Nicht warten auf den Koalitionsvertrag, sondern warten wegen des Koalitionsvertrages!

Das Warten auf den Koalitionsvertrag hat lange genug gedauert, dass Warten aus steuerlicher Hinsicht ist nun nach Vorlage des Koalitionsvertrages jedoch noch nicht vorbei. Grund sind die darin gemachten Versprechungen und deren zeitliche Umsetzung. 

So wird z. B. in den Zeilen 3519 ff. des Koalitionsvertrags versprochen, dass für sogenannte E-Fahrzeuge, also Elektro- und Hybridfahrzeuge, die pauschale Dienstwagenbesteuerung im Rahmen der sogenannten Ein-Prozent-Regelung auf einen Prozentsatz von 0,5 % des inländischen Listenpreises reduziert werden soll.

Ebenso heißt es in den Zeilen 3537 ff., dass für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge eine auf fünf Jahre befristete Sonderabschreibung von satten 50 % im Jahr der Anschaffung eingeführt werden soll. Zudem soll die Förderung für die Umrüstung und Anschaffung von Elektrotaxen, Elektrobussen, Elektronutzfahrzeugen und Carsharing verstetigt werden.

Leider trifft der Koalitionsvertrag keinerlei Aussagen dazu, wann diese Punkte angegangen bzw. umgesetzt werden sollen. Für die Praxis wird dabei sicherlich davon auszugehen sein, dass erst Fahrzeuge begünstigt sind, die ab einem bestimmten Zeitpunkt angeschafft wurden oder werden. Wann dieser Zeitpunkt sein wird, ist jedoch derzeit nirgends ersichtlich.

Immer davon ausgegangen, dass die Versprechen im Koalitionsvertrag nicht zum Versprecher werden, könnte es daher Sinn machen, dass Unternehmer noch mit der Anschaffung entsprechender E-Fahrzeuge warten, bis ein Zeitplan für die Umsetzung bekannt wird.

 

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