Onlinezugangs-Änderungsgesetz (OZGÄndG): Bundeskabinett beschließt Anrufung des Vermittlungsausschusses

Der Bundesrat hatte die Zustimmung zum OZGÄndG verweigert: Am 10.4.2024 hat nun das Bundeskabinett die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen. Wie geht’s weiter?

Hintergrund

Mit dem OZG (v. 14.8.2017 – BGBl 2017 I S. 3122, 3138) sollten bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch online angeboten werden. Dieses Ziel konnte aber nicht oder nicht vollständig erreicht werden: Wegen komplexer föderaler Strukturen, unterschiedlicher Digitalisierungsstände und einer heterogenen IT-Landschaft. Laut Dashboard zur OZG-Umsetzung waren bis August 2023 nur 127 der 575 vorgesehenen OZG-Leistungen bundesweit flächendeckend verfügbar (dashboard.ozg-umsetzung.de).

Deshalb hat die Bundesregierung am 24.5.2023 einen Gesetzentwurf vorgelegt, um notwendige Anpassungen am OZG vorzunehmen, das OZGÄndG, umgangssprachlich auch als OZG 2.0 bezeichnet. Der Bundestag hat das OZGÄndG am 24.2.2024 mit Regierungsmehrheit beschlossen.

Am 22.3.2024 hat der Bundesrat aber seine Zustimmung zum OZGÄndG verweigert. Der Grund vor allem: Der Bundesrat unterstützt zwar die Bemühungen des Bundes, den Fortschritt der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland zu fördern. Der Bundesrat kritisiert, dass der Bund sich mit dem OZGÄndG aus der Finanzierung der Verwaltungsdigitalisierung nahezu vollständig zulasten der Länder und Kommunen zurückzieht (BR-Drs. 93/1/24 v. 11.3.2024). Der Bundesrat spricht sich vor diesem Hintergrund dagegen aus, dass der Bund den Ländern und Kommunen gesetzliche Vorgaben macht, ohne die daraus entstehenden Kostenfolgen hinreichend genau zu beziffern. Es besteht die Erwartung einer auskömmlichen finanziellen bundesseitigen Beteiligung. Damit stand das OZGÄndG kurz vor dem „Aus“.

Jetzt muss der Vermittlungsausschuss ran!

Nach der Zustimmungsverweigerung des Bundesrates konnten nur noch die Bundesregierung oder der Bundestag mit Regierungsmehrheit die Anrufung des Vermittlungsausschusses anrufen. Es war schon ein ernüchterndes Signal, dass nach Verweigerung der Zustimmung nicht einmal die Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat eine Mehrheit gefunden hat. Jetzt aber hat die Bundesregierung das erforderliche Votum herbeigeführt, den Vermittlungsausschuss anzurufen (Art. 77 Abs. 2 S. 4 GG).

Bewertung

Alles andere als eine Befassung des Vermittlungsausschusses wäre eine faustdicke Überraschung gewesen: Denn das wäre das Aus für die Anpassung des OZG und auch ein herber Rückschlag für die Bürokratieabbaupläne der Bundesregierung gewesen, bei denen die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung eine zentrale Rolle spielt. Jetzt besteht die Chance auf eine Einigung von Bund und Ländern; diese sollte genutzt werden. Denn auch für die öffentliche Verwaltung darf Bürokratieabbau nicht ein bloßes Lippenbekenntnis bleiben. Schließlich stehen rund 75 Prozent der vorgesehenen OZG-Leistungen noch immer aus: Bislang ist selbst der Bürokratieabbau (zu) bürokratisch!

Wann der Vermittlungsausschuss sich mit dem Thema befasst, ist offen. Und nach einem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses müssen diesem noch Bundestag und Bundesrat zustimmen…

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