Nachlassplanung bei Patchworkfamilien

Immer mehr Familien in Deutschland sind sogenannte Patchworkfamilien. Nach dem Statistischem Bundesamt sind in Deutschland etwa 10-13 % der Familien Stief- bzw. Patchworkfamilien. Hier gibt es die unterschiedlichsten Konstellationen teilweise bedingt durch ein Stiefmutterverhältnis oder einen Stiefvater bzw. nichteheliche Lebensgemeinschaften, die beiderseits Kinder in die Gemeinschaft einbringen. In der komplexen Patchworkfamilie leben sowohl gemeinsame Kinder als auch Kinder aus der vorherigen Partnerschaft im Haushalt.

Nachlassplanung erforderlich

Man sieht schon hier die Komplexität der Angelegenheit, wenn es um Geldangelegenheiten oder Erbschaften geht bzw. um eine vernünftige Nachlassplanung. Beim Erben und Vererben besteht die Gefahr, dass Kinder des jeweils anderen Partners benachteiligt werden. Dies auch im Falle eines Unternehmens-Bezugs. Um faire Lösungen zu finden, müssten grundsätzlich alle Beteiligten irgendwie einbezogen werden. Das passiert aber in der Praxis selten. Viele verschieben die Thematik einfach in die Zukunft und leben „in den Tag hinein.“

Wichtig sind einerseits bei derartigen Patchworkfamilien der Zivilstand bzw. Güterstand des Paares. Bei unverheirateten Paaren ist die Ausgangssituation anders als bei verheirateten Paaren. Bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sieht es mit einem gesetzlichen Erbrecht des Partners nicht gut aus. Beim den verheirateten Patchwork-Eltern hat der überlebende Ehegatte beim Tod des Partners dagegen zumindest beim gesetzlichen Güterstand (BGB-Zugewinngemeinschaft), also wenn kein Ehevertrag zu einem anderen Güterstand vorliegt, einen erbrechtlichen Anspruch. In einem Ehevertrag können Ehegatten in Deutschland selbstverständlich auch erbrechtliche Regelungen zusätzlich treffen. Pflichtteilsrechte der mitgebrachten Kinder und der gegebenenfalls gemeinsamen Kinder müssen beachtet werden, wenn es um Nachlassplanung geht.

Gestaltung der Nachlassplanung

Durch jegliche Gestaltungen innerhalb der Nachlassplanung kann noch in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Anspruch auf Erbrecht geschaffen werden. Der Pflichtteil in Deutschland beträgt nach dem Gesetzestext die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles.

Eine größere Grundproblematik kann dadurch entstehen, wenn Vermögenstransfers in eine „andere Familie“ vorgenommen werden. Beispielsweise kann ein Vater mit einer Tochter aus erster Ehe sich später wiederverheiraten. Seiner Ehefrau hat indessen ebenfalls einen Sohn aus einer früheren Beziehung. Wenn der Vater verstirbt, erhält die Ehefrau Vermögen vom Vater sowohl aus dem BGB-Güterrecht, als auch aus dem BGB-Erbrecht.

Die Tochter erhält derweil ihren gesetzlichen Erbanteil. Wenn die Ehefrau nachverstirbt, erbt deren Sohn indessen deren gesamtes Vermögen und damit sowohl das (auch) vom Stiefvater teilweise stammende Vermögen der späteren Zugewinngemeinschaft, also Ersparnisse, die während der Dauer der Ehe gemacht wurden (oder Wertsteigerungen auf gemeinsames Vermögen), sofern und soweit diese nicht aufgebraucht sind zu Lebzeiten.

Planungsinstrumente

Im deutschen Erbrecht gibt es vielerlei Planungsinstrumente, die sich beim Erben und Vererben im Rahmen von Patchworkfamilien einsetzen lassen. In diesem Zusammenhang genannt werden immer der Erbverzicht der gemeinsamen und nicht gemeinsamen Kinder zugunsten des zweitversterbenden Partners und die spätere Begünstigung aller Kinder, eventuell gleichmäßig, im Nachlass des Zweitversterbenden. Für einen Erbverzicht bedarf es besonderer Voraussetzungen, insbesondere der notariellen Beurkundung.

Ein Instrument bei Gestaltungen ist ebenfalls eine lebenslange Nutznießung (Niessbrauchsrechte) des zweitversterbenden Partners an bestimmten Nachlassgegenständen z. B an Liegenschaften oder am Kapitalvermögen.

Vor- und Nacherbschaft ist unter steuerlichen Gesichtspunkten nicht unbedingt der beste Weg. Dagegen kann man auch neben der Erbeinsetzung in einem Testament Vermächtnisse und Vorausvermächtnisse regeln, die die ganze Nachlassplanung „rund“ machen.

Selbstverständlich kann man auch lebzeitige Zuwendungen in Erwägung ziehen, um die Erbfolge im Nachhinein für alle Beteiligten günstig zu erscheinen lassen. Daneben gibt es auch versicherungsrechtliche Begünstigungen, beispielsweise eine reine Todesfall-Risikoversicherung. Solche Leistungen fallen in der Regel nicht in den Nachlass, sondern gehen direkt an den in den Versicherungsbedingungen Genannten. Bei internationalen Verhältnissen, die immer mehr auch in Deutschland in der Praxis vorkommen, muss man schon wegen steuerlichen Punkten und wegen der EU-Erbrechtsverordnung an Themen wie Rechtswahl, Staatsangehörigkeit, unterschiedliche Testierungen wegen Nachlassspaltungen und allfällige überdachende Besteuerung von Drittstaaten mitüberdenken, wenn es um Gestaltungen geht. Selbiges gilt, sollte im Nachlass auch noch sogenanntes diskretes Vermögen sein.

Steuerrechtliche Aspekte

Letztlich wird man nicht umhinkommen, auch die steuerlichen Folgen jeglicher Gestaltung im Patchwork-Kontext eingehend zu prüfen. Dies auch wegen unterschiedlicher steuerlicher Freibeträge und Steuersätze für eheliche und nichteheliche Kinder. Natürlich kann man auch in einem Testament oder Erbvertrag regeln, dass die Erbschaftsteuern dann bei mehreren Begünstigten insgesamt aus dem Nachlass zu zahlen sind, wobei das aber wiederum die jeweiligen Erwerbe der Begünstigten im Erbfall und damit die anfallende Steuer insgesamt erhöht. Letztlich stellt meistens die sowohl faire als auch insgesamt ausgewogene und steuerlich begünstigte Nachlassplanungs-Lösung in derartigen Konstellationen als eine große Herausforderung dar. Nicht immer lässt sich alles unter „einen Hut“ bringen. Die wichtigsten Anliegen der Partner müssen aber „passen“.

2 Gedanken zu “Nachlassplanung bei Patchworkfamilien

  1. Ich denke, da kann man sich auch gut bei einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen, da jede Konstellation spezifisch ist und man viele mögliche Fälle berücksichtigen muss. Gerade bei einem Stiefeltern-Stiefkinder-Verhältnis könnten ja auch von anderer Seite Erbschaften eintreten und schon sind die leiblichen Kinder wieder benachteiligt.

  2. Danke für diese hilfreichen Tipps zur Nachlassplanung bei Patchworkfamilien. Mein Onkel steht gerade vor dem Problem sein Nachlass für eine Patchworkfamilie zu planen und hat sich einen Anwalt zur Hilfe geholt. Ich wusste gar nicht, dass es auch steuerliche Unterschiede bei den Freibeträge und Steuersätze für eheliche und nichteheliche Kinder geben kann. Da ist es wirklich besser, wenn man den Nachlass mit einem Profi regelt.

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