Qualifizierungsgeld soll Arbeit sichern

Mit dem sog. Qualifizierungsgeld sollen seit dem 1.4.2024 Betriebe und Beschäftigte stärker im Hinblick auf Weiterbildung unterstützt werden. Worum geht es und was ist zu beachten?

Hintergrund

Klimaneutralität und digitale Transformation: Die deutsche Wirtschaft muss aktuell einen Strukturwandel bewältigen. In vielen Wirtschaftsbranchen verändern sich die Anforderungen an den Arbeitsplatz, einige fallen vollständig weg. Deshalb soll es mit einer speziellen Förderung Beschäftigten ermöglicht werden, sich so fortzubilden, dass sie ihren Arbeitsplatz erhalten können. Diese Förderung ist am 1.4.2024 in Kraft getreten und Teil des Aus- und Weiterbildungsgesetzes vom Juli 2023 (BGBl 2023 I Nr. 191). Die Förderung durch Qualifizierungsgeld bei besonderer Strukturwandelbetroffenheit besteht neben der Basisförderung für alle Arbeitgeber und Beschäftigten.

Was ist das Qualifizierungsgeld und wie wird es ausgezahlt?

Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Unternehmen und deren Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust von Arbeitsplätzen droht, bei denen Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen kann. Die zu qualifizierenden Beschäftigten erhalten während der Weiterbildung das mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (§§ 82 a bis c SGB III) verankerte Qualifizierungsgeld.

Das Qualifizierungsgeld ist Lohnersatz: Das bedeutet, dass Arbeitnehmer für die Zeit, in der sie an einer förderfähigen Weiterbildung teilnehmen, Geld von der zuständigen Arbeitsagentur bekommen. Das Qualifizierungsgeld wird dabei in Höhe von 60 Prozent des Nettogehalts an Arbeitnehmer ausgezahlt, für Angestellte mit Kindern erhöht sich der Satz auf 67 Prozent – es handelt sich als um eine ähnliche Förderung wie beim Kurzarbeitergeld. Der Arbeitgeber kann den Betrag auf bis zu 100 Prozent aufstocken – freiwillig, versteht sich.

Welche Unternehmen können die Förderung beantragen?

Da alle Wirtschaftsbranchen vom Strukturwandel betroffen sind, können grundsätzlich Unternehmen aus allen Branchen und Wirtschaftszweigen online die Förderung beantragen. Voraussetzung ist aber, dass ein Großteil der Belegschaft von der Weiterbildung betroffen sein muss. Konkret müssen in Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten 20 Prozent Weiterbildungswillige sein, in kleineren Betrieben reichen 10 Prozent der Beschäftigten. Aber: Der Bedarf für eine Qualifizierung muss in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag festgehalten sein. Sind weniger als 10 Beschäftigte vorhanden, reicht eine einfache schriftliche Erklärung des Unternehmens.

Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?

Grundvoraussetzung des Qualifizierungsgeldes ist, dass die berufliche Weiterbildung mehr als 120 Unterrichtsstunden umfasst. Sie kann berufsbegleitend, in Vollzeit oder Teilzeit erfolgen. Der Bildungsträger muss zertifiziert sein, z.B. eine Wirtschaftskammer. Zugelassene Weiterbildungsanbieter findet man hier: Weiterbildungssuche – Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de).

Außerdem muss die Weiterbildung über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Maßnahme der Anpassungsweiterbildung hinausgehen; eine bloße Schulung für eine betriebsbezogene Software reicht also nicht. Nähere Informationen erteilen die örtlichen Arbeitsagenturen: Qualifizierungsgeld | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de).

Erste Bewertung

Das neue Qualifizierungsgeld ist zwar ein gutgemeinter Ansatz zur Arbeitsplatzsicherung durch Weiterbildung. Allerdings muss sich das neue Förderinstrument in der Praxis erst bewähren. Das System schließt Unternehmen ohne Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag aus, warum ist nicht verständlich. Eine weitere Hürde wird dadurch aufgebaut, dass der Verbleib im Unternehmen vom Arbeitgeber garantiert werden muss. Und schließlich hat auch für Arbeitnehmer das Qualifizierungsgeld einen Haken: Stockt der Arbeitgeber während der Weiterbildung das Qualifizierungsgeld nicht auf, müssen sich Arbeitnehmer mit 60 Prozent bzw. 67 Prozent des Nettoeinkommens begnügen – das dürfte für viele nicht auskömmlich, das Qualifizierungsgeld also unattraktiv sein.

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