Serie Bilanzskandale: Mein erster Blick in den Geschäftsbericht 2018 von Wirecard

Noch erschreckender war nur die Hauptversammlung 2019

Ich kann mich noch genau erinnern an den Tag, an dem letztes Jahr der Geschäftsbericht von Wirecard veröffentlicht wurde. Zufälligerweise war ich zu diesem Zeitpunkt in Frankfurt geschäftlich unterwegs für ein Interview zum Thema Bilanzfälschung bei FINANCE-TV. Über Wirecard konnte man damals natürlich noch nicht öffentlich sprechen. Auch sorgte der Titel „Unter Druck drücken Prüfer oft ein Auge zu“ damals noch nicht nur für Zustimmung, sondern auch für Kritik. Es dauerte mehr als ein Jahr, bis ich erneut von Julia Schmitt bei FINANCE-TV zu Bilanzfälschung interviewt wurde. Thema diesmal: Wirecard.

Gehen wir wieder zurück in den April 2019. Gespannt wartete ich auf den Bericht von Wirecard. Wird EY ein uneingeschränktes Testat erteilen? Endlich war der Bericht da. Auf dem Smartphone liest sich ein Geschäftsbericht nicht so gut. Mein erster Blick? Der Bestätigungsvermerk. Uneingeschränkt. Unglaublich! Doch die Hinweise und Anmerkungen zu den Untersuchungen wegen Bilanzunregelmäßigkeiten in Singapur stimmten mich nachdenklich. Der Sachverhalt mit Singapur war nicht nur einer der besonderen Prüfungsinhalte, sondern auch als besonderer Hinweis hervorgehoben.

Untersuchungen in Singapur – das sagte EY

Die folgenden Sätze muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:

„…im Zusammenhang mit Beschuldigungen eines Hinweisgebers in Singapur sowie zu den Auswirkungen auf die Rechnungslegung. Die Hinweise betrafen vor allem Scheingeschäfte bei der Beschaffung und dem Verkauf von Software und auch damit verbundene Kreislaufzahlungen. Ferner wurde die Rechtmäßigkeit von Zahlungen bzw. ökonomische Substanz von Verträgen in Abrede gestellt. Daneben sind Klagen erhoben worden, um von der Wirecard AG Schadensersatz für falsche oder verspätete Angaben zu verlangen.

Auf der Grundlage der im Konzernabschluss und Konzernlagebericht dargestellten Sachverhalte sowie der bisherigen Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zur Aufklärung dieser Sachverhalte gibt es derzeit keine Bestätigung dafür, dass Korrekturen oder weitere Angaben im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 vorzunehmen wären. Die noch laufenden Ermittlungen der Behörden in Singapur können gegebenenfalls zukünftig Erkenntnisse über Sachverhalte hervorbringen, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben könnten und in der Rechnungslegung des Konzerns abzubilden wären.

Die bisherigen Erkenntnisse sind in den Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2018 und 2017 und im Konzernlagebericht berücksichtigt worden. Aufgrund der Unsicherheiten hinsichtlich laufender und/oder ggf.  zukünftiger Rechtsstreitigkeiten sowie hinsichtlich möglicher neuer Erkenntnisse der aufgrund der Anschuldigungen geführten Ermittlungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Einschätzungen zu den Auswirkungen der dargestellten Sachverhalte auf die Rechnungslegung zukünftig anders ausfallen können.“

Vereinfacht gesagt: Wenn die Vorwürfe in Singapur sich bewahrheiten, kann die Lage des Konzerns ganz anders aussehen. Sicherlich ist dies in der Praxis erheblich komplexer, doch stelle ich mir die Frage: Wie kann in einem solchen Fall ein uneingeschränktes Testat erteilt werden? Müssten nicht zuvor die Untersuchungsergebnisse in Singapur abgewartet werden? Schließlich kamen die Beschuldigungen von einem Hinweisgeber. Es muss davon ausgegangen werden, dass dieser entsprechenden Belege für seine Beschuldigungen hatte. Ach ja, ich hatte vergessen: Wirecard war damals noch die große deutsche Hoffnung. Und ein DAX-Konzern.

Stimmen auf der Hauptversammlung? – Fehlanzeige!

Eigentlich müsste man denken, die Aktionäre würden bei der Hauptversammlung bezüglich der Untersuchungen in Singapur besonders kritisch sein. Ich wollte mir dies vor Ort anschauen. Also kaufte ich mir zwei Aktien von Wirecard – die ich übrigens immer noch halte – und hatte so die Eintrittskarte. Ich wurde maßlos enttäuscht. Außer von Frau Bergdolt von der DSW gab es keine Forderungen und Kritik diesbezüglich. Ganz im Gegenteil: Wirecard wurde gelobt. Aus meiner Sicht stellt Markus Braun den Sachverhalt auch sehr geschickt dar – Wirecard, das Opfer.

Warum die SdK als Anlegerschutzverein auf der Hauptversammlung von Wirecard keine Rede mehr hält, liegt an der Geschichte. Dazu lohnt sich das Interview mit Daniel Bauer, einer der Vorstände der SdK. Neben ihm saß ich im letzten Jahr auf der Hauptversammlung. Uns fehlten die Worte.

Welche besonders wichtigen Prüfungsinhalte es in den letzten beiden – ursprünglich – testierten Geschäftsberichten bei Wirecard gab, analysiere ich in einem meiner Beiträge. Dieser erscheint in der Ausgabe 12/2020 der Zeitschrift WP-Praxis. Für Ungeduldige ist der Beitrag bereits im vorab online in der NWB-Datenbank erschienen.

Anfang Dezember beschäftigen wir uns genauer mit dem KPMG-Untersuchungsbericht. Ein Bericht, den man so (hoffentlich) nur einmal im Leben erlebt.

Lesen Sie dazu auch:

Rinker: Analyse der Key Audit Matters bei Wirecard – Besonders wichtige  Prüfungsinhalte 2017 und 2018, WP Praxis, erscheint in Heft 12 (bereits in der NWB-Datenbank online erschienen).
(für Abonnenten kostenfrei) / Bestellmöglichkeit hier

Interviews bei FINANCE-TV:


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