Noch 12 Tage bis zur Bundestagswahl: Steuerpolitisches Potpourri

Am 24.09.2017 sind die Deutschen zur Wahl gerufen. Doch was kommt wohl danach? Aufschluss geben die Wahlprogramme der Parteien, die im Oktober Startpunkt für die Koalitionsverhandlungen sind.

Mit Ausnahme des Einkommensteuertarifs und der Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist die Steuerpolitik nur Randthema im Bundestagswahlkampf 2017. Dieser Beitrag zieht einige Steuerforderungen ans Tageslicht, die bisher in den abgelegenen Ecken der Wahlprogramme ihr Dasein fristen.

Altbekannte Frontlinien bei Erbschaft- und Vermögensteuer

Wie ein Déjà-vu zum 2013er-Wahlkampf lesen sich die Programmpassagen zur Erbschaftsteuer (ErbSt) und zur Vermögensteuer (VSt). Union und FDP lehnen Verschärfungen bei der ErbSt und die Wiedereinführung der VSt vehement ab. Bei der ErbSt fordert die CSU überdies eine Regionalisierung, während die AfD diese gleich ganz abschaffen möchte.

SPD, Grüne und Linke verlangen dagegen unisono eine nochmalige Reform der ErbSt. Ziel ist jeweils eine höhere Besteuerung großer Erbschaften, was fraglos insbesondere auf vererbtes oder geschenktes Betriebsvermögen abzielt. Wie 2013 fordern Grüne und Linke zusätzlich die Einführung einer Vermögensteuer. Die SPD hingegen hat an dieser Stelle Lehren aus dem letzten Wahlkampf gezogen und erläutert, dass „hochvermögende“ Bürger im sozialdemokratischen Dreiklang aus erhöhter Einkommensteuer (48% „Reichensteuer“), Abschaffung der Abgeltungsteuer sowie verschärfter ErbSt schon genügend zur Ader gelassen werden sollen und folglich auf eine VSt verzichtet werden kann.


Unendliche Geschichte Finanztransaktionsteuer

Seit nicht weniger als fünf Jahren verhandeln elf EU-Staaten, darunter Deutschland, über die Einführung einer gemeinsamen Steuer auf Finanztransaktionen. Sie beraten regelmäßig im Rahmen einer sogenannten „verstärkten Zusammenarbeit“ (vZ), an der nach EU-Recht mindestens neun Mitgliedstaaten teilnehmen müssen. Zuletzt hatte allerdings der französische Präsident Macron durchblicken lassen, dass man in den laufenden Brexit-Verhandlungen internationale Banken nicht mit einer Finanztransaktionsteuer von einem Wechsel aus London in die EU abhalten möchte.

Doch in Deutschland erfreut sich das Steuerkonzept weiterhin breiter Unterstützung. Union und SPD unterscheiden sich einzig darin, dass die SPD sich auch eine Einführung „im Rahmen der europäischen Kooperation“ vorstellen kann. Damit soll vermutlich die Tür für einen Vorstoß mit einer kleineren Koalition der Willigen geöffnet werden, falls die aktuelle EU-Initiative mit elf Teilnehmern weiter nicht vorankommt. Grüne und Linke stehen ohnehin fest zu einer Finanztransaktionsteuer, werden doch deren Wählergruppen voraussichtlich kaum davon getroffen. Die FDP nutzt diese Chance für eine Absetzbewegung und spricht sich gegen die Steuer aus.

Unter Wert: Mehrwertsteuer

Wenn man bedenkt, dass die Umsatzsteuer 2016 Einnahmen von 217 Mrd. Euro erzielte und damit für rund ein Drittel der Gesamtsteuereinnahmen von 648 Mrd. Euro (ohne Gemeinden) steht, fristet diese Steuerart ein bemerkenswertes Schattendasein in den Wahlprogrammen. Der durch die Europäische Mehrwertsteuerrichtlinie sehr eingeschränkte Handlungsrahmen dürfte der Hauptgrund für diese Zurückhaltung sein. Nur die AfD überrascht mit der Brachialforderung, den allgemeinen Mehrwertsteuersatz um satte sieben Prozentpunkte auf 12% und damit auf das Niveau von 1979 einzudampfen. Zur Gegenfinanzierung der Steuerausfälle von rund 80 Mrd. Euro wird allerdings nichts gesagt. So manch ein Politiker soll sich für ein derartiges Vorgehen schon den Vorwurf des Populismus eingehandelt haben…

Während die Union die Mehrwertsteuer vollkommen ignoriert, setzen SPD, Grüne und Linke auf den Klassiker und fordern hier und da neue Einsatzfelder für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Bei den Grünen sollen es Reparaturdienstleistungen sein, bei den Linken u.a. Frauenhygieneprodukte. Die kryptische SPD-Forderung, digitale Kulturgüter sollten „prinzipiell auf dieselbe Mehrwertsteuerstufe gestellt werden wie analoge Kulturgüter“, läuft wohl auf eine gegenüber dem Regelsteuersatz geringere Besteuerung, also auf eine Subventionierung hinaus. Die Grünen wollen darüber hinaus prüfen, ob die Kleinunternehmergrenze von aktuell 17.500 Euro angehoben werden sollte. Außerdem wollen Grüne wie Linke Langstreckenflüge in die Umsatzsteuerpflicht ziehen.

Zumindest die FDP geht mit konzeptionellen Überlegungen ans Werk. Langfristig soll die Ist-Besteuerung als Grundsatz festgeschrieben werden, also der Zahlungseingang und nicht die Rechnungsstellung die Umsatzsteuer auslösen. Für die Unternehmen wäre das eine mitunter erhebliche Liquiditätsspritze. Spiegelbildlich könnte der verschobene Eingang der Steuerzahlungen die öffentliche Hand in der Umstellungsphase vor Probleme stellen. Bis zur Systemumstellung soll die aktuelle Umsatzschwelle von 500.000 Euro, bis zu der die Ist-Besteuerung gewählt werden kann, deutlich erhöht werden.

Die Sozialdemokraten sprechen ein zwar technisches, aber brandaktuelles Thema an, wenn sie den Steuereinzug bei Online-Geschäften sicherstellen wollen. Dahinter steht die Sorge, dass Umsätze insbesondere von Unternehmen von außerhalb der EU beim Online-Handel häufig nicht korrekt versteuert werden. Erst im Mai hatten die Länder-Finanzminister eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis zum Herbst Vorschläge erarbeiten soll.

Stromsteuer runter, Kerosinsteuer rauf

Bei den Verbrauchsteuern wollen Grüne und Linke wie bei der Mehrwertsteuer den Airlines an den Kragen und fordern eine Kerosinsteuer. Auch die Kernkraftbetreiber zahlen nach Ansicht der Grünen noch nicht genug: Die Brennelementesteuer soll wieder her. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass das Bundesverfassungsgericht das Kernbrennstoffsteuergesetz eine Woche vor Verabschiedung des Grünen-Programms als mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt hatte.

In ungewohnter Koalition treten FDP, Grüne und Linke für Entlastungen bei der Stromsteuer ein. Wie zu befürchten war, wollen die Grünen allerdings im Gegenzug auf das insoweit nicht erhobene Steueraufkommen nicht verzichten, sondern auf Heller und Pfennig durch eine CO2-„Bepreisung“ (sprich: Belastung) an anderer Stelle erheben, was den Wählern als sogenannte Aufkommensneutralität untergejubelt werden soll.

Landwirte am Ziel?

Steuerpolitisch interessierte Landwirte werden wohl für Schwarz-Gelb die Daumen drücken. Die seit langem geforderte steuerfreie Risikoausgleichsrücklage zur Abfederung von Ertragsschwankungen hat es in beide Wahlprogramme geschafft.

Fazit:

Wenn nach der Wahl die Arbeitsgruppen zur Vorbereitung des Koalitionsvertrags eingesetzt werden, werden sich die Verhandler auch an die Randgebiete ihrer Wahlprogramme erinnern. Einige der oben genannten Punkte dürften daher durchaus Umsetzungschancen haben. Voraussetzung ist allerdings, dass eventuelle Steuerentlastungen gering bleiben. Denn die neue Koalition dürfte verfügbare Gelder eher auf einen politisch wahrnehmbareren Entlastungseffekt bei Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag konzentrieren. Ausgenommen sind außerdem die politisch polarisierende Erbschaft- und Vermögensteuer, bei denen sich die klassischen Lager kompromisslos gegenüberstehen.

 

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