Der kürzlich veröffentlichte Entwurf eines Änderungsantrags der Fraktionen CDU/CSU und SPD zu dem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) hält eine Vielzahl von Überraschungen bereit. U.a. ist vorgeschlagen, die bisherige monatliche Freigrenze für Sachbezüge von derzeitig 44 Euro auf 50 Euro anzuheben. Hintergrund Gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG sind Sachbezüge mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen. Diese bleiben allerdings gem. § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG dann außer Ansatz, wenn die Vorteile, die sich nach der Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergeben, insgesamt den Betrag von 44 Euro monatlich nicht...
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Auch Mieter dürfen Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich nach § 35a EStG geltend machen. Geben sie die Leistungen selbst und unmittelbar in Auftrag, ist der erforderliche Nachweis für das Finanzamt üblicherweise leicht zu erbringen. Doch wenn Auftraggeber der Vermieter ist, der die Kosten anschließend verteilt bzw. umlegt, sind die Mieter auf dessen Mithilfe angewiesen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater...
Die Ära der zeitlich befristeten Umsatzsteuersätze geht in Kürze zu Ende. Entsprechend bedarf es seitens der Steuerpflichtigen einer Auseinandersetzung mit der Frage, wie bestmöglich zu den alten Steuersätzen zurückgekehrt werden kann. Helfen dabei die Ausführungen der beiden BMF-Schreiben vom 30.06.2020 und vom 04.11.2020? Hintergrund Um die schwer angeschlagene Wirtschaft in der Corona-Krise zu entlasten, hatte sich die Bundesregierung am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunkturprogramm geeinigt. Unter anderem wurde – im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes eine zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuersätze beschlossen. Seit dem 01.07.2020 gilt damit in Deutschland folgende Besteuerung: der Regelsteuersatz wurde von 19% auf 16% gesenkt, der ermäßigte...
Im Bereich der Umsatzsteuer gibt es so manche Kuriositäten. Wenn es um das häusliche Arbeitszimmer geht, dann gibt es ebenfalls „kreative Ideen“. Lesen Sie hier mehr über die „Vermessung von Schrankinnenflächen“. Der Streitfall Die Kläger begehrten den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Das Arbeitszimmer sei für die Verwaltungstätigkeit im Zusammenhang mit dem Vermietungsobjekt erforderlich und werde lediglich zu 5 % für private Zwecke, nämlich die Lagerung von privaten Büchern und Akten, mitbenutzt. Die geringfügige Quote von 5 % privater Nutzung des Raumes sei pauschal geschätzt und beziehe sich auf die reine...
Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, so bleibt der Werbungskostenabzug voll erhalten. Möglicherweise wird die Grenze im Zuge des Jahressteuergesetzes 2020 gesenkt – das ist aber ein anderes Thema. Mir geht es heute um die Frage des richtigen Vergleichsmaßstabs bei der Prüfung der 66-Prozent-Grenze. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht...
Der „Berliner Mietendeckel“ (Mieten-WoG Bln) hat traurige Berühmtheit erlangt, besteht doch der Verdacht einer offensichtlich verfassungswidrigen Regelung, die zudem kaum zielführend ist. Die verfassungsrechtliche Diskussion dreht sich dabei einerseits um die Kompetenzzuweisung zum Erlass der Regelungen und andererseits um die Frage der Verletzung von verfassungsrechtlichen Schutzrechten, etwa des Eigentumsschutzes. Verfügt man über minimale Grundkenntnisse zu ökonomischen Wirkungszusammenhängen und blendet diese auch nicht ideologiegeleitet aus, erkennt man leicht, dass der Mietendeckel am ursächlichen Problem nichts ändert, dieses gar verschlimmert. Mehr Wohnraum entsteht nicht und Sanierungsinvestitionen unterbleiben, eher werden Investoren abgeschreckt. Die eigentliche Zielgruppe, Bezieher geringer Einkommen, wird insgesamt kaum begünstigt. Es...
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