Rentenkommission: Licht und Schatten bei den Empfehlungen

Ende März hat die „Kommission Verlässlicher Generationenvertrag“, die am 15. Mai 2018 ihre Arbeit aufgenommen hat, ihren Bericht und Empfehlungen vorgelegt. In diesen zwei Jahren hat sich die Kommission sehr intensiv mit dem Rentensystem der Zukunft befasst. Die Themen Generationen- und Geschlechtergerechtigkeit waren dabei tragende Säulen der Beratungen.

Die Kommission wurde vom Bundeskabinett eingesetzt und mit politischen Vertretern der Regierungskoalitionen, Vertretern der Sozialpartner und Wissenschaftlern besetzt. Zwar sind die aktuellen Regierungsparteien für die Umsetzung möglicher Reformpläne in der laufenden Legislaturperiode verantwortlich, durch den langen Betrachtungszeitraum der Kommission –  die Ende März vorgestellte Ausarbeitung gibt Empfehlungen für den Zeitraum 2025-2060 – hätte man durch Beteiligung von Nichtregierungsparteien eine breitere Grundlage erarbeiten können. Denn immerhin betrachtet die Kommission einen Zeitraum, der in 40 Jahren endet. Jeder über 27-Jährige hätte die Regelaltersgrenze am Ende des Vorschlagszeitraums bereits erreicht, denn Änderungen bei der Regelarbeitszeit klammerte die Kommission bei den Ihren Empfehlungen zunächst aus.

Mutige Empfehlungen waren, alleine mit Blick auf die demografische Entwicklung bis 2060, angesagt. Stattdessen arbeiten sich viele Vorschläge am aktuellen Status quo ab. Sinnvollerweise schlägt die Kommission Haltelinien vor, die den Beitragszahlern und Rentenempfänger eine Grundsicherung über das Jahr 2025 hinaus gewähren sollen. Als untere Haltelinie für das Sicherungsniveau vor Steuern schlägt die Kommission einen Korridor zwischen 44 und 49 Prozent des Sicherungsniveaus vor Steuern vor. Auf der anderen Seite wird ein Korridor zwischen 20 und 24 Prozent für den Beitragssatz angeregt (untere Haltelinie). Diese Vorschläge sollen einen Ausgleich zwischen Einzahlern in die Rentenkasse und Leistungsempfängern herstellen und das Rentensystem festigen. Insgesamt sind die Vorschläge sinnvoll und zielen auf Verlässlichkeit und Generationenausgleich ab.

Auch der Vorschlag den für die gesetzliche Rentenversicherung zuständigen Sozialbeirat zu einem Alterssicherungsbeirat weiterzuentwickeln, der gesetzliche, betriebliche und private Versorgung in den Blick nehmen soll, ist zielführend und zu begrüßen. Für die zukünftige Mindestrücklage wird eine Erhöhung auf 0,3 Monatsausgaben vorgeschlagen und das Vorziehen von Zahlungen des Bundes, um saisonale Schwankungen bei der Beitragszahlung auszugleichen. Außerdem wird ein „Gender Check“ angeregt, um die Abschätzung der Auswirkung von Gesetzgebungsverfahren auf die verschiedenen Geschlechter zu beurteilen. In weiten Teilen lässt sich den Empfehlungen das Bemühen um einen Ausgleich zwischen den Generationen und Geschlechtern erkennen.

Weitreichendere Empfehlungen hätte man sich unterdessen beim „versicherten Personenkreis“ gewünscht. Die Empfehlungen das „Crowdworking“ in den Blick zu nehmen und eine gründerfreundlichere Altersvorsorge zu etablieren sind unkonkret, treffen aber im Kern aktuelle Problemfelder. Dennoch hätte man sich präzisere Empfehlungen gewünscht. So bleibt hier eher bei Gedankenanstößen.

Ebenfalls am Status quo orientieren sich die Empfehlungen zur Aufnahme von Beamten in die gesetzlichen Versorgungsysteme. „Die Kommission verkennt nicht, dass es Argumente gibt, die dafürsprechen könnten, Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Für den Aspekt der nachhaltigen Finanzierung der Rentenversicherung gilt dies jedoch voraussichtlich eher nicht.“ (direktes Zitat aus dem aktuellen Bericht der Kommission Verlässlicher Generationenvertrag – Band I, S. 104). Was heißt dies im Klartext? Die Kommission sieht kurzfristig durch Aufnahme der Beamten in den Kreis der versicherten Personen finanzielle Entlastungen. Langfristig aber Belastungen. Soweit so gut, doch kann dieses Problem dadurch gelöst werden, indem es aus einer Empfehlung ausgeklammert und die Finanzierung der Pensionen anderen Trägern überlassen wird? „Die Kommission empfiehlt, alle Reformmaßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung systemgerecht und wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen“. (direktes Zitat aus dem aktuellen Bericht der Kommission Verlässlicher Generationenvertrag – Band I, S. 104).

Wäre es nicht überzeugender das Thema im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung anzugehen, solange noch die „Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung [noch…] kurz- und mittelfristig“ finanzielle Entlastung verspricht.“ (direktes Zitat aus dem aktuellen Bericht der Kommission Verlässlicher Generationenvertrag – Kurzfassung, S. 10). Könnte man nicht ebenfalls argumentieren, dass aktuell noch ein – wohl zugegeben zeitlich enger – Korridor besteht, die Frage zum Umfang des versicherten Personenkreises im Benehmen mit den verschiedenen Trägern zu lösen?

Weitere Informationen:

https://www.verlaesslicher-generationenvertrag.de/ (Bericht: https://www.verlaesslicher-generationenvertrag.de/bericht-der-kommission/

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