Minijobs bleiben – werden aber in der Regel teurer

Nach dem vom Koalitionsausschuss am 2.7.2026 beschlossenen „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ will die Bundesregierung nun doch an den Minijobs als Beschäftigungsform festhalten. Allerdings soll die Pauschalsteuer bei Minijobs steigen. Was bedeuten die Pläne?

Hintergrund

Seit 2003 gibt es in Deutschland sog. Minijobs („geringfügige Beschäftigung“). Der Verdienst eines Minijobbers ist auf derzeit 603 Euro pro Monat oder 7.236 Euro pro Jahr (2026) limitiert. Der Arbeitnehmer zahlt keine Sozialabgaben, der Arbeitgeber lediglich eine Pauschale von etwas über 30 Prozent, darunter 15 Prozent Rentenversicherung und 13 Prozent Krankenversicherung. Aktuell fällt eine Pauschalsteuer von 2 Prozent an, die in der Regel vom Arbeitgeber übernommen wird und die Lohnsteuer abgilt. Es fallen keine weiteren Steuern oder Abgaben an, der Minijob muss nicht in der Steuererklärung erklärt werden.

Rentenkommission empfiehlt Abschaffung der Minijobs

In ihrem am 23.6.2026 vorgestellten 33-Punkte-Plan hatte die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission u.a. eine Erweiterung des Kreises der Beitragszahler in die gesetzliche Rentenversicherung vorgeschlagen. Auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte Minijobs, sollten einbezogen werden, ihr steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sonderstatus (Opt-Out-Möglichkeit) sollte abgeschafft werden. Ausnahmen sollte es nur noch für Schülerinnen und Schüler geben. In der Folge hätte sich auch eine gesonderte Regelung im Übergangsbereich (sog. Midijobs) erübrigt (Empfehlung 26 der Kommission).

Minijobs bleiben – Steuer steigt

Im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ der Bundesregierung v. 2.7.2026 heißt es wörtlich: „Wir werden die darin enthaltenen Empfehlungen in einem Gesetzespaket umsetzen. Dieses wird bis Ende 2026 im Deutschen Bundestag verabschiedet.“ So ganz vollständig gilt dies allerdings nicht. Denn an der Beschäftigungsform will die Bundesregierung nun doch festhalten und diese nicht grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht unterwerfen. Der Beschluss des Koalitionsausschusses sieht vor, dass der „Pauschalsteuersatz bei den sogenannten Mini-Jobs wird von zwei auf fünf Prozent angehoben“ wird. Damit hat sich der Vorschlag der Rentenkommission vom Juni 2026 erledigt – zunächst jedenfalls.

Bewertung

Die politische Entscheidung der Bundesregierung, Minijobs entgegen der Empfehlung der Rentenreformkommission nicht vollständig abzuschaffen, ist zu begrüßen. Denn Minijobs, die für Beschäftigte steuer- und abgabenfrei bleiben, sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Deutschland – nicht nur für Unternehmen zur Abdeckung von Arbeitsspitzen, sondern auch für Arbeitnehmergruppen, die auf einen Hinzuverdienst angewiesen sind. Die meisten Minijobber arbeiten aktuell im Handel und in der Gastronomie. Nach aktuellen Angaben der Minijobzentrale sind derzeit 6.554.876 Menschen in Deutschland im Gewerbegeringfügig beschäftigt. Hinzu kommen 252.372 in Privathaushalten, die noch einmal erleichterten Regelungen unterliegen. In Summe gibt es also knapp 8 Mio. Minijobber in Deutschland. Fast zwei Drittel der gewerblichen Minijobber sind zwischen 24 und 64 Jahre alt. Frauen sind mit 55,9 Prozent in der Überzahl, 18,3 Prozent sind Ausländer.

Allerdings wird die Anhebung der Pauschalsteuer bei Minijobs auf 5 Prozent zu einer Mehrbelastung der Arbeitgeber führen, sofern sie – was unüblich ist – die Pauschalsteuer im Innenverhältnis nicht an den Arbeitnehmer weitergeben. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei kurzfristigen Minijobs) kann der Arbeitgeber den Verdienst auch künftig individuell lohnversteuern und abrechnen. Dies kann sich lohnen, wenn das Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt (im Jahr 2026), da dann keine Einkommensteuer anfällt und eventuelle Abzüge vom Finanzamt zurückerstattet wird.

Weitere Informationen

 

 

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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