Rechtsformneutralität durch Option zur Körperschaftsteuer?

Der Ruf nach einer rechtsformneutralen Besteuerung ertönt von Zeit zu Zeit immer mal wieder. Eine Möglichkeit wäre hier Personengesellschaften ein Optionsrecht zur Besteuerung mit Körperschaftsteuer einzuräumen. Aber ist dies praktisch wirklich umsetzbar? 

Aus rein steuersystematischer Sicht ist eine rechtsformneutrale Besteuerung sicherlich zu befürworten. Auf der anderen Seite kann man jedoch auch nicht erwarten, dass Äpfel und Birnen gleich schmecken. So ist es schon aufgrund der zahlreichen Unterschiede der Rechtsformen fraglich, ob eine einheitliche Besteuerung überhaupt sinnvoll erscheint.

Eine entsprechende Option für Personengesellschaften würde sicherlich Vorteile bei der Besteuerung von Gewinnthesaurierungen bringen. Demgegenüber stehen aber auch direkten Weges deutliche Nachteile, wie z. B. in der Verlustverrechnung. Auch das der Kapitalgesellschaft unbekannte Sonderbetriebsvermögen macht deutlich, dass eine Vereinheitlichung der Besteuerung von zwei verschiedenen Rechtsformen Schwierigkeiten birgt.

Dies alles führt meiner Meinung nach dazu, dass eine rechtsformneutrale Besteuerung nicht wirklich zielführend und zweckmäßig erscheint. Sofern dennoch ein entsprechend steuersystematisches Ziel angegangen werden soll, ist wohl eher zu empfehlen die Besteuerung nicht entnommener Gewinne bei Personengesellschaften attraktiver und einfacher zu machen. Ebenso würden Vereinfachungen im Umwandlungsrecht den Wechsel zwischen Kapital- und Personengesellschaft erleichtern.

 

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