Lanxess muss eine halbe Milliarde abschreiben: Platzt nun die tickende Zeit-bombe Goodwill?

Die Zeitbombe Goodwill. Schon seit vielen Jahren warne ich davor. Denn nach IFRS wird der Goodwill, der beim Unternehmenskauf entsteht, seit inzwischen zwanzig Jahren nicht mehr jährlich abgeschrieben. Die Folge? Seither schreiben viele IFRS-Bilanzierer ihren Goodwill quasi nie ab, denn dies würde bei Anlegern den Eindruck erwecken, dass der gezahlte Kaufpreis der getätigten Akquisition zu hoch war. Doch ist es unrealistisch, dass durch einen Unternehmenskauf die Vorteile dadurch mehr als 100 Jahre bestehen. Denn dies ist die vereinfacht ausgedrückte Aussage hinter der gelebten Praxis in der IFRS-Welt der letzten zwei Jahrzehnte.

Wieso Lanxess den Goodwill abschreiben muss

In der Pressemitteilung vom 27. Februar 2024 informiert Lanxess wie folgt über den Wertminderungsbedarf:

„Im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses 2023 hat LANXESS einen Wertminderungsbedarf in Höhe von 413 Millionen Euro auf den Goodwill identifiziert. Die Wertminderung entfällt auf die Business Units Flavors & Fragrances und Polymer Additives und mindert den im Rahmen von Akquisitionen entstandenen Goodwill. Hintergrund der Wertminderung ist eine in Teilen schwächer als erwartete Nachfrage in den genannten Geschäftsbereichen insbesondere für die Jahre 2023 und 2024.“

Analysten rechnen damit, dass Lanxess für das letzte Geschäftsjahr einen Verlust ausweisen muss. Genaueres wird sich am 14. März zeigen: Denn dann wird der Geschäftsbericht veröffentlicht.

Lanxess informiert in der Pressemitteilung auch darüber, dass die Abschreibung nicht zu einem Abfluss an Liquidität führt. Das stimmt, denn die Kaufpreise wurden bereits in der Vergangenheit bezahlt. Doch hier will ich ergänzen: Die Abschreibung beruht nach den Angaben in der Pressemitteilung und nicht auf Änderungen von Diskontierungszinssätzen, wie dies bei manchen Unternehmen bereits in den Geschäftsberichten 2022 der Fall war (beispielsweise Grenke AG).

Der Grund für die Abschreibung der Firmenwerte bei Lanxess liegt an der schwächeren Nachfrage und diese wirkt sich wohl auf die Liquidität aus: Weniger Umsatzerlöse bedeutet schlussendlich auch weniger Geldzufluss von Kunden.

Ein Blick in die bereits veröffentlichten Zahlen

Eine halbe Milliarde ist auch für Lanxess ein ordentliches Sümmchen. Zum Vergleich: Im Geschäftsjahr 2022 beliefen sich die Umsatzerlöse auf 8 Mrd. €. Dies werden im letzten Jahr in der Summe sicherlich deutlich weniger sein, denn 2023 lag der Umsatz in den ersten neun Monaten deutlich unter dem Vorjahresniveau. Etwas mehr als ein Viertel, um genau zu sein.

Und wie stehts um die Firmenwerte? Diese standen Ende 2022 mit 1,8 Mrd. € in den Büchern. Da wird also doch ein ordentliches Sümmchen abgeschrieben. Ein doch eher seltener Fall. Warum er vielleicht auch gerade jetzt eingetreten ist? Es gab einen Wechsel im Vorstand.

Der neue Finanzvorstand hat im September seinen Job angetreten. Das erinnert an Heidelberg Cement: Auch hier hat der Wechsel im Vorstand vor einigen Jahren eine hohe Firmenwertabschreibung mit sich gebracht. Dieser Zusammenhang wird immer wieder in empirischen Studien bestätigt. Man könnte es auch Frühjahrsputz in den Bilanzen nennen, um die Altlasten des Vorgängers loszuwerden.

Auch die Abschlussprüfer beschäftigen sich bei ihrer Prüfung intensiver mit den Firmenwerten. Und das bereits seit 2017. Seither wurde der Goodwill in jedem Jahr als besonders wichtiger Prüfungsinhalt eingeordnet. Und davor? Gab es noch keine besonders wichtigen Prüfungsinhalte im Bestätigungsvermerk. Kurzum: In den letzten Jahren war der Goodwill bei der Abschlussprüfung von Lanxess ein Dauerbrenner.

Fazit

Die Konjunkturaussichten sind derzeit eher bescheiden. Im März erscheinen noch zahlreiche Geschäftsberichte großer börsennotierter Unternehmen. Lanxess wird sicherlich nicht das einzige Unternehmen der Börsen-Bundesliga bleiben, dass Abschreibungen auf den Goodwill vornehmen muss. In Bezug auf Lanxess werden wir am 14. März mehr erfahren. Bis dahin müssen wir uns noch in Geduld üben.

Lesen Sie hierzu auch folgende Beiträge im NWB Experten-Blog:

Beiträge aus dem Finance-Magazin:

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