Serie „Bilanzskandale“: Wie die Rechnungslegung Bilanzmanipulationen unattraktiv machen kann

Bei den jüngsten Bilanzskandalen stellt sich immer wieder die Frage, warum diese so lange unentdeckt blieben. Auch wenn die geltenden Rechnungslegungsregeln diese offenbar nicht verhindern konnten, gibt es einige Punkte, Bilanzmanipulationen zu erschweren. Wenn die Gefahr der Aufdeckung steigt, wird das Manipulieren unattraktiver. Der folgende Beitrag stellt zwei Möglichkeiten dar, die neben der Digitalisierung zu einer höheren Hürde für Bilanzfälscher beitragen können.

Umfangreiche Berichtspflichten

Umfangreiche Berichtspflichten aber auch eine zeitnahe Bereitstellung sowie Veröffentlichung der Jahresabschlüsse können einer Manipulation entgegenwirken. Seit mehr als zwanzig Jahren besteht für börsennotierte Mutterunternehmen die Pflicht zur Aufstellung einer Kapitalflussrechnung. In einigen aufgedeckten Fällen zeigten die Kapitalflussrechnung sowie die Gewinn- und Verlustrechnung ein uneinheitliches Bild: Hohe Gewinne und ein negativer Kapitalfluss – und das über mehrere Jahre hinweg.

Eine zeitnahe Bereitstellung ist deswegen wichtig, da die Jahresabschlüsse ansonsten wieder veraltet sind. Zudem sollten auch entscheidungsrelevante und zukunftsbezogene Informationen veröffentlicht werden. Wie ein Blick in die Vergangenheit zeigt, wurden die Pflichten ausgeweitet. Dadurch gab es einige Verbesserungen, auch wenn es dennoch gerade in jüngster Zeit wieder vermehrt zu Bilanzskandalen gekommen ist.

Bessere Publizitätspflichten könnten für eine weitere Verbesserung sorgen. Aus Sicht der Unternehmen ist dies aufgrund des zeitlichen und finanziellen Aufwandes zwar weniger wünschenswert. Hier sollte intensiv über den Umfang sowie die davon betroffenen Unternehmen diskutiert werden.

Verbesserung der Umsetzung von Offenlegungspflichten

Der Pflicht zur Offenlegung ihres Jahresabschlusses kommen trotz der hohen Bußgelder noch immer nicht alle Unternehmen nach. Die Tradition der Publizitätsverweigerung hat sich zwar erheblich verbessert. Dennoch bezahlt ja jedes zehnte Unternehmen lieber ein Ordnungsgeld von maximal 25.000 € als Unternehmenszahlen offenzulegen.

An dieser Stelle sollte sich der Gesetzgeber weitere Maßnahmen gegen die Verweigerungsmentalität überlegen. Dies sollte vor allem für Unternehmen mit einer gewissen Größe gelten, da diese durch viele Arbeitsplätze auch Verantwortung tragen. So könnte beispielsweise wie auch bei der Verweigerung der Steuerzahlung an einen Entzug von Lizenzen gedacht werden. Eine andere Möglichkeit der Einflussnahme besteht bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, was jedoch wiederum nur in einigen Branchen angewendet werden kann. Dies klingt vielleicht sehr hart, aber die Strafe sollte auch schmerzen. Ansonsten haben die pflichtbewussten Unternehmen den Eindruck, dass sich Gesetzestreue nicht auszahlt.

Anfang Juli erfahren Sie mehr über das Täterprofil eines Bilanzfälschers.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

90 − 87 =