Zur Ermittlung des schenkung- oder erbschaftsteuerlich relevanten Werts einer Immobilie sind gesetzlich bestimmte – typisierte – Verfahren vorgesehen. Doch zuweilen ergeben sich dabei Werte, die weit oberhalb des Verkehrswerts liegen. Und so bleibt den Betroffenen nichts anderes übrig, als einen niedrigeren Wert mittels Gutachten nachzuweisen (§ 198 BewG), sieht man einmal von den Werten ab, die sich aus zeitnahen Veräußerungen ergeben. Nach Auffassung des BFH kann ein Gutachten – gerichtlich – nur akzeptiert werden, wenn dieses entweder durch den örtlich zuständigen Gutachterausschuss oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken erstellt worden ist. Ein Sachverständigengutachten muss...
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Wer seine Betriebsausgaben pauschal ansetzen darf… Grundsätzlich sind die Betriebsausgaben für Zwecke der Besteuerung einzeln nachzuweisen. Ob und in welcher Höhe Ausgaben durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst sind, darüber kann mitunter langwierig gestritten werden. Für bestimmte freiberufliche Tätigkeiten berücksichtigt die Finanzverwaltung aus Vereinfachungszwecken daher eine Pauschale – als große Ausnahme vom Grundsatz des Einzelnachweises. Die Betriebsausgabenpauschale kann bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit – auch als Prüfer oder Dozent – mit 25 % der erzielten Einnahmen, maximal in Höhe von 614 €, gewährt werden. Bei hauptberuflicher Tätigkeit ist die Pauschale für noch weniger Tätigkeiten möglich: Lediglich bei hauptberuflicher oder schriftstellerischer...
Die Impfstoffversorgung in Deutschland mit COVID-19-Impfstoffen läuft immer noch schleppend. Unverständlicherweise überlegt die Bundesregierung noch immer, ob in Deutschland die EU-rechtlich mögliche Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht bei COVID-19-Impfstoffen, Diagnostika und der verbundenen Dienstleistungen umgesetzt werden soll. Hintergrund In der Corona-Pandemie versteht auch die EU die Krisenbewältigung als europäische Gemeinschaftsaufgabe. Deshalb hat sich die EU seit Frühjahr auf eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen verständigt, etwa die Genehmigung eines großzügigeren Beihilferahmens bei staatlichen Subventionszahlungen an Unternehmen. Zu den EU-Erleichterungen zählen auch Maßnahmen auf dem Gebiet des Steuerrechts. Am 3.4.2020 nahm die Kommission den Beschluss (EU) 2020/491 (3) an (ABl. EU L 103 I,...
In § 210 SGB VI ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Erstattung von bereits gezahlten Rentenversicherungsbeiträgen in Betracht kommt. Unter anderem können Beamte, die vor der Verbeamtung als Angestellte tätig waren, eine Erstattung der geleisteten Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung beantragen, wenn die Übernahme ins Beamtenverhältnis innerhalb von fünf Jahren erfolgt. Die Frage ist, wie die Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen in diesem Fall steuerlich zu werten ist. Die Antwort hat der BFH mit Urteil vom 7.7.2020 (X R 35/18) gegeben, und zwar wie folgt: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich...
Am 26.2.2020 hat der Bundestag das 3.Corona-Steuerhilfegesetz abschließend beraten und beschlossen. Die dringende erforderliche zeitliche Ausweitung des Verlustrücktrags wurde abermals versäumt – leider! Hintergrund Mit dem 1. Corona-SteuerhilfeG (BGBl 2020 I S. 1385) sollten vor allem Restaurants und Gaststätten, Beschäftigte in Kurzarbeit sowie Kommunen bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie besser unterstützt werden. Mit dem 2. Corona-SteuerhilfeG (BGBl 2020 I S. 1520) sollten die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bekämpft und die Binnennachfrage gestärkt werden. Der steuerliche Verlustrücktrag wurde hierbei für die Jahre 2020 und 2021 auf 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Ferner wurde ein Mechanismus eingeführt, um den...
Nun ist es amtlich: Die Nutzungsdauer von Computerhardware und -software wird per BMF-Schreiben auf ein Jahr festgelegt, so dass eine Sofortabschreibung ermöglicht wird. Das BMF hat sich also gegenüber den Ländern durchgesetzt (BMF-Schreiben vom 26.2.2021, IV C 3-S 2190/21/10002:0013). Anders als im Entwurf des BMF-Schreibens ist die Sofortabschreibung, besser gesagt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr, keine „Muss-„, sondern eine „Kann-Vorschrift“. Wer will, darf also Computerhardware und -software auch weiterhin über drei Jahre abschreiben und muss den Restwert der in den Vorjahren angeschafften Geräte auch nicht in einer Summe im Jahre 2021 abschreiben. Immerhin. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater...
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