Anwendung von IFRS 15 ab 2018 vorbereiten
Sommerloch. Endlich aufarbeiten, was liegen geblieben ist. Das sollten Unternehmen auch tun: Vorbereitung des neuen IFRS 15. Noch ist Zeit. Knapp vier Monate. Denn ab dem 1. Januar 2018 muss der Standard verpflichtend angewendet werden. Die Kapitalmarktaufsicht ESMA und die DPR haben bereits angekündigt: IFRS 15 wird Prüfungsschwerpunkt. Also ran an die Arbeit. Ärger mit der Bilanzpolizei muss nicht unbedingt sein.
IFRS 15 betrifft vor allem Software- und Telekommunikationsunternehmen. Denn dieser neue Standard behandelt das Thema Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Der neue Standard ersetzt damit unter anderem IAS 18 (Umsatzerlöse). Diese Änderung tritt ab dem 1. Januar 2018 in Kraft. Anwendung: Verpflichtend. Wichtig? Absolut.
Künftig werden nach dem neuen Standard Umsatzerlöse der Berichtsperiode nach fünf festgelegten Schritten ermittelt. Als Umsatzerlöse werden der Berichtsperiode jene Erträge zugerechnet, die in der entsprechenden Periode erbracht wurden. Irrelevant ist, ob der Kunde die Gegenleistung bereits erbracht hat oder nicht. Bisher spielte bei der Umsatzrealisierung der Übergang von den damit verbundenen Chancen und Risiken eine Rolle. Somit kommt es zu einer Verschiebung des Zeitpunktes der Umsatzrealisierung.
Umsatzerlöse. Eine wichtige Kennzahl. Also ran an die Arbeit. Was ist zu tun? Umgestaltung der Prozesse im Rechnungswesen. Möglicherweise eine Anpassung der Vergütungsmodelle, wenn diese von der Höhe des Umsatzes abhängen. Kommunikation an die Investoren. Anpassungen im ganzen Konzern in der Buchhaltung, der IT, im Vertrieb…
Sommerloch? Fehlanzeige. Für Unternehmen bleibt bis zum Jahresende noch einiges zu tun. Denn in wenigen Monaten sind die Angaben Pflicht. Laut einer Untersuchung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO wird bisher kaum berichtet. Zumindest nicht in den Geschäftsberichten 2016 und dem ersten Quartalsbericht 2017. Künftig müssen Angaben gemacht werden, inwieweit sich die Änderung auf den ausgewiesenen Umsatz auswirkt. Dazu findet sich in den untersuchten Berichten so gut wie keine Angaben. Nach konkret angegebenen Zahlen wird der Bilanzleser vergeblich suchen. Noch. In den nächsten Berichten muss er fündig werden.
Nicht für alle Unternehmen wichtig? Zumindest sollten die Vorbereitungen in Angriff genommen werden. Die wichtigsten Informationen werden in der Sonderausgabe der Zeitschrift PiR des NWB-Verlags zusammengefasst. Eine wichtige Sommerlektüre.
Fazit: Kein Sommerloch, stattdessen Vorbereitung auf IFRS 15.
Lesen Sie hierzu auch:
- Sonderausgabe PiR 2017 „Umsatzrealisation nach IFRS 15“ (kostenpflichtig)
- IFRS 15: Unternehmen riskieren Ärger mit Investoren und Bilanzpolizei (Finance-Magazin.de)
Ein Beitrag von:
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- Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten
- Fachbuchautorin
- Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard Skandal des Deutschen Bundestages und im Finanzausschuss zum FISG
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