Offenlegung der Vergütung der Vorstandsbezüge: Transparenz gut, Verständlichkeit ausreichend

Nicht alle Unternehmen kommen den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nach

Transparenz ist nicht jedermanns Sache. Insbesondere bei der Veröffentlichung der Vorstandsbezüge. Gut. Pflicht ist es ja auch nicht. Nur eine Empfehlung. Der muss man nicht nachkommen.

Empfehlung? Ja. Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Offenlegung der Vergütung der Vorstandsmitglieder im Anhang oder Lagebericht. Der Kodex hebt hervor, dass die Darstellung in allgemein verständlicher Form erfolgen soll. Was ist verständlich? Gute Frage. Der Vergütungsbericht der Deutschen Bank sicherlich nicht. Aber ist ja auch nicht so leicht, da es in den letzten Jahren sehr viele Veränderungen gab. Die Informationen werden zwar offengelegt (Deutsche Bank Geschäftsbericht 2016, S. 230ff). Aber wer den Vergütungsbericht von A bis Z liest und versteht, hat einen Orden verdient. Mindestens. Wenn nicht gar zwei.

Das Beispiel der Deutschen Bank zeigt aber auch: Die Bankenwelt ist komplex. Vielleichtkann dies gar nicht so kurz und knapp dargestellt werden wie beispielsweise bei Siemens (Siemens, Geschäftsbericht 2017, S. 50ff.). Im Bericht der Deutschen Bank sind so viele Tabellen und Beschreibungen, bis die vom Kodex empfohlene Darstellungen kommen. Kein Wunder, dass der Bericht insgesamt mehr als 500 Seiten dick ist. Disclosure Overload willkommen. Ein Crashkurs beim Finanzvorstand von Siemens könnte ggf. Abhilfe schaffen. Siemens hat den Bericht vor einigen Jahren einer radikalen Diät unterzogen und beschränkt sich für 2017 wieder auf schlanke 160 Seiten.

Ja, stimmt. Vergleichbarkeit ist bei den beiden Unternehmen eingeschränkt. Nicht die gleiche Branche. Banken haben deutlich mehr Vorschriften und Regelungen, denen sie unterliegen. Aber: Mehr ist nicht immer besser. Durch zu viele Informationen kann man vielleicht das ein oder andere unschöne Detail besser verstecken? Dies soll keine Unterstellung sein. Denn die Suche wäre wie eine Suche nach Ostereiern. Aber dafür ist es noch etwas zu früh. Jetzt wird erst mal gefastet.

Für die Offenlegung der Vorstandsvergütung gibt es im DCGK eine Mustertabelle, die verwendet werden kann. Vergleichbarkeit dank Einheitlichkeit? Nur dann, wenn die Tabellen auch genutzt werden. Beispielsweise ist RWE hier Musterknabe und legt anhand der Vorlagen des Kodex die Vergütung der Vorstände offen (RWE, Geschäftsbericht 2016, S. 72ff.).

Verzichtet auch jemand auf diese Angaben? Oh ja. Zalando. Dort heißt es im Geschäftsbericht von 2016 auf Seite 66: „Gemäß dem Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. Juli 2014 unterbleibt die Angabe zur individuellen Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder….“.

Ein Blick in weitere Geschäftsberichte börsennotierter Unternehmen zeigt: Viele legen die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder offen. Wenn auch (noch) nicht in der vom Kodex vorgeschlagenen Mustertabelle.

Fazit:
Transparenz kommt an. Zumindest in den meisten Berichten. Beim Thema Verständlichkeit gibt es an der ein- oder anderen Stelle noch Luft nach oben. Warten wir die diesjährige Berichts-Hochsaison ab.

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