Neuregelung IFRS 15 zu den Umsatzerlösen – viel Lärm um nichts

Die Umsatzrealisation wurde neu geregelt. Enorme Auswirkungen wurden teilweise erwartet. Der Lärm war jedoch mehr als unnötig, denn die Auswirkungen der Änderungen der Umsatzerlöse sind relativ gering, zumindest in den meisten Fällen. bzw. bei DAX-Konzernen. Wie bedeutend das Thema dennoch war, zeigt einerseits die „Bilanzpolizei“, die die Umsatzrealisation als Prüfungsschwerpunkt für dieses Jahr festgelegt hatte.

Auch die Wirtschaftsprüfer ordneten die Neuregelung als wichtiges Thema in der Abschlussprüfung ein. So wurde immerhin bei einem Drittel der Unternehmen die Umsatzrealisierung als besonders wichtiger Prüfungsinhalt eingeordnet.

Untersucht wurden in der Studie des DAX die Geschäftsberichte von 2018. Ausgenommen wurden Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister. Linde wurde aufgrund der Fusion mit Praxair ausgeschlossen, da die Vergleichbarkeit in diesem Fall nicht möglich ist.

Die Neuregelung der Umsatzrealisierung des IFRS 15 zeigte lediglich bei drei der untersuchten Unternehmen eine hohe prozentuale Veränderung im Vergleich zum Vorjahr. Eines der drei Unternehmen war die RWE AG. Detaillierte Informationen zu den Auswirkungen auf diverse Bilanzposten finden sich in den Geschäftsberichten der Unternehmen.

Fazit: Ausnahmsweise einmal viel Lärm um nichts.

Die gesamte Studie finden Sie hier:

Rinker, Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 15 zur Umsatzrealisation – Praktische Umsetzung in den Geschäftsberichten des DAX, PiR 2019, S. 378 ff.
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