Serie Bilanzskandale: Mehr Schein als Sein – wie Bilanzfälscher Rechnungen erfinden

Beim Fälschen von Bilanzen sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Die Erstellung von Scheinrechnungen erfreut sich dabei auch reger Beliebtheit. Wie wir in der aktuellen Krise sehen, gibt es langfristig nur ein Problem: Die Liquidität. Scheinrechnungen führen nicht zu einem realen Geldzufluss. Doch dies kann einige Zeit vertuscht werden. Doch wie gehen die Fälscher bei Scheinrechnungen vor? Schauen wir uns dies genauer an.

Kunden oder Dienstleistungen erfinden

Wenn die tatsächlichen Umsatzerlöse nicht mit den „gewünschten“ Umsatzerlösen übereinstimmen, greifen Bilanzfälscher zu einem beliebten Trick: Sie fingieren Umsatzerlöse. Wie dies gelingt? Entweder werden Kunden erfunden oder aber „Vertraute“ als angebliche Kunden einbezogen. Es werden dann Rechnungen für nicht erbrachte Dienstleistungen erstellt, teilweise auch an nicht existente Kunden.

Fällt dies bei der Abschlussprüfung nicht auf? Um dieser Gefahr entgegenzuwirken, werden entweder mit anderen Kontakten Zahlungen fingiert und dann später wieder zurück gebucht. Auch das Fälschen einer Saldenbestätigung bestehender Forderungen durch „Vertraute“ ist ein beliebtes Mittel. Der Sandkastenfreund kann dies vermutlich auch nicht ablehnen oder schuldet dem Bilanzfälscher noch einen „Gefallen“.

Fingierte Rechnungen – so fallen sie auf

Der Fälscher rutscht in einem immer tieferen Sumpf, um seine Manipulationen zu verbergen. Daher vergisst er irgendwann, auf Details zu achten. Denn schließlich macht auch die Erstellung von Scheinrechnungen Arbeit bzw. erfordert die „Mithilfe“ eines Mitarbeiters in der Buchhaltung, der die Rechnung erstellt. Kaum zu glauben, aber unerwartet häufig weisen Scheinrechnungen runde Beträge auf: 30.000 sind auffallender als 29.990,34.

Insbesondere bei der Rechnungsstellung fingierter Dienstleistungen wird der Bezug zur Realität gelegentlich vergessen: Die Anzahl der leistbaren Stunden der vorhandenen Mitarbeiter eines Unternehmens. Kein Mitarbeiter kann mehr als 8760 Stunden pro Jahr arbeiten. Tendenziell wird dies deutlich weniger sein: Denn ein Jahr mit 365 Tagen hat 8760 Stunden. Auch können sicherlich nicht bei allen Projekten alle gearbeiteten Stunden zu 100 % auf den Kunden verrechnet werden.

Gerade bei größeren Projekten müsste auch ein entsprechender Schriftverkehr vorhanden sein, der als Nachweis der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen herangezogen werden kann. Ganz abgesehen davon, dass ein Kunde bei einer Rechnung mit einem sechsstelligen Betrag sicherlich eine genauere Auflistung der erbrachten Leistungen, der beteiligten Mitarbeiter und die erbrachten Arbeitsstunden für die einzelnen Leistungen erwartet.

Hier zeigt sich: Bilanzfälschung ist aufwendig, wie einer meiner Studierenden vor vielen Jahren in einer Vorlesung sagte. Das stimmt. Und langfristig lohnt sie sich sicherlich in den wenigsten Fällen. Die Fälscher werden mit der Zeit ungenauer, machen Fehler und geraten zunehmend unter Druck.

Wie Umsätze auf illegalem Wege vorgezogen werden, lesen Sie Anfang Juni.

 

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