfüllen müssen, um ihre umsatzsteuerlichen Pflichten zu erfüllen. Ferner enthält es einzelne Aussagen zu den verschiedenen Umsatzsteuerregeln, die für die Bauwirtschaft gelten. Zudem gibt es eine umfassende Anleitung für Unternehmen zur korrekten Berechnung und Abführung der Umsatzsteuer.

Das Merkblatt beinhaltet auch die steuerlichen Auswirkungen für Bauunternehmen hinsichtlich der Entstehung der Steuer bei Teilleistungen als auch bei Voraus- und Abschlagszahlungen.

Auch auf die Ausstellung von Rechnungen und den Vorsteuerabzug wird eingegangen.

Ferner werden mögliche Auswirkungen auf den ertragsteuerlichen Steuerabzug bei Bauleistungen (§ 48 ff. EStG) beschrieben. Abschließend geht das Merkblatt auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und Berichtigungspflichten bei möglichen Fehlern ein.

Neuauflage war erforderlich

Eine Neuauflage war dringend erforderlich, bedenkt man, dass die Vorgängerversion aus 2019 stammte und damit viele Regelungen veraltet waren und einer Erneuerung bedurften. Viele Grundsätze, die bereits im UStAE erfasst sind, werden damit im neuen Merkblatt aufgegriffen. Es kann daher als erste Orientierungshilfe dienen.

Weitere Informationen:
BMF v. 27.01.2023 – III C 2 – S 7270/20/10002 :001


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