Compliance hat das Koordinatensystem unternehmerischen Handelns um eine neue Dimension erweitert. Es greift allerdings zu kurz, würde man unter diesem Begriff nur ein Handeln in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht verstehen. Organisatorisch interpretiert, ist Compliance auch keine bloße Modifikation der Controlling-, der Revisions- oder der Rechtsabteilung. Als gelebtes System ist sie zugleich Teil der Unternehmenskultur. Hierdurch wird aus ihr mehr als ein Instrument zur internen und externen Pflichtenbefolgung. Eine allgemeine Rechtspflicht zur Etablierung eines (Tax-)Compliance-Systems existiert bislang nicht. Das BMF hat nun erstmals per Verwaltungsanweisung zu einem solchen System Stellung bezogen – und einen anderen Ansatz gewählt: Compliance soll belohnt...
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Nun predigt man als Arbeitsrechtler seinen Mandanten stets, dass der Geschäftsführer als Organ kein Arbeitnehmer und deshalb beispielsweise bei der Berechnung des Schwellenwerts für das Kündigungsschutzgesetz nicht mitzurechnen sei. Dann kommt der EuGH mit Urteil vom 09.07.2015 – Rs. C-229/14 – und stuft jedenfalls den Fremdgeschäftsführer „unionsrechtlich“ als Arbeitnehmer im Sinne der Massenentlassungsrichtlinie (Richtlinie 98/59/EG) ein (siehe hierzu ausführlich Steinheimer/Baumüller, NWB 42/2015, S. 3111). Folge für die Praxis: Bei der Anwendung der nationalen Vorschrift über die Massenentlassungsanzeige (§ 17 Kündigungsschutzgesetz – KSchG) ist der Fremdgeschäftsführer einer GmbH „als Arbeitnehmer“ mitzuzählen. Wie kommt es zu derart absurden Ergebnissen? Um das verstehen...
Zu einem „arbeitsrechtlichen Klassiker“ hat sich jüngst das LAG Schleswig-Holstein geäußert: die Ausübung des billigen Ermessens bei einer Versetzung (Urteil vom 26.08.2015, 3 Sa 157/15, Volltext liegt noch nicht vor). Ein Familienvater mit drei schulpflichtigen Kindern war seit 2009 in Brunsbüttel auf einer Dauerbaustelle eingesetzt. Nach dem Obsiegen in einem Kündigungsschutzprozess gegen eine fristlose Kündigung wurde er in 2014 von seiner Arbeitgeberin auf eine Baustelle in das weit entfernte Ludwigshafen versetzt. Die Arbeitgeberin verwies auf ihr individualrechtliches vertragliches Versetzungsrecht. Sie stellte sich auf den Standpunkt, sie müsse die Zuweisung des Arbeitsplatzes überhaupt nicht rechtfertigen. Außerdem sei der alte Arbeitsplatz zwischenzeitlich besetzt. Der...
In den Teilen 1-3 der Beitragsreihe äußerte ich mich kritisch zu den beiden letzten Reformen des Selbstanzeigerechts (SchwarzGBekG / AOÄndG 2015): Der Verschärfungsfuror versperrte den Blick für sinnvolle und praktisch umsetzbare Änderungen. Wesentliche Mängel wurden nicht beseitigt, gleichzeitig kamen weitere hinzu. Der 4. und letzte Teil schließt nun mit einer Zusammenfassung, einer Stellungnahme zur Ausgangsfrage, mit Hinweisen für die Beratungspraxis und weiterführenden Informationen zum Thema Selbstanzeige. Diskussionen und Kritik sind jederzeit willkommen. Ein Beitrag von: Thorsten Franke-Roericht, LL.M. Rechtsanwalt und Partner bei FP Rechtsanwälte – Strafverteidigung PartG LL.M. Wirtschaftsstrafrecht Autor im Heidelberger Kommentar zum Steuerstrafrecht / Referent Tätigkeitsspektrum: Selbstanzeige, Steuerstrafrecht,...
Sicherlich nicht ganz selten sind die Fälle, in denen ein Steuerpflichtiger jenseits des 60. Lebensjahres noch einmal heiratet, und zwar mitunter eine(n) wesentlich jüngere(n) Partner(in). Offenbar befinden sich in zahlreichen Versorgungszusagen so genannte Spätehenklauseln, die verhindern sollen, dass der neue, wesentlich jüngere Partner noch über Jahrzehnte nach dem Ableben des ehemaligen Mitarbeiters versorgt wird. Doch hier hat nun das BAG einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die Kernaussagen des Urteils vom 4. August 2015 (3 AZR 137/13) lauten: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier?...
Es ist bereits durch die Presse gegangen: Nach Ansicht des Generalanwalts am EuGH ist es europarechtswidrig, wenn eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassene Steuerberatungsgesellschaft nicht für Mandanten in Deutschland tätig werden darf. Deutschland verstoße damit gegen den freien Dienstleistungsverkehr (EuGH, Schlussanträge v. 1.10.2015 in der Rs. C-342/14). Der Generalanwalt stößt sich insbesondere daran, dass § 4 StBerG ohnehin eine große Zahl von Personen aufzählt, die zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, ohne über eine entsprechende Berufsqualifikation zu verfügen (z.B. Notare, Patentanwälte, Vermögensverwalter, Lohnsteuerhilfevereine). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe...
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