Prüffelder der Finanzverwaltung in 2019 für NRW

Jedes Jahr zeigt sich die Oberfinanzdirektion NRW vorbildlich und veröffentlicht die zentralen Prüffelder sowie die dezentralen Prüffelder der einzelnen Finanzämter.

Zentrales Prüffeld soll insoweit die Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei § 15 und bei § 18 EStG sowie der Verlustabzug bei Körperschaften gemäß § 8c KStG sein.

Die dezentralen Prüffelder der einzelnen Finanzämter hingegen ergeben sich aus einer Tabelle, die auf der Internetseite der Finanzverwaltung NRW heruntergeladen werden kann. Ein Link zu dieser Tabelle finden Sie hier.

Als dezentrale Prüffelder sind dort insbesondere aufgeführt:

  • § 17 EStG
  • Vermietung und Verpachtung Erstjahr
  • Umlagen bei Vermietung und Verpachtung
  • Verlust Abzugsbeschränkung gemäß § 15 a EStG
  • Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen
  • Werbungskosten bei Paragrafen 19 EStG
  • v.m.

Ein Blick in die Tabelle kann daher unter Berücksichtigung des zuständigen Finanzamtes durchaus lohnen.

Ein Beitrag von:

  • Christoph Iser

    • Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP
    • Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH
    • Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf
    • Fachautor
    • Homepage: steuerempfehlung.de

    Warum blogge ich hier?
    Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.

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