Serie Beurteilung der Arbeit des Abschlussprüfers – Zusammenarbeit zwischen dem Abschlussprüfer und dem Prüfungsausschuss nach dem FISG

Die Zusammenarbeit zwischen dem Abschlussprüfer und dem Prüfungsausschuss wird sich durch das FISG verändern. Es wurde nun gesetzlich klargestellt, dass der Aufsichtsrat auch die Qualität der Abschlussprüfung beurteilen muss. Dadurch kommt dieser Aufgabe des Aufsichtsrates eine größere Bedeutung zu. Doch diese stellt den Aufsichtsrat vor einige Herausforderungen.

Fragen an den Abschlussprüfer

Der Prüfungsausschuss – der künftig bei Unternehmen von öffentlichem Interesse zwingend eingerichtet werden muss – stimmt mit dem Abschlussprüfer die Prüfungsschwerpunkte ab. Doch wenn es um die Beurteilung der Qualität der erfolgten Abschlussprüfung geht, stellen sich für den Aufsichtsrat einige Fragen:

  • Wie kann eine Beurteilung des Prüfungsteams erfolgen, wenn der Austausch vorrangig mit dem Prüfungsleiter stattfindet?
  • Kann er dazu verlangen, dass umfangreichere Informationen hinsichtlich der geleisteten Arbeitsstunden der einzelnen Mitglieder des Prüfungsteams vorgelegt werden mit einem Hinweis auf die Qualifikation sowie die Berufserfahrung?

Beurteilung des Preis-Leistungs-Verhältnisses

Darüber hinaus stellt sich die Frage nach der Beurteilung des Preis-Leistungs-Verhältnisses der Abschlussprüfung. Durch die Verschärfung der externe Rotationspflicht auf zehn bzw. zwanzig Jahre hat sich in den letzten Jahren zunehmend ein Preiswettbewerb entwickelt. Durch das FISG wurde die externe Rotationspflicht nunmehr für alle Branchen auf zehn Jahre begrenzt. Wie bereits diskutiert, sind die Reformen des FISG so nicht ausreichend, denn diese Verschärfung wird sicherlich nicht zu einer Abkehr von den sinkenden Preisen beitragen. Dies führt bei den Prüfungsgesellschaften zu einem steigenden Druck, der sich möglicherweise negativ auf die Prüfungsqualität auswirken kann.

Bei der Neuausschreibung eines Mandates ist daher für den Aufsichtsrat auch die Frage, welche Prüfungsgesellschaft zum Zuge kommt. Während der Mandatsdauer liegt die Herausforderung darin, die Arbeit des Abschlussprüfers im Verhältnis zu den entstandenen Kosten zu beurteilen. Aufgrund des eingeschränkten Zugangs zu Informationen ist dies eine schwierige Aufgabe, die auf das Gremium zukommen wird.

Fazit

Die Beurteilung der Arbeit des Abschlussprüfers wird künftig für den Aufsichtsrat eine größere Rolle einnehmen als dies bisher der Fall war. Es bleibt abzuwarten, welche Kriterien dafür am besten geeignet sind und inwieweit der Aufsichtsrat eine Beurteilung aufgrund eines Informationsdefizites vornehmen kann.

Eines ist sicher: Die Anforderungen an den Aufsichtsrat werden dadurch weiter steigen.

 

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