Sollte der Umsatzsteuersatz auf Speisen in Restaurants dauerhaft ermäßigt bleiben?

Am 16.3.2023 diskutiert der Bundestag in erster Lesung einen CDU/CSU-Gesetzentwurf, der für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – außer Getränken – über den 31.12.2023 dauerhaft einen ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent vorsieht. Was ist davon zu halten?

Hintergrund

Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wird seit dem 1.7.2020 bis gegenwärtig Ende 2023 der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent gewährt (§ 12 Abs.2 Nr.15 UStG). Damit soll ein Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage geleistet werden. Im Corona-Steuerhilfegesetz (v. 19.6.2020, BGBl 2020 I S. 1385) war diese Maßnahme zunächst bis zum 30.6.2021 befristet. Im Dritten Corona-Steuerhilfegesetz (v. 17.3.2021, BGBl 2021I S. 330) wurde sie dann bis zum 31.12.2022 sowie im Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (VStÄndG vom 24.10.2022, BGBl 2022 I S.1838) bis Ende 2023 verlängert.

Opposition will Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie herstellen – auch innerhalb Europas

Um Gastronomiebetrieben möglichst früh Planungssicherheit zu geben, auch mit Rücksicht auf Finanzierungsgespräche mit der Kreditwirtschaft, will die Opposition bereits im Frühjahr 2023 eine dauerhafte Entfristung des reduzierten Umsatzsteuersatzes auf Dienstleistungen und Speisen (nicht aber Getränke) ab 1.1.2024 auf den Weg bringen. Angesichts steigender Belastungen vor allem durch hohe Energie- und Einkaufspreise müsse die Gastronomie unabhängig von Verhaltensänderungen der Konsumenten weiter grundsätzlich gestärkt werden.

Insbesondere im ländlichen Raum seien Restaurants und Wirtshäuser unverzichtbare Treffpunkte von Einwohnern und Gästen. Eine lebendige und vielfältige Restaurantkultur trage wesentlich zur Lebens- und Standortqualität sowie zur Attraktivität als Reiseziel für in- und ausländische Gäste bei, heißt es in der Begründung. Außerdem würde die deutsche Gastronomie gegenüber dem EU-Ausland, insbesondere in den benachbarten EU-Staaten bei einer Nicht-Entfristung benachteiligt: 23 von 27 EU-Staaten hätten schon heute niedrigere Umsatzsteuersätze.

Wie sind die Pläne zu bewerten?

Ohne Frage: Was in Krisenzeiten die Wirtschaft entlastet, kommt beim Adressaten der Erleichterung immer gut an, ist doch klar. Aber käme eine solche Entlastung am Ende wirklich bei den Kunden an, würden die Preise in der Gastronomie wirklich sinken, der Binnenkonsum also gefördert? Das scheint eher unwahrscheinlich, auch wenn die vorgeschlagene Entlastung den Steuerzahler ganz schön teuer käme: Im Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/5810) werden immerhin Umsatzsteuermindereinnahmen in Höhe von jährlich gut 3,3 Mrd. Euro ab dem Jahr 2024 veranschlagt.

Dennoch: Die Gastronomie stöhnt seit Jahren – auch ohne Corona-Pandemie – unter höheren Umsatzsteuersätzen auf Speisen und Dienstleistungen im europaweiten Vergleich; das ist ein echter Wettbewerbsnachteil, insbesondere in grenznahen Gebieten. Und: Fiele die bis 31.12.2023 bislang befristete Entlastung wieder weg, müssten Gastronomen ab 1.1.2024 für Dienstleistungen und Speisenabgabe wieder 19 Prozent Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen – und das, obwohl der Eingangswarenumsatz bei den Rohwaren grundsätzlich nur mit 7 Prozent Umsatzsteuer belastet ist, die als Vorsteuer abziehbar sind. Bei einer dauerhaften Entfristung des reduzierten Umsatzsteuersatzes hätte der Gastronom folglich 12 Prozent mehr in der Tasche. Geld, das er dringend braucht, um gestiegene Energie- und Lohnkosten zu finanzieren.

Also: Eine richtige und überfällige Maßnahme, die hoffentlich eine Abstimmungsmehrheit im Parlament findet!

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Ein Kommentar zu “Sollte der Umsatzsteuersatz auf Speisen in Restaurants dauerhaft ermäßigt bleiben?

  1. (…) müssten Gastronomen ab 1.1.2024 für Dienstleistungen und Speisenabgabe wieder 19 Prozent Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen – und das, obwohl der Eingangswarenumsatz bei den Rohwaren grundsätzlich nur mit 7 Prozent Umsatzsteuer belastet ist(…).

    Das suggeriert, dass eine höhere Vorsteuer (von z.B. 19% oder noch höher) besser für die Gastronomen wäre!? Kann ich nicht glauben, dass der Gastronom das auch so sieht.

    In der Regel ist die Auffassung, das es sich bei Speisen in der Gastronomie überwiegend um eine Dienstleistung handelt doch offensichtlich korrekt. Da reicht ein Blick auf die Preisgestaltung. Der Endkundenpreis hat doch nur sehr wenig mit dem Wareneinsatz zu tun.

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