Neue Bilanzierungsregeln für Versicherungsverträge – Kennzahlenvielfalt und neue Ermessensspielräume

Seit diesem Jahr muss er angewendet werden: Der neue IFRS 17. Der erste umfassende internationale Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge. Das Ziel? Mehr Transparenz der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Versicherungsunternehmen und die Vergleichbarkeit der Abschlüsse mit Wettbewerbern und Unternehmen anderer Branchen.

Zugegeben, die stärkere Zuordnung der Erträge nach dem Periodisierungsprinzip klingt einleuchtend. Doch ob dies die Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Versicherungsunternehmen erhöht, da bin ich mir unsicher.

Der neue IFRS 17 und sein Ermessensspielraum

Um ehrlich zu sein, finde ich den neuen Standard komplex. Eine kurze Zusammenfassung von EY (Quelle siehe am Ende des Beitrags) zeigt die wichtigen Fakten verständlich auf, wie ich finde:

„IFRS 17 schreibt vor, dass Versicherungsverträge auf der Basis des Gegenwartswerts (current value) zu bewerten und Erträge dann zu erfassen sind, wenn das Versicherungsunternehmen die entsprechende Dienstleistung erbringt und von seinem Risiko befreit wird. Gewinne oder Verluste aus dem Versicherungsgeschäft sind getrennt von Finanzierungsaktivitäten auszuweisen. Anhand detaillierter Anhangangaben ist zu erläutern, wie bestimmte Posten wie z. B. neu ausgegebene Versicherungsverträge, der Schadenverlauf im Geschäftsjahr, Ein- und Auszahlungen oder Änderungen von Annahmen die Ertragslage und den Buchwert von Versicherungsverträgen beeinflusst haben.“

Machen wir dies anhand eines Beispiels deutlich: Eine 30-jährige Frau schließt eine Pflegezusatzversicherung ab und muss dafür 20 € pro Monat bezahlen. Die Abgrenzung in den Umsatzanteil für das Geschäftsjahr 2023 hängt mitunter vom Alter der Versicherten und damit der aktuellen Eintrittswahrscheinlichkeit ab, dass diese im laufenden Jahr zum Pflegefall wird. In dem vorliegenden Beispiel gehen wir davon aus, dass von den 20 € als Umsatz im Jahr 2023 1 € erfasst werden. Die verbleibenden 19 € werden passivisch abgrenzt und werden erst in der Zukunft als Umsatz realisiert.

Dadurch wird der Umsatz geringer ausfallen, da dieser nun periodengerechter im Abschluss abgebildet wird. Die Gewinne werden mit dem neuen Standard über die Laufzeit der Versicherungsverträge verteilt. Die Laufzeit wiederum hängt sehr stark davon ab, um welche Art von Versicherung es sich handelt. Eine Pflegezusatzversicherung wird sicherlich eher selten gekündigt im Vergleich zu einer Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung.

Doch wird dadurch die Vergleichbarkeit zwischen Versicherungsunternehmen wirklich erhöht? Diese müssten dann auch eine ähnliche Struktur der angebotenen Versicherungen haben. Denn bei einer Pflegezusatzversicherung ist die Eintrittswahrscheinlich einer jungen Frau kaum mit der einer Tierkrankenversicherung vergleichbar.

Noch ein Hinweis zur angenommenen Laufzeit der Verträge: Die Geschäftsberichte 2023 werden hoffentlich genauer zeigen, welche Annahmen die Versicherungskonzerne getroffen haben und wie sich die angenommene Laufzeit ergibt. Meines Erachtens gibt es hier sicherlich einen – nicht vermeidbaren – Ermessensspielraum.

Kennzahlen-Vergleich bisher unmöglich

Schaden-Kosten-Quote, Combined Ratio oder kombinierte Schaden-/Kostenquote der Schaden-Rückversicherung? Bereits bei der Bezeichnung der Kennzahlen zeigt sich, dass die Versicherungen dies selbst festlegen können. Dies mag sicherlich nicht unbedingt schlecht sein, so kann sich jeder die aus seiner Sicht „verständlichste“ Kennzahl zusammenbasteln. Doch zur Schaffung von mehr Vergleichbarkeit trägt dies leider nicht bei.

Doch eines ist gleich: Je geringer die Kennzahl ist, desto höher die Profitabilität. Entscheidend für die Interpretation ist dabei jedoch vor allem die Antwort auf die Frage, welche Kosten bei der Kennzahl berücksichtigt wurden.

Wie mir ein Finanzvorstand sagte, ist eine Quote geringer als 100 % gut. Es gab auch Zeiten, in denen Versicherungen hier die 100%-Grenze überschritten haben. Dazu muss man wissen: Die erhaltenen Versicherungsbeiträge werden angelegt und die daraus erwirtschafteten Zinserträge tragen zum wirtschaftlichen Erfolg bei.

Fazit:

Die Halbjahres- bzw. Geschäftsberichte 2023 werden zeigen, inwieweit die Vielfalt an Kennzahlen eine Vergleichbarkeit tatsächlich ermöglicht oder nur für Verwirrung sorgen wird. Zumindest in Bezug auf das Thema periodengerechter Ausweis der Umsätze wird der neue Standard für die Abschlussadressaten meines Erachtens zu einer besseren Transparenz führen. Schauen wir mal, ob ich damit richtig liege.

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