Serie Risiko Bilanz – wo man genauer hinschauen sollte: Warum Lanxess eine halbe Milliarde abschreiben musste und dennoch „Glück“ hatte

Abschreibungen bei Firmenwerten

Aufregende Zeiten. In den Bilanzen der Unternehmen ist einiges los. Aus Unternehmenssicht häufig nicht erfreulich, aus meiner Sicht als Referentin und Autorin eine Fülle an Praxisbeispielen. Eine spannende Frage: Platzt nun die Zeitbombe Goodwill in den IFRS-Bilanzen? Zumindest beim MDAX-Konzern Lanxess wurde einiges an Luft rausgelassen. Eine halbe Milliarde, um genau zu sein.

Droht auch anderen Konzernen das Gleiche wie Lanxess? Inzwischen sind schon zahlreiche Berichte der großen börsennotierten Unternehmen veröffentlicht. Derzeit sieht es nicht danach aus. Doch Achtung: Es gibt Spielräume, um eine drohende Abschreibung – zumindest vorübergehend – zu verhindern. Worauf man achten sollte? Das schauen wir uns genauer an.

Das alte Problem mit dem Goodwill

Der Goodwill feiert Jubiläum: Vor genau 20 Jahren wurde die planmäßige Abschreibung nach IFRS abgeschafft und durch die jährliche Überprüfung der Werthaltigkeit abgelöst. Die Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung wurde in den letzten Jahren kontrovers diskutiert, wurde jedoch schlussendlich abgelehnt.

Wieso ich dies problematisch finde? Es hat sich gezeigt, dass Wertkorrekturen beim Goodwill in den IFRS-Bilanzen nur selten vorkommen. Billiges Geld und hohe Kaufpreise haben mitunter auch dazu geführt, dass der Buchwert des Goodwills bei Unternehmen einen erheblichen Teil des gesamten Vermögens in der Bilanz ausmacht. Auch ich habe dazu bereits mehrere Studien angefertigt, die die Problematik zeigen. Beispielsweise in der Festschrift von Herrn Prof. Dr. Lüdenbach, bei der ich vor einigen Jahren mitwirken durfte.

Auf welche Angaben man achten sollte

Bei der Überprüfung der Werthaltigkeit der Firmenwerte spielen Annahmen eine wichtige Rolle. Beispielsweise in Bezug auf das Thema Umsatzwachstum. Die Frage ist, inwieweit es Veränderungen gegeben hat. Ein höheres angenommenes Umsatzwachstum kann somit möglicherweise eine Wertkorrektur des Goodwills verhindern. Zumindest vorübergehend. Denn wenn das angenommene Wachstum sich in der Zukunft nicht realisieren wird, ist davon auszugehen, dass bei der Abschlussprüfung Diskussionen folgen werden.

Es gibt jedoch auch Einflussfaktoren, die Unternehmen nicht beeinflussen können. Dies ist beispielsweise die Entwicklung der Zinsen. Ein höherer Diskontierungszinssatz hat beispielsweise bei der Grenke AG zu einer Wertkorrektur der Firmenwerte in den Geschäftsjahren 2022 und 2023 geführt. Der Leasinganbieter zeigt sich als sehr krisenresistent: Das Leasinggeschäft profitiert von der konjunkturellen Lage. Anders ausgedrückt: Es besteht kein Druck, Aktionäre mit hohen Gewinnen durch Vermeidung von Wertkorrekturen beim Goodwill beeindrucken zu müssen. Trotz der Wertkorrekturen beim Goodwill verzeichnet Grenke steigende Gewinne und erhöht die Dividende im Vergleich zum letzten Jahr geringfügig. Davon können andere Unternehmen nur träumen. Der MDAX-Konzern Lanxess beispielsweise. Auch dieser Fall birgt interessante Erkenntnisse.

Wieso Lanxess die Firmenwerte um eine halbe Milliarde korrigieren musste

Bei Lanxess war im Geschäftsjahr 2023 viel los. Anders als im Normalfall erfolgte die Werthaltigkeitsprüfung nämlich nicht nur einmal, sondern zweimal. Bei der Überprüfung der Werthaltigkeit der Firmenwerte Ende September 2023 war noch kein Wertminderungsbedarf erkennbar, obwohl der Diskontierungszinssatz mit 8,4 % über dem vom Vorjahr lag (2022: 7,5 %). Doch erfolgte Ende Dezember eine erneute Überprüfung der Werthaltigkeit, wozu der Konzern sich im Geschäftsbericht wie folgt äußert:

„Infolge der angepassten Gewinnerwartung im vierten Quartal 2023 sowie der in 2024 anhaltend schwachen Nachfragesituation wurde zum 31. Dezember 2023 eine weitere Werthaltigkeitsprüfung von Vermögenswerten für alle zahlungsmittelgenerierende Einheiten durchgeführt. Zum Abschlussstichtag betrug der Diskontierungszinssatz nach Steuern 7,6 % (Vorjahr: 8,1 %). Diese erneute Werthaltigkeitsüberprüfung führte aufgrund des in 2024 weiterhin herausfordernden Marktumfelds und der geänderten Einschätzungen des Managements hinsichtlich der erwarteten Markterholung in den betroffenen Geschäftsbereichen zu einem Wertminderungsbedarf in Höhe von 259 Mio. € in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Flavors & Fragrances im Segment Consumer Protection und einem Wertminderungsbedarf in Höhe von 147 Mio. € in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Polymer Additives im Segment Specialty Additives.“ (Quelle: Geschäftsbericht Lanxess 2023, S. 175)

Zwei Werthaltigkeitstests in einem Geschäftsjahr sind nicht üblich. Einmal pro Jahr muss es erfolgen. Und wenn es Gründe gibt – wie in diesem Fall die angepassten Gewinnerwartungen im vierten Quartal – dann muss auch eine Überprüfung erfolgen.

Aus den Anhangangaben im Geschäftsbericht ist klar ersichtlich: Die schwache Nachfragesituation ist verantwortlich für die Wertkorrektur der Firmenwerte. Ist es etwas aufgefallen? Der Diskontierungszinssatz lag bei der zweiten Werthaltigkeitsprüfung unter dem Niveau des Vorjahres. Was sagt und dies? Ohne die Verringerung des Zinssatzes wäre die Abschreibung noch höher gewesen. Dies ist für die Aktionäre nur ein schwacher Trost. Die schwachen Umsätze und die Abschreibung der Firmenwerte haben dem Konzern im letzten Jahr einen Verlust beschert.

Lesen Sie hierzu auch meinen Beitrag im NWB Experten-Blog:
Lanxess muss eine halbe Milliarde abschreiben: Platzt nun die tickende Zeitbombe Goodwill?

 

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