Serie Reformen der Abschlussprüfung (Teil 1): Abschaffung des Haftungsprivilegs für Wirtschaftsprüfer?

Durch die Reformen des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) hat sich auch in der Abschlussprüfung einiges verändert. Da die Reformen jedoch aufgrund der anstehenden Bundestagswahl im letzten Jahr parallel zur Aufarbeitung des Wirecard-Skandals im Untersuchungsausschuss erfolgt sind, bedarf es weiterer Diskussionen. Das Thema Joint Audit hatte ich bereits an mehreren Stellen diskutiert.

In dieser kleinen Reihe möchte ich weitere Themen betrachten und mit der Frage starten, ob das Haftungsprivileg für die Wirtschaftsprüfung abgeschafft werden sollte. Bevor ich in die Diskussion einsteige, erlauben Sie mir ein paar einleitende Worte: Die separat diskutierten Themen sollten meines Erachtens bei einer Diskussion beispielsweise im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages jedoch zusammengefasst erfolgen. Was bedeutet dies? Wenn wir über eine weitere Haftungsausweitung sprechen, sollte auch das Thema Honorar des Abschlussprüfers betrachtet werden.

Denn die verschiedenen Aspekte sind nicht klar voneinander abgrenzbar und je nachdem, welche Änderungen beschlossen werden, ergeben sich unterschiedliche Auswirkungen auf die Branche.

Was für eine unbegrenzte Haftung spricht

Nun aber endlich zur Frage: Wieso haben Wirtschaftsprüfer ein Haftungs-„Privileg“? Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen ist die Haftung der Abschlussprüfer beschränkt. Stimmt, es gab hier eine Ausweitung der Haftungssumme durch das FISG. Doch bei Wirtschaftsprüfern geht es eben „nur“ um Geld. Jeder Rechtsanwalt haftet bei der Ausübung seines Berufes ebenfalls unbegrenzt, abgesichert ist er über entsprechende Haftpflichtversicherung.

Auch ist die beschränkte Haftung für Wirtschaftsprüfer kein weltweites Phänomen, daher die Frage: Warum ist die Haftung für diesen Berufsstand immer noch beschränkt? Denn eine Haftpflichtversicherung haben die Prüfer doch ohnehin, die das entsprechende Risiko der Berufsausübung beinhaltet. Die Kosten für die Haftpflichtversicherung anderer Berufsgruppen sind im Verhältnis zu ihrem Umsatz unglaublich hoch.

Risiken einer unbeschränkten Prüferhaftung

Die Risiken einer unbeschränkten Haftung für die Abschlussprüfer wurden schon umfangreich diskutiert: Der Prüfermarkt ist ohnehin schon sehr stark von den Big4-Unternehmen dominiert. Daher besteht hier die Sorge, dass es zu einer weiteren Marktkonzentration kommen könnte, wenn die Haftung ausgeweitet wird, denn schließlich stellt sich dann die Frage, ob kleinere oder mittelständische Prüfungsgesellschaften weiterhin die Abschlussprüfung als Dienstleistung anbieten werden.

Aus meiner Brille als Volkswirtin sehe ich die hohe Marktkonzentration als problematisch an, da sie den Wettbewerb einschränkt. Allerdings haben wir es hier mit einem besonderen Markt zu tun: Unternehmen unterliegen einer Prüfungspflicht. Gleichzeitig bezahlen sie aber auch das Unternehmen, das sie prüft. Interessenskonflikte können hier sicherlich nicht immer vermieden werden. An dieser Stelle soll auch erwähnt werden: Die Regelungen hinsichtlich der Frage, welche Aktien ein Wirtschaftsprüfer kaufen darf sind deutlich strenger als bei Mitarbeitern beaufsichtigender staatlicher Behörden. Das ist allerdings ein Thema, das ich an dieser Stelle nicht weiter diskutieren möchte.

Fazit:

Eine kontroverse Diskussion – je nachdem, welche Sichtweise man einnimmt. Doch eines steht fest: Die Änderung der Haftungsbeschränkung sollte meines Erachtens unbedingt im Zusammenhang mit der Frage des Honorars für die Abschlussprüfung diskutiert werden. Mehr dazu erfahren Sie im zweiten Teil der Serie.


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