Wirecard aufgearbeitet? Von wegen!

Sechs Jahre nach der Insolvenz sind zentrale Fragen zur Abschlussprüfung noch immer offen.

Sechs Jahre sind seit der Insolvenz von Wirecard vergangen. Sechs Jahre, in denen viel passiert ist. Gesetze wurden geändert, Zuständigkeiten neu geordnet, die Bilanzkontrolle reformiert und die Regeln für Abschlussprüfer verschärft.

Nur eine zentrale Frage ist bis heute nicht abschließend geklärt: Welche Verantwortung trägt der Abschlussprüfer?

Nach Wirecard ging es plötzlich schnell

Der Zusammenbruch von Wirecard im Juni 2020 hat erhebliche Schwächen im deutschen System der Bilanzkontrolle offengelegt. Die politische Reaktion ließ nicht lange auf sich warten. Mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz, kurz FISG, wurde die Bilanzkontrolle grundlegend reformiert. Die BaFin erhielt mehr Befugnisse, das zweistufige Enforcementverfahren wurde abgeschafft und auch für Abschlussprüfer wurden die Regeln verschärft.

Die gesetzgeberische Botschaft war klar: Ein Fall wie Wirecard darf sich nicht wiederholen. Sechs Jahre später stellt sich allerdings eine andere Frage: Reichen neue Gesetze aus, wenn die Verantwortung für das damalige Versagen noch immer nicht abschließend geklärt ist?

Die Rolle des Abschlussprüfers bleibt eine der zentralen Fragen

Jahrelang hatte EY die Abschlüsse von Wirecard geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Für Anleger, Banken und andere Abschlussadressaten waren diese Testate von erheblicher Bedeutung. Denn genau darin liegt die Funktion der Abschlussprüfung: Ein unabhängiger Dritter prüft, ob der Jahres- oder Konzernabschluss den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften entspricht.

Das Testat ist keine Garantie dafür, dass ein Unternehmen wirtschaftlich gesund ist. Es ist auch keine Versicherung gegen Betrug. Aber es ist ebenso wenig eine bedeutungslose Formalie.

Der Fall Wirecard hat deshalb eine Diskussion angestoßen, die bis heute nicht abgeschlossen ist: Welche Verantwortung trägt ein Abschlussprüfer, wenn ein milliardenschwerer Bilanzskandal über Jahre unentdeckt bleibt?

Neue Regeln – aber noch immer keine Rechtsklarheit

Nach Wirecard wurden die Regeln für Abschlussprüfer verschärft. Unter anderem wurden die Vorgaben zur Trennung von Prüfung und Beratung ausgeweitet, die externe Rotation bei Unternehmen von öffentlichem Interesse verschärft und die Haftung von Abschlussprüfern erhöht. Die Regulierung reagierte also vergleichsweise schnell.

Die juristische Aufarbeitung dagegen zieht sich hin. Besonders deutlich wird das bei der Frage der zivilrechtlichen Haftung des Abschlussprüfers. Im Kapitalanleger-Musterverfahren soll geklärt werden, ob Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen können. Auch Banken und der Insolvenzverwalter haben Klagen gegen den ehemaligen Abschlussprüfer erhoben.

Doch sechs Jahre nach der Insolvenz fehlt weiterhin eine abschließende gerichtliche Klärung. Für die Betroffenen ist das bitter. Für den Kapitalmarkt ist es ebenfalls ein Problem.

Abschlussprüfung lebt von Vertrauen

Der Nutzen der Abschlussprüfung lässt sich nicht allein an gesetzlichen Vorschriften messen. Abschlussadressaten müssen darauf vertrauen können, dass Prüfer kritisch hinschauen, ausreichende Prüfungsnachweise einholen und bei Zweifeln konsequent nachfragen.

Natürlich kann auch eine ordnungsgemäß durchgeführte Abschlussprüfung nicht jeden Betrug verhindern oder aufdecken. Doch gerade deshalb ist die Aufarbeitung möglicher Prüfungsfehler so wichtig. Wenn jahrelang ungeklärt bleibt, ob Prüferpflichten verletzt wurden und welche Konsequenzen daraus folgen, entsteht ein problematisches Signal.

Denn Regeln entfalten ihre Wirkung nicht allein dadurch, dass sie im Gesetz stehen. Sie müssen auch durchgesetzt werden.

Schnelle Regulierung, langsame Aufarbeitung

Der Fall Wirecard zeigt damit einen bemerkenswerten Gegensatz. Auf der einen Seite hat der Gesetzgeber innerhalb kurzer Zeit reagiert und das System der Bilanzkontrolle und Abschlussprüfung reformiert. Auf der anderen Seite dauert die juristische Aufarbeitung des konkreten Falls Jahre.

Das ist nicht nur für geschädigte Anleger und Gläubiger unbefriedigend. Es erschwert auch die Beantwortung einer Frage, die für die Weiterentwicklung der Abschlussprüfung entscheidend ist: Was genau ist bei Wirecard schiefgelaufen – und welche Konsequenzen müssen daraus für die Verantwortung der beteiligten Akteure gezogen werden?

Neue Gesetze sind wichtig. Aber Regulierung kann die Aufarbeitung konkreten Fehlverhaltens nicht ersetzen.

Und mein Senf dazu

Wirecard hat die Abschlussprüfung verändert. Neue Regeln, strengere Vorgaben, höhere Haftungsgrenzen. Nur bei der Frage nach der Verantwortung im konkreten Fall herrscht sechs Jahre später noch immer keine Rechtsklarheit. Das passt nicht zusammen.

Die Abschlussprüfung ist ein zentraler Baustein für das Vertrauen in die Rechnungslegung. Gerade deshalb muss geklärt werden, was passiert, wenn Prüfer möglicherweise gegen ihre Pflichten verstoßen – und zwar in einem Zeitraum, in dem die Betroffenen die Entscheidung noch erleben. Denn Verantwortung, die erst nach Jahrzehnten geklärt wird, hat nur noch begrenzte Wirkung.

Wirecard hat gezeigt, welchen Schaden es anrichten kann, wenn sich der Kapitalmarkt auf geprüfte Abschlüsse verlässt und sich später herausstellt, dass zentrale Vermögenswerte nicht existieren. Die jahrelange juristische Aufarbeitung offenbart nun ein zweites Problem: Neue Gesetze lassen sich vergleichsweise schnell verabschieden. Vertrauen lässt sich so nicht zurückgewinnen.

Ein Beitrag von:

  • Dr. Carola Rinker
    • Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen)
    • Diplom-Volkswirtin
    • Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik
    • Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal
    • Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
    • Besuchen Sie mein Profil auf LinkedIn

    Warum blogge ich hier?
    Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus Netzwerk-Gründen. Als Ergänzung zu meiner Arbeit als Unternehmensberaterin und meinen Lehrveranstaltungen ist das Bloggen wunderbar geeignet. Ein Blog bietet die Möglichkeit, sich in einzelne Themen zu vertiefen – und sich anschließend mit Lesern darüber auszutauschen. Da jedes Jahr neue Jahresabschlüsse von Unternehmen vorgelegt werden und sich die Regeln der Bilanzierung ständig ändern, wird mir der Stoff nie ausgehen.

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