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27. September 2025

Immer wieder liest und hört man, dass ältere Mitbürger auf den so genannten Enkeltrick hereinfallen. Dabei wird ihnen am Telefon vorgegaukelt, dass sich ihr Enkel in einer Notlage befindet und ganz schnell Geld benötigt, um sich hieraus zu befreien. Das Geld wird dann – wenn sich die Senioren haben überzeugen lassen – von einem Boten abgeholt, der im Anschluss über alle Berge verschwunden ist. Das FG Münster hat nun entschieden, dass das Opfer eines Trickbetrugs den Vermögensverlust nicht einmal als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann (FG Münster, Urteil vom 2.9.2025, 1 K 360/25 E). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater...

26. September 2025

Am 26.9.2025 hat sich der Bundesrat mit dem vom Bundestag am 18.9.2025 auf Vorschlag der Bundesregierung mehrheitlich beschlossenen Bundeshaushalt 2025 befasst und ihn gebilligt; er kann jetzt rückwirkend zum 1.1.2025 in Kraft treten. Damit endet für das laufende Jahr die vorläufige Haushaltsführung, aber die Haushaltssorgen bleiben. Hintergrund Nach dem Bruch der Ampelkoalition konnte der Bundeshaushalt 2025 nicht mehr in der 20. Legislaturperiode beschlossen werden. Seitdem galt eine vorläufige Haushaltsführung, bei der die Ausgaben auf das unbedingt Nötige beschränkt waren. Am 21.3.2025 hatte der Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit dem zuvor vom Bundestag mit den Stimmen der Opposition beschlossenen Gesetz zur Änderung des...

26. September 2025

Das Bundeskabinett hat am 6.8.2025 beschlossen, das sog. Anschlussverbot im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu streichen. Die Maßnahme soll dazu beitragen, Rentnern die befristete Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber zu erleichtern. Hintergrund Das Rentenpaket 2025 der Bundesregierung wird vermutlich im Herbst 2025 zu hitzigen Debatten im Bundestag führen. Bestandteil dieser Diskussion ist auch der Streit um eine mögliche Erhöhung des Renteneintrittsalters und Maßnahmen, um vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels für Rentenempfänger auf freiwilliger Basis eine weitere Beschäftigung im Ruhestand attraktiv zu machen. Jetzt soll auch die (befristete) Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber leichter ermöglicht werden. Weiterbeschäftigung von Rentnern beim früheren Arbeitgeber bislang...

25. September 2025

Das geplante Steueränderungsgesetz 2025 sieht vor, dass der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie ab dem 1.1.2026 dauerhaft von 19 auf 7 Prozent reduziert wird. Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. Außerdem sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Für die Abgabe von Getränken bleibt es bei dem regulären Steuersatz von 19 Prozent. Für mich stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie Gutscheine umsatzsteuerlich zu behandeln sind, die bis zum 31.12.2025 ausgegeben werden. Ich hoffe hier auf eine rege Diskussion. Unterscheidung Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheine So genannte Einzweck-Gutscheine unterliegen der sofortigen Besteuerung (§...

24. September 2025

Der Verbraucherschutz bei Vertragsschlüssen im Internet wird verbessert, online angebotene Finanzdienstleistungen müssen verständlich sein. Mit einem einfachen Klick sollen künftig online geschlossene Verträge widerrufen werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf des Kabinetts vom 3.9.2025 vor, der jetzt im Bundestag beraten wird. Hintergrund Ziel der Richtlinie (EU) 2023/2673 (v. 22.11.2023) ist die Gewährleistung eines durchgehend hohen Verbraucherschutzniveaus im gesamten Binnenmarkt. Um allen Verbrauchern in der EU ein hohes Maß an Schutz ihrer Interessen zu gewährleisten und um einen gut funktionierenden Binnenmarkt zu schaffen, ist eine vollständige Harmonisierung notwendig. Die RL verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis zum 19.12.2025 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen und...

23. September 2025

Hintergrund: Was bedeutet die Mütterrente für den Rentenbezug? Mit der sog. Mütterrente werden Kindererziehungszeiten angerechnet, die in die Berechnung der Rente einfließen. Bislang unterscheidet sich die Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rente nach dem Zeitpunkt der Geburt der Kinder: Für jedes Kind, das ab 1992 geboren wurde, können bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt werden. Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, waren die Anrechnungszeiten bislang schlechter: Für vor 1992 geborene Kinder konnte bis 2014 ein Jahr anerkannt werden. Durch die Mütterrente I wurde 2014 die Möglichkeit geschaffen, bis zu zwei Jahre an Kindererziehungszeiten anzuerkennen. Durch die Mütterrente II...

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