Schwierigkeiten bei Erteilung der Steuernummer?

Mit Beschluss vom 17.7.2019 (Az: V B 28/19) hat der BFH klargestellt, dass Unternehmer im Sinne des § 2 UStG ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer zusteht.

Nach der Entscheidung ist die Versagung einer Steuernummer zur Verhinderung von Steuerhinterziehung nur verhältnismäßig, wenn sie auf ernsthaften Anzeichen beruht, nach dem objektiv davon auszugehen ist, dass es wahrscheinlich ist, dass die dem Steuerpflichtigen zugeteilte Steuernummer in betrügerischer Weise verwendet wird.

Für die Versagung der Steuernummer reicht es daher nicht aus, dass der Unternehmer in der Vergangenheit steuerlich unzuverlässig gewesen ist.
Da man in der Praxis jedoch tatsächlich in den verschiedensten Konstellationen immer mal wieder Probleme bei Erteilung der Steuernummer hat, kann nicht oft genug auf die Entscheidung hingewiesen werden.
Ganz konkret kann eine Ablehnung der Steuernummer daher nur in offensichtlichen Missbrauchsfällen erfolgen. Ebenso rechtfertigt die Nichtentrichtung einer Steuer in der Vergangenheit nicht die Verweigerung einer Steuernummer.

Der BFH geht in der Urteilsbegründung sogar soweit, dass ein Fehlverhalten der Vergangenheit möglicherweise generell nicht geeignet ist, eine Steuernummer zu versagen. Vergangenes Verhalten kann danach allenfalls Berücksichtigung finden, wenn hieraus auf die konkrete Möglichkeit einer geplanten Steuerhinterziehung zu schließen ist. Dies dürfte jedoch nur in Betracht kommen, wenn der Unternehmer bereits in der Vergangenheit wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden ist und es sich konkret abzeichnet, dass eine derartige Tat erneut begeht. Wann wird das in einen üblichen Fall schon so sein?

Fazit:

Das Finanzamt muss halt immer darauf hingewiesen werden, dass die Ablehnung der Erteilung einer Steuernummer an einen Unternehmer, der Umsätze ausführen will, die zur Ausstellung von Rechnung verpflichten einem Tätigkeitsverbot gleichkommt und somit unmittelbar in den Schutzbereich des Grundrechts auf Berufsfreiheit eingreift.

Dann klappt´s auch mit der Steuernummer!

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